 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
02.07.2006, 13:31
|
#1
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
|
Private Steuernummer
Hallo, wollte gerade meine Einkommenssteuererklärung über Elster wegschicken und hätte eine Frage dazu.
Die GbR. hat ja vom Finanzamt eine Steuer- und Umsatzsteuernummer erhalten.
Bei der Einkommenssteuererklärung jedoch muss man die private Steuernummer angeben. Ist das richtig? Woher kriege ich diese Nummer?
Auf der Lohnsteuerkarte finde ich nur eine AGS Nummer, mehr habe ich da nicht. (Sollte ich dann dieses Feld leer lassen?)
Dann noch eine zweite und letzte Frage.
Als Student erhält man am Ende des Jahres die Steuern zurück. Ich glaube, man darf im Jahr einen Betrag knapp über 7000 Euro verdienen. Davon würde man etwa 1000 Euro an Lohnsteuer zurückkriegen.
Wie läuft das nun ab, wenn man mehr als 7000 Euro verdient? Verfallen dann die 1000 Euro die man zurückkriegt oder versteuert man dann einfach nur den Betrag der über den 7000 Euro liegt und die 1000 Euro kriegt man dann ganz normal zurück?
Viele Grüße aus Stuttgart
__________________
Yamuk.com | My Internet Community | Hier bin ich richtig
In Bearbeitung
|
|
|
02.07.2006, 14:36
|
#2
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
Hallo, wollte gerade meine Einkommenssteuererklärung über Elster wegschicken und hätte eine Frage dazu.
Die GbR. hat ja vom Finanzamt eine Steuer- und Umsatzsteuernummer erhalten.
|
richtig, die GbR hat eine eigene Steuernummer für alle Steuerarten, weil sie im juristischen Sinne teilrechtsfähig ist und somit im eigenen Namen Geschäfte abschließen kann und auch verklagt werden kann. Daher ist für den Vorsteuerabzug ja auch immer darauf zu achten, dass immer der Name der GbR auf dem Papier steht.
Zitat:
Bei der Einkommenssteuererklärung jedoch muss man die private Steuernummer angeben. Ist das richtig? Woher kriege ich diese Nummer?
Auf der Lohnsteuerkarte finde ich nur eine AGS Nummer, mehr habe ich da nicht. (Sollte ich dann dieses Feld leer lassen?)
|
wenn du als AN in den Vorjahren eine ESt-Erklärung abgegeben hast wirst du auch eine Steuernummer haben. Einfach auf den letzten Bescheid schauen. Ansonsten würde ich diese einfach offen lassen. Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht die Steuernummer jedoch nicht.
Zitat:
|
Davon würde man etwa 1000 Euro an Lohnsteuer zurückkriegen.
|
ohne jetzt nachgerechnet zu haben aber ist das nicht ein bisschen viel, was vorher einbehalten wurde vom Arbeitgeber. Ich liege weit über den 7.680 EUR mit meinem Ausbildungsgehalt und den restlichen Einkünften und bei mir werden ca. 250 EUR im Jahr abgezogen, die evtl. zurückerstattet bekommen könnte.
Zitat:
|
Verfallen dann die 1000 Euro die man zurückkriegt oder versteuert man dann einfach nur den Betrag der über den 7000 Euro liegt und die 1000 Euro kriegt man dann ganz normal zurück?
|
nur der Teil, der über die 7.680 EUR hinausgeht wird versteuert. Meinetwegen 10.000 EUR zu versteuerndes Einkommen abzgl. 7.680 EUR = 2.320 EUR * individueller Steuersatz (ich sag jetzt einfach 10 % um besser rechnen zu können) = 232 EUR
Die bereits entrichtete Steuer von 1.000 EUR würde dann angerechnet werden, so dass man 1.000 EUR abtzgl. 232 EUR = 768 EUR zurückbekommen würde.
Wobei das natürlich nur eine vereinfachte Berechnung ist.
