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20.07.2006, 20:29
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2003
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Handykosten buchen
Hallo,
ich benötige für mein Gewerbe (Einzelunternehmer / EUR) ein Handy und habe vom Finanzamt die Info bekommen, dass ich einen pauschalen Eigenanteil von 25% festsetzen kann.
Worauf genau werden diese jetzt berechnet? Auf die reinen Telefonkosten oder auch auf die Grundgebühr? Ich tippe auf Letzteres, also die gesamten Kosten? Hier auf den Netto- oder den Brutto-Wert?
Wenn ich also zB eine Handyrechnung von 50 Euro (inkl MwSt, Grundgebühr etc.) habe, rechne ich die 25 % dann auf diesen Betrag an? D.h. ich buche zunächst die 50 Euro brutto auf Konto 4920 (SKR03) und dann zusätzlich 12,50 Euro auf KontoXY? Welches Konto wäre das hier?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Die Kommunikation mit meinem Finanzamt ist im Moment wegen Urlaubsbesetzung kaum bis gar nicht möglich
Viele Grüße,
DOB
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21.07.2006, 06:38
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Hast du denn schon ein Handy, welches du privat nutzt?
Wenn du jetzt separat ein Handy für die Firma anschaffst, dann würde ich, unter einbringung des Argumentes "Für private Gespräche habe ich ein separates, privates, Handy", keinen privaten Anteil erfassen...
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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21.07.2006, 14:07
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2003
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Zitat:
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Zitat von MaWeSol
Hast du denn schon ein Handy, welches du privat nutzt?
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Leider nein.
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21.07.2006, 14:40
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Dann musst du den privaten Nutzungsanteil ermitteln.
Schaue hierzu die Rechnungen der letzten drei Monate an und ermittele den Prozentsatz der privaten Nutzung.
Diesen kannst du dann ansetzen.
Pauschal 25% würde ich nicht machen, kann ja auch sein, dass du das Handy zu einem geringeren Teil privat nutzt...
Solltest du natürlich irgend wann mal ein zweites Handy haben, dann könntest du, wie in meinem vorherigen Beitrag geschildert, argumentieren.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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21.07.2006, 14:58
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Regensburg / Landshut
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Ich habe nur ein Handy, dass ich auf meinen Firmennamen angemeldet habe.
Außerdem einen eine DSL-Flat mit Telefon-Flat. Wie kann ich diese zwei/drei Sachen absetzen?
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21.07.2006, 15:23
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Davon ausgegangen das du ein Einzelunternehmen hast, ist es das gleiche Verfahren wie oben geschildert.
Einfach über einen Zeitraum von drei Monaten ermitteln, wie hoch die private Nutzung ist. Alles andere sind Betriebausgaben und mindern den Gewinn.
Bekommst du bei der Tele-Flat einen Einzelverbindungsnachweis? Wenn ja, dann würde ich hier genauso vorgehen.
Falls nein, dann schätze den Anteil.
Handelt es sich denn um deine Haupteinkunftsquelle oder ist es ein Nebengewerbe?
Beim Hauptgewerbe würde ich 50% schätzen (mindestens).
Bei einem Nebengewerbe wäre ich etwas "vorsichtiger"...
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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21.07.2006, 18:07
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2003
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Mein Finanzamt hat mir schriftlich mitgeteilt, dass ich 25% Eigenanteil pauschal ansetzen kann. Dabei komme ich gut weg, deswegen will ich hier nicht groß mit Einzelverbindungsnachweis anfangen.
Gehen wir mal von einer 50 Euro Handyrechnung inkl. MwSt aus:
50,00 Euro brutto auf Konto 4920 [Telefon]
12,50 Euro brutto auf Konto 8925 [Eigenverbrauch (Leistungen 16% USt)]
Wäre die Buchung so korrekt? Stimmt auch Konto 8925?
Viele Grüße,
DOB
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21.07.2006, 18:19
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von DOB
Mein Finanzamt hat mir schriftlich mitgeteilt, dass ich 25% Eigenanteil pauschal ansetzen kann.
