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Alt 17.07.2006, 19:00   #1
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KölnerJung macht alles soweit korrekt

EÜR und Kassenbuch?


Hi,
ich hab mal wieder eine Frage!

Hab einen Hausmeisterservice und frage mich,
ob ich wirklich ein Kassenbuch und die EÜR machen muss, kommt doch bei beiden das gleiche aus, oder?

weiss einer, was das kostet wenn das ein schreibbüro übrnimmt?
KölnerJung ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 17.07.2006, 19:09   #2
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Du brauchst kein Kassenbuch.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2006, 19:20   #3
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KölnerJung macht alles soweit korrekt
ah Cool,

also nur EÜR?

Da kann ich ja einfach eine Tabelle anlegen und ein und ausgaben auflisten und fertig, oder?
KölnerJung ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2006, 19:39   #4
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Jepp, das machst du einfach nach deinen Belegen/Rechnungen.

Bis 17500 € (glaub ich) geht das ganz formlos.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2006, 23:08   #5
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Zitat:
Zitat von dorintia
Bis 17500 € (glaub ich) geht das ganz formlos.
Richtig, ab 17.500,- musst du dann die Anlage EÜR ausfüllen.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2006, 21:59   #6
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KölnerJung macht alles soweit korrekt
Was heisst die Anlage EÜR ausfüllen?
wo ist der unterschied?

hab ein angebot von einem Steuerberater bekommen für die EÜR bis 15000€ jahresumsatz von ca 30 euro im monat, dann müsste es über diesen 17500 € ja teurer werden??

auf was muss ich da achten?
KölnerJung ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2006, 22:17   #7
TP-Moderator
 
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Zum einen kannst du eine formlose Gewinnermittlung (EÜR=Einnahmeüberschussrechnung) machen. Dies ist jedoch beim FA nur dann zulässig, wenn dein Umsatz unter 17.500,- im Jahr bleibt.
Solltest du diesen Betrag überschreiten, dann musst du das von FA vorgeschrieben Formular "Anlage EÜR" verwenden. Eine formlose Gewinnermittlung reicht dann nicht mehr aus.

Was du meinst, ist wahrscheinlich die Buchführung inkl. der USt-Voranmeldungen.

Die USt-Va muss monatlich oder im Quartal abgegeben werden (das hängt an verschiedenen Punkten)

30,- pro Monat halte ich für ein faires angebot (das ist nur meine Meinung), die StBGebV sieht glaube ich einen anderen Spielraum vor, von daher...
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