Gruß
Sven
|
|
|
02.07.2006, 14:59
|
#3
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
|
Zitat:
nur der Teil, der über die 7.680 EUR hinausgeht wird versteuert. Meinetwegen 10.000 EUR zu versteuerndes Einkommen abzgl. 7.680 EUR = 2.320 EUR * individueller Steuersatz (ich sag jetzt einfach 10 % um besser rechnen zu können) = 232 EUR
Die bereits entrichtete Steuer von 1.000 EUR würde dann angerechnet werden, so dass man 1.000 EUR abtzgl. 232 EUR = 768 EUR zurückbekommen würde.
Wobei das natürlich nur eine vereinfachte Berechnung ist.
|
Super, habe das dann verstanden. Dann mache ich praktische keine Miese, außer dass ich ganz normal den darüber liegenden Betrag versteuere.
Zitat:
|
ohne jetzt nachgerechnet zu haben aber ist das nicht ein bisschen viel, was vorher einbehalten wurde vom Arbeitgeber. Ich liege weit über den 7.680 EUR mit meinem Ausbildungsgehalt und den restlichen Einkünften und bei mir werden ca. 250 EUR im Jahr abgezogen, die evtl. zurückerstattet bekommen könnte.
|
Letztes Jahr hatte ich für eine Ferientätigkeit (6 Wochen) einen Bruttolohn von 2700 erhalten. Einbehaltene Lohnsteuer 370.- + Solidaritätszuschlag 20 Euro.
Das habe ich dann so ganz ganz grob auf 7000 Euro hochgerechnet und habe die gerade Zahl von 1000 Euro genommen.
Gerade merke ich, auch wenn die die Steuererklärung per Elster schicke, muss ich sowieso zum Finanzamt, da ich die Lohnsteuerbescheinigung abgeben muss, dann kann ich die Einkommenssteuererklärung gleich schriftlich abgeben.
Grüße
__________________
Yamuk.com | My Internet Community | Hier bin ich richtig
In Bearbeitung
|
|
|
02.07.2006, 15:02
|
#4
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
Das habe ich dann so ganz ganz grob auf 7000 Euro hochgerechnet und habe die gerade Zahl von 1000 Euro genommen.
|
die genaue Zahl wirst du ja anhand deiner Dezember Gehaltsabrechnung entnehmen können bzw. von der Lohnsteuerbescheinigung.
Zitat:
|
da ich die Lohnsteuerbescheinigung abgeben muss
|
die kann man aber auch per Elster eintragen. Doppelklick auf die Felder oben in der Anlage N. Dann wird ein entsprechendes Formular aufgerufen.
|
|
|
02.07.2006, 15:09
|
#5
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
|
Zitat:
|
die kann man aber auch per Elster eintragen. Doppelklick auf die Felder oben in der Anlage N. Dann wird ein entsprechendes Formular aufgerufen.
|
Jep, werde ich mal gleich versuchen und gebe Bescheid wenn es geklappt hat.
Die gesonderte Feststellung kann man aber nicht per Elster schicken ne? Habe die nämlich nicht gefunden, außer man könnte sie nachträglich für Elster runterladen.
Grüße
__________________
Yamuk.com | My Internet Community | Hier bin ich richtig
In Bearbeitung
|
|
|
02.07.2006, 15:18
|
#6
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
Die gesonderte Feststellung kann man aber nicht per Elster schicken ne?
|
meine Elster Version hat es nicht und ich wüsste auch nicht, dass dies schon möglich wäre.
|
|
|
02.07.2006, 15:34
|
#7
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
|
Das gebe ich dann nächste Woche gleich persönlich ab oder schmeiß es in den Briefkasten.
Was ich gerade festgestellt habe, dass man in der Einkommensteuererklärung in der Religion nur "sonstige" eingeben kann. Schriftlich jedoch VD = nicht kirchensteuerpflichtig. Dürfte aber dasselbe sein ne? Außer, ich muss "keine Religion" eintragen.