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Wenn du aber tatsächlich unter den 25% sein solltest, dann stehst du mit dem Einzelverbindungsnachweis besser da. Musst den Einzelverbindungsnachweis nicht an das FA senden, benötigst du halt nur für deine eigene Ermittlung.
Buchungssätze:
43,10 auf #4920 (Telefon)
6,90 auf # 1575 (Vorsteuer)
10,78 auf #8922 (Verw. v. Gegenständen 16% - Telefon)
1,72 auf #1775 (USt)
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12.12.2007, 00:23
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Düsseldorf
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Zitat:
Zitat von MaWeSol
Buchungssätze:
43,10 auf #4920 (Telefon)
6,90 auf # 1575 (Vorsteuer)
10,78 auf #8922 (Verw. v. Gegenständen 16% - Telefon)
1,72 auf #1775 (USt)
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Danke für die klare Auflistung. Die habe ich soweit verstanden.
Folgende Überlegung bleibt für mich dennoch offen:
Anstatt erst 100% Telefonkosten als Ausgabe und dann im
zweiten Schritt, wie in unserem Musterfall, 25% davon als
Eigenverbrauch und damit Einnahme zu verbuchen: Ich
würde in meinem Programm „SteuerPilot“ (MAC OS) für
die 50-Euro brutto Rechnung eben 50 Euro brutto als Ausgabe
eintragen und den Prozentsatz der betrieblichen Nutzung auf
75% stellen.
Dann muss ich doch auch keine gesonderte Einnahme mehr
verbuchen, richtig? Jedenfalls sehe ich den Sinn der
Abfrage, wie hoch die betriebliche Nutzung liegt, ja gerade
darin, dass damit dieser Posten korrekt verbucht ist und
ich keine Einnahme manuell nachtragen muss.
1000 Dank für einen kurzen Hinweis, ob ich richtig liege…
Viele Grüße aus Düsseldorf,
Moritz
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12.12.2007, 06:51
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Ich würde jetzt vermuten, dass das Programm dann trotzdem so verfährt.
Wenn nicht, dann sieht das Finanzamt bei deiner Gewinnermittlung ja nur den betrieblichen Teil der Aufwendungen in der GuV. Es ist für das Finanzamt jedoch nicht ersichtlich, dass du den privaten Anteil an den Telefonkosten nicht bei den Betriebsausgaben berücksichtigt hast.
Dies könnte dann ggf. zu Nachfragen führen, die man mit o.g. Buchungsmethode verhindern kann.
Gruß,
Matthias
__________________
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12.12.2007, 20:24
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Düsseldorf
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Hallo Matthias,
danke für Deinen Hinweis. In der Tat ist die aufwändigere
Methode die plausiblere fürs Finanzamt. Ich frage einfach
mal beim Software-Hersteller meines „SteuerPilot“ nach.
Vielleicht haben die ja ein schlüssiges Argument, dass es
reicht, mit der direkten 75-Prozent-Einstellung guten
Gewissens operieren zu können. Sobald ich Antwort erhalte,
melde ich mich zurück.
Bis dahin, schönen Gruß,
Moritz
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13.12.2007, 18:52
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Ich habe auch eine zeitlang nur den beruflichen Anteil in meiner EÜR erfasst.
War bei mir 70% und verbucht wurden auch nur 70% der Kosten.
Dazu habe ich bei der Abgabe der Steuererklärungen darauf hingewiesen, dass ich nur 70% der Ausgaben für Telefon angesetzt habe.
Das wurde auch jahrelang so akzeptiert und bei meiner diesjährigen Prüfung nicht weiter kommentiert.
Ich bin jetzt aber auf die Software Monkey Bilanz umgestiegen (vorher hab ich alles mit Excel gemacht) und da buche ich auch, wie bereits vorgeschlagen, alle Telefonausgaben an entsprechendes Konto und buche am Ende des Jahres die private Nutzung auf entsprechendes Gegenkonto als Einnahme.
Geht also beides
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13.12.2007, 20:10
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Düsseldorf
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Danke, junimond, für Deinen Erfahrungsbericht.
Dann mache ich erst mal mit meiner direkten Prozent-
Angabe weiter und füge ebenfalls den von Dir
genannten Hinweis zur Sicherheit dazu.
Schönen Abend,
Moritz
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