TP Underground Lounge 07/08
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 15.07.2006, 17:13   #1
TP-Member
 
Registriert seit: May 2006
SClan00 macht alles soweit korrekt

Steuernummer auf Rechnung


Also ich hab mir jetzt mal die FAQ zum Kleinunternehmer durchgelesen...

Was ich dennoch nicht ganz geschnallt habe,ist die Frage,ob ich jetzt
auf meine Rechnung, die ich meinem Kunden schreibe (Für Dienstleistungen im Garten) eine Steuernr. angegeben sein muss...
Das ich umsatzsteuerbefreit bin,hab ich drauf...
Ich erstelle nämlich grade eine Musterrechnung und da sollt halt alles drauf sein ...
Ich habe zum 1.6.06 mein Gewerbe angemeldet aber ausser der Gewerbeanmeldung nix bekommen...(naja,die Rechung dafür noch..grins)
Ich dacht das Finanzamt meldet sich noch?!...dauert das sooo lange?...
Und ich dachte auch,dass ich irgendwie ein Gewerbeschein bekomme...oder ist das schon mein Gewerbeanmeldungformular,das ich erhalten habe?...

Wie muss ich dem Finanzamt klarmachen,dass ich nur Kleinunternehmer bin und nicht vorsteuerpflichtig sein möchte...Das muss ich doch glaub beantragen,oder kommt das dann mit dem Schreiben vom Finanzamt?...

Danke für jede Antwort,die mich weiterbringt.......
__________________
Auf die Knie!...
SClan00 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 15.07.2006, 17:28   #2
TP-Member
 
Registriert seit: May 2006
SClan00 macht alles soweit korrekt
Noch was..

Ich habe auf einer Rechnung gesehen, die ich bekommen habe, dass auf die
Aufbewahrungspflicht nach §14b Abs.1 Satz 5 UstG hingewiesen wird -
Privatpersonen 2 Jahre,
Unternehmer 10 Jahre....

Muss ich das auch draufschreiben?!....
__________________
Auf die Knie!...
SClan00 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2006, 17:54   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Einfach mal ins Gesetz schauen

§ 14 Abs. 4 UStG

und für evtl. Besonderheiten
§ 14a UStG

und der Vollständigkeit halber
§ 14b UStG

Du findest zudem in meiner Signatur unter Linkliste Steuerrecht eine PDF-Datei von Ernst & Young zu dem Thema.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2006, 18:21   #4
TP-Member
 
Registriert seit: May 2006
SClan00 macht alles soweit korrekt
Naja, aber jetzt bin ich so schlau wie vorher...
Ich hab ja schon erwähnt,dass ich die FAQ Kleinunternehmer durchgelesen habe...

Was mich verwirrt ist der Satz:
Eine Rechnung muss nach § 14 (4) Umsatzsteuer folgende Angaben enthalten:

2. die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
...mal vereinfacht geschrieben...

Also die UmsatzstIdentNr. muss ich ja nicht draufschreiben,weil ich ja von der Kleinunternehmerregelung gebrauch mache und keine Vorsteuer abführe...
Dann aber die Steuernr vom Finanzamt?...und wenn ich die noch nicht habe,weil die Herren sich bis jetzt nicht gemeldet haben?...
Oder muss die dann auch nicht drauf?...weil ja da steht "oder"...
Das möcht ich eigentlich wissen...

Und zum zweiten...

Ich konnte auch in dem Link zum §14b nicht erkennen, ob ich auf die Aufbewahrungspflicht hinweisen muss oder nicht...
oder hab ich da was in dem Kauderwelsch nicht kapiert?!...
__________________
Auf die Knie!...
SClan00 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2006, 19:09   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Also die UmsatzstIdentNr. muss ich ja nicht draufschreiben,weil ich ja von der Kleinunternehmerregelung gebrauch mache und keine Vorsteuer abführe...
du hast die Wahl zwischen UStID-Nr. und Steuernummer. Das hat nichts mit dem Kleinunternehmerstatus zu tun.

Zitat:
Dann aber die Steuernr vom Finanzamt?
wie gesagt entweder oder

Zitat:
...und wenn ich die noch nicht habe,weil die Herren sich bis jetzt nicht gemeldet haben?...
dann kannst du noch keine ordnungsgemäßen Rechnungen schreiben.

Zitat:
Oder muss die dann auch nicht drauf?...weil ja da steht "oder"...
Das möcht ich eigentlich wissen...
wie gesagt, du hast ein Wahlrecht zwischen UStID-Nr. und Steuer-Nr. Eines von beiden muss auf jeden Fall enthalten sein.

Zitat:
Ich konnte auch in dem Link zum §14b nicht erkennen, ob ich auf die Aufbewahrungspflicht hinweisen muss oder nicht...
oder hab ich da was in dem Kauderwelsch nicht kapiert?!...
Nur wenn es sich um eine Leistung i.S.v. § 14b Abs. 1 S. 5 UStG handelt ist auf die Aufbewahrungsfrist hinzuweisen, vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG. Es muss sich also um eine Werklieferungen handeln oder um Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück handeln und zusätzlich darf der Leistungsempfänger kein Unternehmer sein bzw. ein Unternehmer, der die Leistung aber für seinen Privatbereich verwendet. Nur in diesen Fällen ist auf die Aufbewahrungspflicht hinzuweisen, ansonsten nicht.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2006, 19:23   #6
TP-Member
 
Registriert seit: May 2006
SClan00 macht alles soweit korrekt
Damit kann ich jetzt schon mehr anfangen...Dankeschön!..

