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26.07.2006, 00:31
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
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Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren
Hallo,
Ich bin seit Januar diesem Jahres Umsatzsteuerpflichtig und übermittele dem FA die Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich mit der Elster Software. Allerdings habe ich herausgefunden, dass ich ein Feld vergessen habe auszufüllen (seit Januar) auf Kosten meinerseits, also das FA hat jetzt zuviel Geld  .
Ich habe beim FA angerufen und herausgefunden, dass es eine Möglichkeit gibt diese zu korrigieren aber wie wollen sie mir nicht sagen: "Da müssen sie ihren Steuerberater fragen".
Und da bis zum Jahresendebericht noch nichts 100% sicher ist handelt es sich hier wie mir gesagt wurde nur um eine "schöne" Buchführung, die ich aber auch haben will um nichts falsch zu machen.
Könnt ihr mir helfen? Ich würde das gerne selbstständig korrigieren und mir die Kosten sparen wenn das möglich ist. Gibt es auch eine schöne und gute Ausfüllhilfe dafür weil bei dem vergessenen Punkt steige ich noch nicht so ganz durch.
Liebe Grüße,
Ben
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26.07.2006, 06:14
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Du kannst das USt-Voranmeldungsformular ganz normal in Elster ausfüllen, quasi so, wie du es schon einmal übermittelt hast. Zusätzlich trägst du dann noch das vergessene Feld ein.
Unter den Monaten, rechte, obere Seite auf der ersten Seite der UStVa ist dann noch ein Feld "Berichtigte Anmeldung", in dem du einen "1" bzw. ein Kreuz eintragen musst. Diese "1" bzw. das Kreuz signalisiert dem FA, dass es sich um eine Korrektur handelt.
Die UStVa kannst du so lange korrigieren, bis die Jahresserklärung abgegeben wurde.
Um welches Feld handelt es sich denn?
Was ist dein Problem mit diesem Feld?
Gruß
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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26.07.2006, 09:37
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
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Hi,
Vielen Dank für die Antwort!
Das hört sich doch schonmal gut an!
Es geht um das Vorsteuerfeld. Ich beziehe mein Gehalt von einer Firma in den Niederlande. Ich liefere Dienstleistung (PC Arbeit) welche als innergemeinschaftliche Lieferung zählt. Bis jetzt habe ich nur diese Angaben gemacht. Also praktisch übermittelt wieviel ich der holländischen Firma in Rechnung gestellt habt.
Was ich vergessen habe ist folgendes: Und zwar habe ich die Ausgaben für Büroartikel, z.B. wenn ich einen neuen Computer kaufe oder ein Flugticket wenn ich die Niederländische Firma besuchen gegangen bin vergessen. Weil da bekommt man dann doch die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer zurückerstattet, richtig? Muss ich da einfach den Betrag angeben den ich ausgegeben habe? Oder nur den Mehrwertsteueranteil?
Mein kleines Unternehmen ist dieses Jahr zum ersten mal Umst.-pflichtig von dem her habe ich hier noch nicht so den Durchblick.
Vielen Dank schonmal für die Antwort.
Grüße,
Ben
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26.07.2006, 17:17
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
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Kann mir jemand helfen?
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26.07.2006, 18:27
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von VeRtEX0815
Es geht um das Vorsteuerfeld.
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Das kannst du dann einfach nachtragen, wie oben schon beschrieben.
Zitat:
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Zitat von VeRtEX0815
Ich beziehe mein Gehalt von einer Firma in den Niederlande.
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Zitat:
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Zitat von VeRtEX0815
[...]holländischen Firma in Rechnung gestellt habt.
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Du beziehst Gehalt, oder schreibst du Rechnungen?
Zitat:
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Zitat von VeRtEX0815
Ich liefere Dienstleistung (PC Arbeit) welche als innergemeinschaftliche Lieferung zählt.
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M.E. ist dies eher ein "13b-Fall". Dienstleistung sind m.E. keine Lieferungen. Der §13b des UStG besagt, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.
Zitat:
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Zitat von VeRtEX0815
Was ich vergessen habe ist folgendes: Und zwar habe ich die Ausgaben für Büroartikel, z.B. wenn ich einen neuen Computer kaufe oder ein Flugticket wenn ich die Niederländische Firma besuchen gegangen bin vergessen. Weil da bekommt man dann doch die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer zurückerstattet, richtig?
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Ja, die VoSt bekommst du zurück, aber denke daran, wenn Anlagegüter mehr als 410,- netto kosten, musst du diese aktivieren.
Zitat:
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Zitat von VeRtEX0815
Muss ich da einfach den Betrag angeben den ich ausgegeben habe? Oder nur den Mehrwertsteueranteil?
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Du trägst in das Feld "Vorsteuer" lediglich die die von Dir gezahlte USt ein.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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26.07.2006, 18:48
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
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Zitat:
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Du beziehst Gehalt, oder schreibst du Rechnungen?
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Ich schreibe Rechnungen. Mein Steuerberater meinte das zählt zu 21 Innergemeinschaftliche Lieferungen.
Zitat:
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Ja, die VoSt bekommst du zurück, aber denke daran, wenn Anlagegüter mehr als 410,- netto kosten, musst du diese aktivieren.
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Was bedeutet aktivieren in diesem Fall? Und wie kann ich letzteres machen?
Zitat:
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Du trägst in das Feld "Vorsteuer" lediglich die die von Dir gezahlte USt ein.
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Wie wird das dann mit der Mehrwertsteuer gemacht die man zurückbekommt? Wo und wie wird das eingetragen?
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26.07.2006, 18:55
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von VeRtEX0815
Ich schreibe Rechnungen. Mein Steuerberater meinte das zählt zu 21 Innergemeinschaftliche Lieferungen.
