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Alt 08.07.2006, 10:43   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2006
GuteFee macht alles soweit korrekt
Hallo,
ich bin gerade dabei, mich selbständig zu machen. Möchte dann auch Freiberufler einstellen.
Allerdings weiß ich bis jetz leider nur, dass ich selber für die keine Abgaben leisten muss.

- Wie sieht es denn für den Freiberufler selber aus? Wenn der jenige schon einen Hauptberuf hat und bei mir als Freiberufler arbeitet, werden dann beide Einkommen zusammengezählt und von der Summe Lohnsteuer, KV, RV usw. abgezogen? Oder muss er von seinem freiberuflichen Einkommen nur die Lohnsteuer abziehen und den ganzen Versicherungskram von dem eigentlichen Haupteinkommen????

- Wie sieht es für einen Freiberufler aus, der Harz-IV- oder Arbeitslosengeld-Empfänger ist? Der ist ja dann über das Amt versichert; was muss er alles von dem freiberuflichen Einkommen abgeben???

Und noch eine ganz andere Frage:

- Wird die Einkommenssteuer wie die Lohnsteuer nach Steuerklassen berechnet????

Wäre sehr dankbar für Eure Hilfe...
Danke schonmal im Voraus

)
GuteFee ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 08.07.2006, 11:15   #2
TP-Moderator
 
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MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von GuteFee
- Wie sieht es denn für den Freiberufler selber aus? Wenn der jenige schon einen Hauptberuf hat und bei mir als Freiberufler arbeitet, werden dann beide Einkommen zusammengezählt und von der Summe Lohnsteuer, KV, RV usw. abgezogen? Oder muss er von seinem freiberuflichen Einkommen nur die Lohnsteuer abziehen und den ganzen Versicherungskram von dem eigentlichen Haupteinkommen????
Von den Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit werden keine Steuern, o.ä. einbehalten. Es kann sein, dass Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt werden.

Zitat:
Zitat von GuteFee
- Wie sieht es für einen Freiberufler aus, der Harz-IV- oder Arbeitslosengeld-Empfänger ist? Der ist ja dann über das Amt versichert; was muss er alles von dem freiberuflichen Einkommen abgeben???
Kann sein, dass er dann kein ALG bzw. Hartz IV mehr bekommt. K.A., wie hoch die Hinzuverdienergrenze liegt.

Und noch eine ganz andere Frage:

Zitat:
Zitat von GuteFee
- Wird die Einkommenssteuer wie die Lohnsteuer nach Steuerklassen berechnet????
Die Einkommensteuer wird nach Tabellen (Einkommensteuertabelle) berechnet:

Tabelle Grundtabelle (Einzelveranlagung)
Tabelle Splitting-Tabelle (Zusammenveranlagung)
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2006, 13:53   #3
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GuteFee macht alles soweit korrekt
Danke
Wenn ich das also richtig verstehe, muss das Einkommen bis 7664€/a nicht versteuert werden...
Nur ein "Normalverdiener" würde schon ohne den freiberuflichen Zusatzjob über diese Grenze kommen, also müssten die Einkommen doch eigentlich doch zusammengezählt werden??
Denn meine Mitarbeiter sollen auf Provisionsbasis bezahlt werden, was gar nicht so wenig ist am Ende... da kommt man schon auf seine 500-600 € mtl. Deswegen fällt es mir schwer zu verstehen, warum die nicht versteuert werden müssen. Schließlich will der Staat doch, wo es geht, auch seine Steuern haben.
Oder bringe ich jetzt alles durcheinander?
GuteFee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2006, 13:59   #4
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Zitat:
Wenn ich das also richtig verstehe, muss das Einkommen bis 7664€/a nicht versteuert werden...
richtig

Zitat:
Nur ein "Normalverdiener" würde schon ohne den freiberuflichen Zusatzjob über diese Grenze kommen, also müssten die Einkommen doch eigentlich doch zusammengezählt werden??
richtig. Die Berechnung des zu versteuernden Einkommens kann man sehr schön hier nachlesen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Einkomm...Deutschland%29

Gruß
Sven
__________________
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Alt 08.07.2006, 14:03   #5
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GuteFee macht alles soweit korrekt
Danke schön, das mit der Einkommenssteuer wäre dann geklärt

Aber muss ein Freiberufler, der einen (anderen) Hauptberuf schon ausübt, wirklich keine Lohnsteuer und Sozial-Versicherungs-Beiträge von seinem freiberuflichen Zusatz-Einkommen zahlen??? Das wäre ja toll, aber / oder gerade deswegen kann ich es irgendwie nicht glauben :P

Grüße
Filiz
GuteFee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2006, 14:14   #6
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Zitat:
Aber muss ein Freiberufler, der einen (anderen) Hauptberuf schon ausübt, wirklich keine Lohnsteuer und Sozial-Versicherungs-Beiträge von seinem freiberuflichen Zusatz-Einkommen zahlen??? Das wäre ja toll, aber / oder gerade deswegen kann ich es irgendwie nicht glauben :P
wenn er unter bestimmten Grenzen bleibt ist das ok.

Die Grenzen sollte sich die Person schriftlich bei der jeweiligen Krankenkasse erfragen, da sie bei jeder unterschiedlich sind.
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Alt 08.07.2006, 14:43   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2006
GuteFee macht alles soweit korrekt
Ich habe da noch eine Frage...

Ist "Freiberufler" automatiscvh "Selbstständiger"??? Überall lese ich "freiberuflich bzw. selbstständig"... Jemand, der in seinem Nebenjob auf Provisionsbasis arbeitet, muss doch nicht selbstständig sein, oder täusche ich mich da?

Danke
Filiz
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Alt 08.07.2006, 14:45   #8
TP-Moderator
 
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http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler
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Alt 08.07.2006, 14:49   #9
TP-Junior
 
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Super, danke schön
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