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Alt 02.08.2006, 20:02   #1
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Kleinunternehmer Regelung auch für im Ausland Lebende?



Einen schönen guten Abend.
Ich werfe meine Frage einfach mal so ins All: Ich bin Deutsche und lebe in Spanien und wüsste gerne, ob ich trotzdem die deutsche Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen kann. Ich habe einen Wohnsitz in D. Da in Spanien die Beiträge für Selbständige auch gleich von Anfang an nicht vom Umsatz abhängig sind, möchte ich versuchen, die deutsche Regelung in Anspruch zu nehmen.
Weiß jemand was zu diesem Thema?
spanischju ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 02.08.2006, 20:07   #2
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Zitat:
Zitat von spanischju
Einen schönen guten Abend.
Ich werfe meine Frage einfach mal so ins All: Ich bin Deutsche und lebe in Spanien und wüsste gerne, ob ich trotzdem die deutsche Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen kann. Ich habe einen Wohnsitz in D. Da in Spanien die Beiträge für Selbständige auch gleich von Anfang an nicht vom Umsatz abhängig sind, möchte ich versuchen, die deutsche Regelung in Anspruch zu nehmen.
Weiß jemand was zu diesem Thema?
Buenas noches

Du lebst in Spanien und hast einen zweiten Wohnsitz in Deutschland? Habe ich das jetzt richtig verstanden? Betreibst du dein Gewerbe denn nun in Spanien oder in Deutschland?
__________________
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Alt 02.08.2006, 20:13   #3
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spanischju macht alles soweit korrekt
Ich lebe (zumindest einen Großteil des Jahres) in Spanien und möchte wissen, ob ich, da ich ja auch einen Wohnsitz in D. (und natürlich die deutsche Staatsangehörigkeit) habe, die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen kann
spanischju ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2006, 20:31   #4
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Dafür ist es wichtig zu wissen wo du dein Gewerbe betreibst ...
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Alt 02.08.2006, 20:35   #5
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Du kannst die Kleinunternehmerregelung nur anwenden, wenn du dein Gewerbe auch in Deutschland betreibst. Wenn du dein Gewerbe in Spanien betreibst, kannst du diese dementsprechend nicht in Anspruch nehmen. Glaube nicht, dass es in Spanien so eine Regelung gibt- wäre mir zumindest neu.

Viele Grüße....
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Alt 02.08.2006, 21:52   #6
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Zitat:
Glaube nicht, dass es in Spanien so eine Regelung gibt- wäre mir zumindest neu.
das Umsatzsteuerrecht ist im Wesentlichen gleich in der EU, so dass es auch in Spanien den Kleinunternehmer gibt.
Rechtsgrundlage ist Art. 24 der 6. EG-Richtlinie (77/388/EWG)
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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Alt 02.08.2006, 21:54   #7
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Gracias, da ich Kunden in D und E hätte, muss ich mich wohl beim Finanzamt schlau machen? Ich möchte als Übersetzerin und Dolmetscherin arbeiten, und da ist die Frage nach dem woja ziemlich relativ. Mit dem Compi unterm Arm und dem Handy kann das überall auf der Welt sein.
Auf jeden Fall erstmal danke und für heute buenas noches
spanischju ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2006, 21:57   #8
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Zitat:
Zitat von spanischju
Ich möchte als Übersetzerin und Dolmetscherin arbeiten, und da ist die Frage nach dem woja ziemlich relativ. Mit dem Compi unterm Arm und dem Handy kann das überall auf der Welt sein.)
Dein Gewerbe muss trotzdem einen Standort haben.

Auch in Dtschl. ansässige Gewerbe haben ausländische Kunden oder meinst du nicht
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2006, 22:00   #9
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Unhappy

Ja klar, und darum ist ja meine Frage, ob ich meinen "Firmensitz" mit der Kleinunternehmer Regelung in D. haben kann, obwohl ich in Spanien wohne
spanischju ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2006, 22:21   #10
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Jovi_Girl ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von spanischju
Ja klar, und darum ist ja meine Frage, ob ich meinen "Firmensitz" mit der Kleinunternehmer Regelung in D. haben kann, obwohl ich in Spanien wohne
Wie Poloatze schon schrieb: die Kleinunternehmerregelung gibt es auch in Spanien also musst du diese dort beantragen. Da du deinen Betrieb nicht in Deutschland führst, kannst du dementsprechend auch keine Kleinunternehmerregelung in Deutschland anwenden...

LG
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Alt 03.08.2006, 15:14   #11
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Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Grundsätzlich würde ich sagen, wenn du mehr als die hälfe des Jahres in Spanien lebst, dann bist du in Deutschland nur beschränkt Steuerpflichtig.

Die Frage nach dem Wo ist relativ einfach zu klären, wo hast du dein Gewerbe angemeldet und welche Anschrift hast du angegeben?

Dort ist dann der Sitz deines Unternehmens.

Wo deine Leistungen nun USt-Pflichtig sind, ergibt sich wie folgt:

Bei der Tätigkeit als Dolmetscher handelt es sich um eine sonstige Leistung gem. §3 UStG i.V.m. § 3a Abs. 4 Nr.3 UStG. Der Ort der sonstigen Leistung ist gem. §3a Abs.1 UStG der Sitz deines Unternehmens. Erbringst du deine Leistung allerdings an einen anderen Unternehmer, dann ist der Ort der Sonstigen Leistung gem. §3a Abs.3 UStG der Sitz des Leistungsempfängers.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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