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10.07.2006, 12:50
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2006
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Wareneinkauf vom Kleinunternehmer aus dem Ausland
Hallo.
Ich weiss, dass, wenn man die Ware aus dem Ausland exportieren, kaufen etc. will(EU Stadt), benötigt dafür Ust IdNr. Und das ist ganz klar 
Aber wie sieht es aus mit dem Fall, wenn ich Ust IdNr habe, aber die Firma(1 Person), von dener ich etwas kaufen will, enspricht Kleinunternehmerregeln und zahlt keine Umsatzsteuer in ihres Land.
Darf ich überhaupt Geschäfte mit solchen Firmen führen, oder darf ich das nicht und muss ich mir andere Geschäftspartner suchen.
Danke im Voraus für jede Antwort
Konrad
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Lichtgestalt, in deren Schatten ich mich dreh
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10.07.2006, 13:00
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Darf ich überhaupt Geschäfte mit solchen Firmen führen, oder darf ich das nicht und muss ich mir andere Geschäftspartner suchen.
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wieso solltest du denn dafür eine UStID-Nr. brauchen. Du kannst auch so die Waren einkaufen, nur mit dem Unterschied, dass dann nicht die deutsche USt zu zahlen ist, sondern die des jeweiligen EU-Staates, welche zumeist höher ist. Der Vorteil der UStID-Nr. liegt somit in der Differenz der jeweiligen Steuersätze der Mitgliedstaaten.
Normalerweise ist es so, dass du eine Nettorechnung bekommst und dann einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland versteuerst. Das ganze ist in § 1a UStG geregelt und dort steht in § 1a Abs. 1 Nr. 3b UStG auch die Lösung zu diesem Problem. Es liegt hier nämlich kein innergemeinschaftlicher Erwerb vor und du brauchst gar nichts zahlen. Die Leistung ist steuerpflichtig beim leistenden Unternehmer, wobei die Steuer dort aufgrund des Kleinunternehmerstatus nicht erhoben wird. Es fällt also überhaupt keine Steuer an.
Gruß
Sven
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10.07.2006, 13:54
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2006
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Zitat:
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wieso solltest du denn dafür eine UStID-Nr. brauchen
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Also die Ust IdNR baruche ich so wie so, weil ich mit dem anderen Grosshändler Geschäfte führen will. Nun ich habe auch eine Möglichkeit schöne Ware von dem Kleinunternehmer zu kaufen, und das war der Grund der Frage
Zitat:
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Es liegt hier nämlich kein innergemeinschaftlicher Erwerb vor und du brauchst gar nichts zahlen.
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Also auch wenn ich Umsatzsteuerpflichtig bin und Ust Nr habe, kann ich die Ware von dem Kleinunternehmer, ohne Umsatzsteuer zu verkaufen, und nur die Ware von den Grosshändler mit Mehrwehrsteuer zu belasten???
oder bin ich falsch??
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Lichtgestalt, in deren Schatten ich mich dreh
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10.07.2006, 14:23
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Klar kannst du Ware von einem Kleinunternehmer kaufen, ob nun hier oder im EU-Ausland ist doch egal.
Dafür benötigst du, wie Sven schon schrieb, auch keine Ust.-ID. Denn die ist doch nur dafür da, das dir ein Unternehmer eine mehrwertsteuerbefreite Rechnung ausstellen kann und du die Ware dann hier in Dtschl. versteuerst bzw. Vorsteuerabzug geltend machst.
Eine Rechnung von einem Kleinunternehmer ist nicht vorsteuerabzugsfähig, sie enthält zwar in der Kalkulation die Mwst. des jeweiligen Landes, diese darf aber nicht ausgewiesen werden. Somit kannst du solch eine Rechnung nur als normale Ausgabe geltend machen.
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10.07.2006, 14:50
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Also auch wenn ich Umsatzsteuerpflichtig bin und Ust Nr habe, kann ich die Ware von dem Kleinunternehmer, ohne Umsatzsteuer zu verkaufen, und nur die Ware von den Grosshändler mit Mehrwehrsteuer zu belasten???
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Noch zur Klarstellung, da du "Verkauf" schreibst. Auch wenn bei deinem Einkauf keine USt anfällt wegen der Kleinunternehmerregelung des leistenden Unternehmers gilt für dich beim Verkauf dieses natürlich nicht. Da sind dann wieder die ganz normalen Regeln des Umsatzsteuerrechts zu beachten, zumal Eingangsleistung (Einkauf) und Ausgangsleistung (Verkauf) immer strikt zu trennen sind.
Gruß
Sven
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