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15.07.2006, 17:13
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#1
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TP-Member
Registriert seit: May 2006
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Steuernummer auf Rechnung
Also ich hab mir jetzt mal die FAQ zum Kleinunternehmer durchgelesen...
Was ich dennoch nicht ganz geschnallt habe,ist die Frage,ob ich jetzt
auf meine Rechnung, die ich meinem Kunden schreibe (Für Dienstleistungen im Garten) eine Steuernr. angegeben sein muss...
Das ich umsatzsteuerbefreit bin,hab ich drauf...
Ich erstelle nämlich grade eine Musterrechnung und da sollt halt alles drauf sein  ...
Ich habe zum 1.6.06 mein Gewerbe angemeldet aber ausser der Gewerbeanmeldung nix bekommen...(naja,die Rechung dafür noch..grins)
Ich dacht das Finanzamt meldet sich noch?!...dauert das sooo lange?...
Und ich dachte auch,dass ich irgendwie ein Gewerbeschein bekomme...oder ist das schon mein Gewerbeanmeldungformular,das ich erhalten habe?...
Wie muss ich dem Finanzamt klarmachen,dass ich nur Kleinunternehmer bin und nicht vorsteuerpflichtig sein möchte...Das muss ich doch glaub beantragen,oder kommt das dann mit dem Schreiben vom Finanzamt?...
Danke für jede Antwort,die mich weiterbringt.......
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Auf die Knie!...
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15.07.2006, 17:28
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#2
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TP-Member
Registriert seit: May 2006
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Noch was..
Ich habe auf einer Rechnung gesehen, die ich bekommen habe, dass auf die
Aufbewahrungspflicht nach §14b Abs.1 Satz 5 UstG hingewiesen wird -
Privatpersonen 2 Jahre,
Unternehmer 10 Jahre....
Muss ich das auch draufschreiben?!....
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Auf die Knie!...
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15.07.2006, 17:54
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Einfach mal ins Gesetz schauen
§ 14 Abs. 4 UStG
und für evtl. Besonderheiten
§ 14a UStG
und der Vollständigkeit halber
§ 14b UStG
Du findest zudem in meiner Signatur unter Linkliste Steuerrecht eine PDF-Datei von Ernst & Young zu dem Thema.
Gruß
Sven
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15.07.2006, 18:21
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#4
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TP-Member
Registriert seit: May 2006
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Naja, aber jetzt bin ich so schlau wie vorher...
Ich hab ja schon erwähnt,dass ich die FAQ Kleinunternehmer durchgelesen habe...
Was mich verwirrt ist der Satz:
Eine Rechnung muss nach § 14 (4) Umsatzsteuer folgende Angaben enthalten:
2. die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
...mal vereinfacht geschrieben...
Also die UmsatzstIdentNr. muss ich ja nicht draufschreiben,weil ich ja von der Kleinunternehmerregelung gebrauch mache und keine Vorsteuer abführe...
Dann aber die Steuernr vom Finanzamt?...und wenn ich die noch nicht habe,weil die Herren sich bis jetzt nicht gemeldet haben?...
Oder muss die dann auch nicht drauf?...weil ja da steht "oder"...
Das möcht ich eigentlich wissen...
Und zum zweiten...
Ich konnte auch in dem Link zum §14b nicht erkennen, ob ich auf die Aufbewahrungspflicht hinweisen muss oder nicht...
oder hab ich da was in dem Kauderwelsch nicht kapiert?!...
__________________
Auf die Knie!...
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15.07.2006, 19:09
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Also die UmsatzstIdentNr. muss ich ja nicht draufschreiben,weil ich ja von der Kleinunternehmerregelung gebrauch mache und keine Vorsteuer abführe...
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du hast die Wahl zwischen UStID-Nr. und Steuernummer. Das hat nichts mit dem Kleinunternehmerstatus zu tun.
Zitat:
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Dann aber die Steuernr vom Finanzamt?
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wie gesagt entweder oder
Zitat:
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...und wenn ich die noch nicht habe,weil die Herren sich bis jetzt nicht gemeldet haben?...
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dann kannst du noch keine ordnungsgemäßen Rechnungen schreiben.
Zitat:
Oder muss die dann auch nicht drauf?...weil ja da steht "oder"...
Das möcht ich eigentlich wissen...
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wie gesagt, du hast ein Wahlrecht zwischen UStID-Nr. und Steuer-Nr. Eines von beiden muss auf jeden Fall enthalten sein.
Zitat:
Ich konnte auch in dem Link zum §14b nicht erkennen, ob ich auf die Aufbewahrungspflicht hinweisen muss oder nicht...
oder hab ich da was in dem Kauderwelsch nicht kapiert?!...
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Nur wenn es sich um eine Leistung i.S.v. § 14b Abs. 1 S. 5 UStG handelt ist auf die Aufbewahrungsfrist hinzuweisen, vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG. Es muss sich also um eine Werklieferungen handeln oder um Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück handeln und zusätzlich darf der Leistungsempfänger kein Unternehmer sein bzw. ein Unternehmer, der die Leistung aber für seinen Privatbereich verwendet. Nur in diesen Fällen ist auf die Aufbewahrungspflicht hinzuweisen, ansonsten nicht.
