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17.07.2006, 11:37
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2006
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Umsatzsteuererklärung - Trennung in 7%, 9% und 16% (nachträglich) ??
Hi,
folgendes Problem:
In einem Laden steht nur eine Registrierkasse für die Buchhaltung, diese Kasse zeichnet aber keinen Umsatzsteuersatz auf, daher existiert jetzt nur der Gesamt Brutto Betrag. Das meiste wurde zu 7% verkauft. Gibts es hier nun eine rechtliche Möglichkeit, die einzelnen Sätze wieder heraus zu rechnen ?
Der Steuerberater zuvor hat dies irgendwie hingezaubert.
Kann man dies vielleicht anhand der Ausgaben ableiten ?
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17.07.2006, 18:24
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Hmm, könntest das höchstens über den Wareneinkauf machen, also auf deine Einkaufspreise deine Aufschlagsätze etc. hinzu addieren, ist aber mit sicherheit eine riesen Arbeit und ob das recthlich i.O. ist, weis ich nicht, denke aber mal eher nicht.
So einen Fall hatten wir auch mal im Büro, k.A. wie das Problem gelöst wurde.
Soweit ich weis, musste dann aber auf eine Registrierkasse mit Steuersatztrennung umgestellt werden (Vorgabe des FA nach einer Betriebsprüfung).
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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17.07.2006, 21:38
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Langfristig würde ich natürlich eine neue Kasse anschaffen. Wird auch wie MaWeSol schon sagte im Falle einer Betriebsprüfung auferlegt.
Der Steuerberater wird die Steuersätze irgendwie geschätzt haben. Was es da für Möglichkeiten gibt kann ich dir aber nicht sagen. Zur Not einfach mal beim alten Steuerberater fragen.
Gruß
Sven
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18.07.2006, 07:47
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
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Stichwort vereinfachte Trennung der Entgelte. Kannst Du beim Finanzamt beantragen.
Das Finanzamt kann im Falle einer Betriebsprüfung im übrigen nicht von Dir verlangen eine neue Kasse zu kaufen...... die einzige Auflage die es gibt ist, das man eine vorhandene Registierkasse die funktionstüchtig ist auch benutzen muss.
Frechdachs
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18.07.2006, 19:25
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von Frechdachs
Das Finanzamt kann im Falle einer Betriebsprüfung im übrigen nicht von Dir verlangen eine neue Kasse zu kaufen...... die einzige Auflage die es gibt ist, das man eine vorhandene Registierkasse die funktionstüchtig ist auch benutzen muss.
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Da habe ich aber schon das gegenteil erlebt..., ist auch rechtlich korrekt gewesen.
Er benutzt ja seine Registrierkasse, nur kann die halt die Steuersätze nicht getrennt ausweisen.
Beantragt er die vereinfachte Trennung nicht, sondern schätzt die Werte, dann kann das FA schon Auflagen erteilen.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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