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Alt 05.07.2006, 20:46   #1
bbo
TP-Junior
 
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bbo macht alles soweit korrekt

Weiß evtl. jem. Bescheid? Verlustrück- oder vortrag


Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen bevor ich doch einen Steuerberater suchen muss.
Seit dem 01.01.2005 habe ich ein Gewerbe angemeldet. Laut meiner Gewinn- und verlustrechnung habe ich ein Minus von. ca. 8.500,- Euro da ich diverse Anschaffungen tätigen musste. Nun bin ich mit meiner kompletten Steurerklärung 2005 fertig (habe Fristverlängerung bis September). Also den normalen Mantelbogen, Anlage N, GSE etc. habe ich ausgefüllt. Nun zeigt mir das Steurprogramm - ca. 10.000 Euro zu versteuerndes Einkommen an. Was heißt das? Kann ich den Betrag auf 2004 zurücktragen lassen und es ergibt sich dann noch eine Steuererstattung? Oder was kann ich mit dem Verlust machen? Ich kann doch nicht bei einem Verlust noch Geld vom FA wieder bekommen, oder? Falls ja, in welcher Höhe?

Vielleicht kenn sich ja jemand ein wenig damit aus...
Über etwas Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!

Wünsche Euch noch einen schönen Abend!!!
bbo ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 05.07.2006, 21:00   #2
TP-Moderator
 
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Zitat:
Kann ich den Betrag auf 2004 zurücktragen lassen und es ergibt sich dann noch eine Steuererstattung?
nein, ein Rücktrag ist nicht möglich.
Der Verlust wird mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit verrechnet.
Eine Erstattung ist nur möglich sofern auch was gezahlt wurde und da Lohnsteuer einbehalten wurde kann auch etwas erstattet werden.

Gruß
Sven
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Alt 05.07.2006, 21:09   #3
bbo
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Okay, aber was ist mit dem sogenannten Verlustrück- oder vortrag?
Irgendwie lese ich immer wieder davon, kapiere es aber nicht wirklich.
Na ja, macht ja eigentlich auch Sinn wenn es keine Erstattung gibt, habe ja auch keine Lohnsteuer etc. eingezahl da ich nicht fest angestellt war...

Viele Grüße
Bianka
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Alt 05.07.2006, 21:15   #4
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Wenn du nix bezahlt hast, kannst du leider auch nichts wiederbekommen.

Das Minus mindert normalerweise dein zu versteuerndes Einkommen - warum zeigt eigentlich dein Proggi 10000 € an, wenn du gar keinen Gewinn hattest? Noch andere Einkünfte?
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2006, 21:18   #5
bbo
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bbo macht alles soweit korrekt
Das Programm zeigt mir minus 10.000 an... Andere Einkünfte hatte ich nicht. Habe nur die normalen Pauschbeträge in der Anlage N noch angegeben.
bbo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2006, 21:32   #6
TP-Moderator
 
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Zitat:
Okay, aber was ist mit dem sogenannten Verlustrück- oder vortrag?
Verluste werden wie folgt berücksichtigt:

1. Schritt: Horizontaler Verlustausgleich
Die Verluste werden zunächst innerhalb einer Einkunftsart verrechnet. D.h. also, dass Verluste aus einem Gewerbe zunächst auch nur mit gewerblichen Einkünften verrechnet werden können.

2. Schritt: Vertikaler Verlustausgleich
Hier werden die nach dem horizontalen Verlustausgleich verbliebenen Verluste mit anderen Einkünften verrechnet wie z.B. in deinem Fall

3. Schritt: Verlustabzug § 10d EStG
Verbleibt weiterhin ein Verlust, der bis zum sogenannten "Gesamtbetrag der Einkünfte" nicht ausgeglichen wurde, so ist § 10d EStG anzuwenden. Dieser gliedert sich in einen Verlustrücktrag und -vortrag.

a) Verlustrücktrag § 10d Abs. 1 EStG
Bis zu einem bestimmten Betrag können Verluste in das Vorjahr zurückgetragen werden. Dieser Betrag kann auch entsprechend vom Steuerpflichtigen bestimmt werden.

b) Verlustvortrag § 10d Abs. 2 EStG
Der dann immer noch verbleibende Verlust wird dann für die Folgejahre gesondert festgestellt und kann dann in den Folgejahren mit positiven Einkünften verrechnet, wobei dies auch pro Jahr immer auf einen bestimmten Betrag beschränkt ist.

Ich hoffe, dass dies verständlich war.

Gruß
Sven

EDIT:
Zitat:
Habe nur die normalen Pauschbeträge in der Anlage N noch angegeben.
die Pauschbeträge führen aber niemals zu negativen Einkünften. Die Differenz zwischen den 10.000 EUR und den 8.500 EUR wird wohl eher von den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen herrühren.
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Geändert von Sven (05.07.2006 um 21:59 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2006, 18:51   #7
bbo
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Vielen Dank für die Erklärung!

Viele Grüße
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