Ankreuzen könnte ich eigentlich noch: "Ich rechne mit einer Einkommensteuererstattung"
Muss ich den Verlust in Anlage GSE in Kennziffer 14 oder 58 eintragen, da ich dort gerade gelesen habe:
58: lt. gesonderter Feststellung
14: als Mitunternehmer
Das Minus kann ich dann ganz normal davor hinschreiben?
Juppi, habe es ja fast geschafft 
Grüße
__________________
Yamuk.com | My Internet Community | Hier bin ich richtig
In Bearbeitung
Geändert von Taney (02.07.2006 um 15:39 Uhr).
|
|
|
02.07.2006, 15:58
|
#8
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
Was ich gerade festgestellt habe, dass man in der Einkommensteuererklärung in der Religion nur "sonstige" eingeben kann.
|
ganz oben in der Liste gibt es auch "keine Religion"
Zitat:
Muss ich den Verlust in Anlage GSE in Kennziffer 14 oder 58 eintragen, da ich dort gerade gelesen habe:
58: lt. gesonderter Feststellung
14: als Mitunternehmer
|
kannst du machen wie du willst. Ich persönlich finde die Kennzahl 14 besser.
Zitat:
|
Das Minus kann ich dann ganz normal davor hinschreiben?
|
jupp
Gruß
Sven
|
|
|
02.07.2006, 16:11
|
#9
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
|
Also Poloatze,
vielen vielen Dank für deine Hilfe. Möchte mich recht herzlich für deine Mühe und Zeit bedanken, die du entgegengebracht hast.
Vielleicht kann ich das irgendwie mal wiedergutmachen.
Viele Grüße aus Stuttgart und einen schönen Sonntag noch 
Taner
__________________
Yamuk.com | My Internet Community | Hier bin ich richtig
In Bearbeitung
|
|
|
02.07.2006, 17:24
|
#10
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
|
Habe die Erklärung soeben an das Finanzamt per Elster geschickt. Muss da jetzt nur eine Tele-Nummer oder komprimierte Steuererklärung beim Finanzamt persönlich abgeben. (Woher ich die auch erhalte)
Zwei Hinweise beim senden hat Elster noch ausgespuckt:
1. Anlage GSE. Prüfen Sie, ob Angaben zur Steuerermäßigung nach §35 EStG erforderlich sind!
2. Anlage N. Die Angaben zur gesetzlichen Rentenversicherung (auch auf dem Lst. Bescheinigung) fehlen!
(Da war sowieso nicht drin)
__________________
Yamuk.com | My Internet Community | Hier bin ich richtig
In Bearbeitung
|
|
|
02.07.2006, 18:28
|
#11
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
1. Anlage GSE. Prüfen Sie, ob Angaben zur Steuerermäßigung nach §35 EStG erforderlich sind!
|
wäre Kennzahl 85 gewesen.
Die wird aber auch von Amts wegen eingetragen, da die EDV im Finanzamt ohne das Ausfüllen der Kennzahl nicht weiterarbeitet.
Diese Ermäßigung betrifft aber nur die Leute, die Gewerbesteuer zahlen (also grob gesagt ab einem Gewinn von 24.500 EUR). Es soll nämlich eine Doppelbelastung mit ESt und GewSt vermieden werden.
Zitat:
2. Anlage N. Die Angaben zur gesetzlichen Rentenversicherung (auch auf dem Lst. Bescheinigung) fehlen!
(Da war sowieso nicht drin)
|
wenn auf der LSt-Bescheinigung nichts angegeben ist, ist das auch egal.
Gruß
Sven
|
|
|
02.07.2006, 18:35
|
#12
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
|
korrekt, jetzt ist abwarten und Tee trinken angesagt
Danke nochmals.
__________________
Yamuk.com | My Internet Community | Hier bin ich richtig
In Bearbeitung
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:24 Uhr.
|
 |