Gruß
Sven
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15.07.2006, 19:23
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#6
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TP-Member
Registriert seit: May 2006
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Damit kann ich jetzt schon mehr anfangen...Dankeschön!..
Zitat:
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Zitat von Poloatze
wie gesagt, du hast ein Wahlrecht zwischen UStID-Nr. und Steuer-Nr. Eines von beiden muss auf jeden Fall enthalten sein.
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Kann es sein,dass ich die gleiche Steuernr. habe, die ich bis jetzt auch hatte?...
Also die, wo ich seit jeher meine Einkommenssteuererkl. gemacht habe?!...
Damals,als ich noch gewerbslos war?..
Die hab ich natürlich...oder bekomme ich für das Gewerbe eine neue?...(Stuttgart)
Zitat:
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Zitat von Poloatze
...oder um Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück handeln und zusätzlich darf der Leistungsempfänger kein Unternehmer sein bzw. ein Unternehmer, der die Leistung aber für seinen Privatbereich verwendet. Nur in diesen Fällen ist auf die Aufbewahrungspflicht hinzuweisen, ansonsten nicht.
Gruß
Sven
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"Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück"...gehört da Rasen mähen , Hecken schneiden auch dazu, oder ist da was anderes gemeint?...
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Auf die Knie!...
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15.07.2006, 19:29
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Also die, wo ich seit jeher meine Einkommenssteuererkl. gemacht habe?!...
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im Normalfall ist das so. Ich selbst würde die Rechnungen mit der alten Steuernummer schreiben, aber das ist nur meine Meinung.
Zitat:
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"Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück"...gehört da Rasen mähen , Hecken schneiden auch dazu, oder ist da was anderes gemeint?...
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jupp, zum Beispiel
In A 34 UStR wird das ganze noch genauer erklärt was da nun drunter fällt.
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584590
Gruß
Sven
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15.07.2006, 19:49
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#8
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TP-Member
Registriert seit: May 2006
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Oha...das ist ja schon ziemlich komplitiziert...
Muss ich auf den Paragraphen hinweisen oder reicht es aus, wenn ich hinschreibe,
dass Privatpersonen die Rechnung 2 Jahre aufheben müssen? -bzw.Unternehmer 10 Jahre...
Dann wird es wohl am einfachsten sein,wenn ich es immer draufschreibe,oder?
Und was passiert,wenn ich es nicht draufschreibe?...
Gibt das dann ne Strafe?...Wer soll das denn kontrollieren?!... 
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Auf die Knie!...
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15.07.2006, 20:14
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#9
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TP-Member
Registriert seit: May 2006
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Wozu brauch man eigentlich die Steuernr. auf der Rechnung?...
Was können denn die Leistungsempfänger damit anfangen,
wenn ich Kleinunternehmer bin?...
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Auf die Knie!...
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15.07.2006, 20:37
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Oha...das ist ja schon ziemlich komplitiziert...
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naja, entscheidend ist eigentlich nur das Beispiel und der Absatz 2.
Hier mal die Gedanken des Gesetzgebers, die dahinterstecken
http://dip.bundestag.de/btd/15/025/1502573.pdf
Ab Seite 33 unten links "Zu Artikel 12". Einfach die Paragraphen wegdenken, dann sollte man das grob verstehen können. Es geht also um die Bekämpfung von Schwarzarbeit und den Fehleinnahmen in der USt.
Zitat:
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Dann wird es wohl am einfachsten sein,wenn ich es immer draufschreibe,oder?
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nein, es muss ja nicht immer eine Aufbewahrungspflicht bestehen. Wenn du alles draufschreibst, was irgendwann der Fall sein könnte dann hast du 5 Seiten lange Rechnungen.
Zitat:
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Und was passiert,wenn ich es nicht draufschreibe?...
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dann ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß und es kann theoretisch ein Bußgeld festgesetzt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__26a.html
Zitat:
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Wer soll das denn kontrollieren?!...
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das Finanzamt natürlich, wie spielt ja keine Rolle. Das Finanzamt lässt sich ja manchmal Rechnungen schicken oder im Falle einer Betriebsprüfung oder sonstwie.
Gruß
Sven
EDIT:
Zitat:
Was können denn die Leistungsempfänger damit anfangen,
wenn ich Kleinunternehmer bin?...
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Es können ja mal Auslandsgeschäfte auftreten, wo die Steuernummer von Bedeutung ist.
Geändert von Sven (15.07.2006 um 20:41 Uhr).
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15.07.2006, 20:43
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#11
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TP-Member
Registriert seit: May 2006
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Man, dass Du da den Überblick hast...Respekt!...*verneig*
Danke nochmals...
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Auf die Knie!...
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15.07.2006, 21:02
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Da war ja noch eine Frage offen im 1. Posting.
Das Finanzamt meldet sich nach der Gewerbeanmeldung bei dir. Du kannst den sogenannten "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aber auch im Internet downloaden, ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Dann geht das alles ein bisschen schneller. In diesem Bogen sind auch die Angaben zum Kleinunternehmer zu machen. Ohne Antrag wirst du das nicht.
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