Hallo dorintia!
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Zitat von dorintia
Diese Begrifflichkeit wird meist für Unternehmer verwendet, die die Kleinunternehmerregelung gewählt haben, was ja auf dich wohl nicht zutrifft.
Du bist ganz normaler Gewerbetreibender mit Regelbesteuerung.
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Ja, natürlich. Da hatte ich mich unklar ausgedrückt.
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Zitat von dorintia
Du bekommst die "zuviel" gezahlte Ust. vom FA erstattet. Da wird nix mit in den nächsten Monat geschleppt.
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Ah, vielen Dank! Das erklärt dann auch, warum ich für Übertragungen in den nächsten Voranmeldungszeitraum kein Feld im Formular gefunden habe.
Nun stehe ich aber immer noch vor dem Problem, dass ich nicht weiß, wo ich die Zahlen einzutragen habe. Also, ich habe mir für meine gewerbliche Tätigkeit einen neuen Schreibtisch mit Stuhl und Tischleuchte gekauft. (Natürlich um daran zu arbeiten, also nicht zum Weiterverkauf.) Wo muss ich nun Kaufpreis und gezahlte Umsatzsteuer eintragen?
Unter
Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe?
Oder unter
Abziehbare Vorsteuerbeträge? (Und wenn dort, in welches Feld?
Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern oder
Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen?)
Gruß und so,
Sebastian