Zitat:
Zitat von Poloatze

wie gesagt, du hast ein Wahlrecht zwischen UStID-Nr. und Steuer-Nr. Eines von beiden muss auf jeden Fall enthalten sein.
Kann es sein,dass ich die gleiche Steuernr. habe, die ich bis jetzt auch hatte?...
Also die, wo ich seit jeher meine Einkommenssteuererkl. gemacht habe?!...
Damals,als ich noch gewerbslos war?..

Die hab ich natürlich...oder bekomme ich für das Gewerbe eine neue?...(Stuttgart)

Zitat:
Zitat von Poloatze

...oder um Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück handeln und zusätzlich darf der Leistungsempfänger kein Unternehmer sein bzw. ein Unternehmer, der die Leistung aber für seinen Privatbereich verwendet. Nur in diesen Fällen ist auf die Aufbewahrungspflicht hinzuweisen, ansonsten nicht.

Gruß
Sven
"Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück"...gehört da Rasen mähen , Hecken schneiden auch dazu, oder ist da was anderes gemeint?...
__________________
Auf die Knie!...
SClan00 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2006, 19:29   #7
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Also die, wo ich seit jeher meine Einkommenssteuererkl. gemacht habe?!...
im Normalfall ist das so. Ich selbst würde die Rechnungen mit der alten Steuernummer schreiben, aber das ist nur meine Meinung.

Zitat:
"Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück"...gehört da Rasen mähen , Hecken schneiden auch dazu, oder ist da was anderes gemeint?...
jupp, zum Beispiel

In A 34 UStR wird das ganze noch genauer erklärt was da nun drunter fällt.
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584590

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2006, 19:49   #8
TP-Member
 
Registriert seit: May 2006
SClan00 macht alles soweit korrekt
Oha...das ist ja schon ziemlich komplitiziert...

Muss ich auf den Paragraphen hinweisen oder reicht es aus, wenn ich hinschreibe,
dass Privatpersonen die Rechnung 2 Jahre aufheben müssen? -bzw.Unternehmer 10 Jahre...

Dann wird es wohl am einfachsten sein,wenn ich es immer draufschreibe,oder?

Und was passiert,wenn ich es nicht draufschreibe?...
Gibt das dann ne Strafe?...Wer soll das denn kontrollieren?!...
__________________
Auf die Knie!...
SClan00 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2006, 20:14   #9
TP-Member
 
Registriert seit: May 2006
SClan00 macht alles soweit korrekt
Wozu brauch man eigentlich die Steuernr. auf der Rechnung?...

Was können denn die Leistungsempfänger damit anfangen,
wenn ich Kleinunternehmer bin?...
__________________
Auf die Knie!...
SClan00 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2006, 20:37   #10
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Oha...das ist ja schon ziemlich komplitiziert...
naja, entscheidend ist eigentlich nur das Beispiel und der Absatz 2.

Hier mal die Gedanken des Gesetzgebers, die dahinterstecken
http://dip.bundestag.de/btd/15/025/1502573.pdf

Ab Seite 33 unten links "Zu Artikel 12". Einfach die Paragraphen wegdenken, dann sollte man das grob verstehen können. Es geht also um die Bekämpfung von Schwarzarbeit und den Fehleinnahmen in der USt.

Zitat:
Dann wird es wohl am einfachsten sein,wenn ich es immer draufschreibe,oder?
nein, es muss ja nicht immer eine Aufbewahrungspflicht bestehen. Wenn du alles draufschreibst, was irgendwann der Fall sein könnte dann hast du 5 Seiten lange Rechnungen.

Zitat:
Und was passiert,wenn ich es nicht draufschreibe?...
dann ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß und es kann theoretisch ein Bußgeld festgesetzt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__26a.html

Zitat:
Wer soll das denn kontrollieren?!...
das Finanzamt natürlich, wie spielt ja keine Rolle. Das Finanzamt lässt sich ja manchmal Rechnungen schicken oder im Falle einer Betriebsprüfung oder sonstwie.

Gruß
Sven


EDIT:
Zitat:
Was können denn die Leistungsempfänger damit anfangen,
wenn ich Kleinunternehmer bin?...
Es können ja mal Auslandsgeschäfte auftreten, wo die Steuernummer von Bedeutung ist.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

Geändert von Sven (15.07.2006 um 20:41 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2006, 20:43   #11
TP-Member
 
Registriert seit: May 2006
SClan00 macht alles soweit korrekt
Man, dass Du da den Überblick hast...Respekt!...*verneig*

Danke nochmals...
__________________
Auf die Knie!...
SClan00 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2006, 21:02   #12
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Da war ja noch eine Frage offen im 1. Posting.

Das Finanzamt meldet sich nach der Gewerbeanmeldung bei dir. Du kannst den sogenannten "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" aber auch im Internet downloaden, ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Dann geht das alles ein bisschen schneller. In diesem Bogen sind auch die Angaben zum Kleinunternehmer zu machen. Ohne Antrag wirst du das nicht.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
Steuernummer auf Rechnung Steuernummer auf Rechnung
« Veränderungen Kleinunternehmer --> "normales" Gewerbe | Fehler bei UST-VA Februar »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:44 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67