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Dann könnte das evtl. seine Richtigkeit haben. Weiß ja nicht, was genau du machst. Kann den Sachverhalt also nicht genau beurteilen.
Zitat:
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Zitat von VeRtEX0815
Was bedeutet aktivieren in diesem Fall? Und wie kann ich letzteres machen?
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Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens musst du, wenn sie über 410,- netto kosten, über die Nutzungsdauer abschreiben. Dies bedeutet, dass du die Kosten nicht direkt als Aufwand behandeln darfst, sondern über die Nutzungsdauer verteilen musst.
Zitat:
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Zitat von VeRtEX0815
Wie wird das dann mit der Mehrwertsteuer gemacht die man zurückbekommt? Wo und wie wird das eingetragen?
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Die von Dir gezahlte Mehrwertsteuer trägst du in das Feld 66 auf der zweiten Seite der USt-Voranmeldung an.
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26.07.2006, 20:10
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
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Zitat:
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Die von Dir gezahlte Mehrwertsteuer trägst du in das Feld 66 auf der zweiten Seite der USt-Voranmeldung an.
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Okay das heißt ich rechne die Mehrwertsteuer aller Rechnungen zusammen und setze sie in das Feld 66.
Was mache ich mit den Wirtschaftsgütern über 410.-? Werden die auch in die Rechnung miteinbezogen?
Vielen Dank für die Antworten, deine Zeit und Mühe!
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26.07.2006, 22:30
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von VeRtEX0815
was mache ich mit den Wirtschaftsgütern über 410.-? Werden die auch in die Rechnung miteinbezogen?
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Die Vorsteuer (also die von Dir gezahlte Mehrwertsteuer) kannst du direkt abziehen, aber der Nettobetrag muss über die sog. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ( KLICK) abgeschrieben werden.
Als Beispiel:
Du kaufst Dir am 01.07.2006 einen PC für 1.160,- (inkl. MwSt)
Die von Dir gezahlte MwSt i.H.v. 160,- trägst du in das Feld 66 ein (zusammen mit der anderen Vorsteuer). Den Nettobetrag i.H.v. 1.000,- musst du über 3 Jahre (siehe AfA-Tabelle "6.14.3.2") abschreiben. Dies bedeutet, dass du die Kosten für den PC halt auf drei Jahre aufteilen musst.
So würde der AfA-Verlauf aussehen:
1.000,- verteilt auf drei Jahre
AfA 2006 6 Monate 166,67
AfA 2007 12 Monate 333,33
AfA 2008 12 Monate 333,33
AfA 2009 6 Monate 166,67
In 2006 hast du also 166,67 als Betriebsausgabe, in 2007 333,33 usw.
Gruß
Matthias
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Geändert von MaWeSol (01.03.2008 um 15:53 Uhr).
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27.07.2006, 01:17
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
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Okay dann werde ich das alles für die letzten Monate zusammenrechnen und berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen mit der Elster Software an das FA übermitteln.
Also ich brauche nur Feld 41 (Innergemeinschaftliche Lieferungen / Meine Rechnungen/Einnahmen) und 66 (Abziehbare Vorsteuerbeträge / Wirtschaftsgütermehrwertsteuer) angeben richtig?
Da ich noch keine Vorauszahlungen gemacht habe und man die Wirtschaftsgüter über 410.- erst bei meiner endgültigen Steuererklärung 2006 abgeben muss.
Habe ich das jetzt soweit alles verstanden?
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27.07.2006, 06:29
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von VeRtEX0815
Also ich brauche nur Feld 41 (Innergemeinschaftliche Lieferungen / Meine Rechnungen/Einnahmen)
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Wenn das eindeutig innergemeinschaftliche Lieferungen sind, ja.
Zitat:
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Zitat von VeRtEX0815
und 66 (Abziehbare Vorsteuerbeträge / Wirtschaftsgütermehrwertsteuer) angeben richtig?
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Ja, aber auch die Vorsteuer von anderen Rechnungen, z.B. Telefon, Internet, etc.. Diese müssen halt betrieblich veranlasst sein.
Zitat:
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Zitat von VeRtEX0815
Da ich noch keine Vorauszahlungen gemacht habe[...]
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Das liegt an den innergemeinschaftlichen Lieferungen. Du weist ja in deiner Rechnung keine USt aus.
Zitat:
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Zitat von VeRtEX0815
[...]und man die Wirtschaftsgüter über 410.- erst bei meiner endgültigen Steuererklärung 2006 abgeben muss.
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Du meinst die Gewinnermittlung, oder? Wie gesagt, die Vorsteuer, egal wie hoch die Anschaffungskosten sind, trägst du im Monat der Zahlung als Vorsteuer ein.
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27.07.2006, 10:09
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
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Okay vielen lieben Dank!
Ja die Steuer2006/Gewinnermittlung lasse ich meinen Steuerberater machen.
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27.07.2006, 10:11
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#13
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
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Ah noch etwas Kleines.
Muss ich bei der UmSt Voranmeldung die Rechnungen mitschicken? Weil in Feld 22 kann man ankreuzen, dass Rechnungen Verträge etc. gesondert eingereicht werden. Oder reicht das am Jahresende?
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27.07.2006, 12:58
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#14
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Muss ich bei der UmSt Voranmeldung die Rechnungen mitschicken? Weil in Feld 22 kann man ankreuzen, dass Rechnungen Verträge etc. gesondert eingereicht werden. Oder reicht das am Jahresende?
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nein, gar nichts mitschicken, nur auf Anfrage.
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27.07.2006, 14:32
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#15
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
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Okay vielen dank nochmals. Habt mir echt geholfen!
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