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09.08.2006, 10:29
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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monatl. USt.-Abgabe bei Umwandlung zur GbR vermeiden...
Kann man beim Gewerbeamt ein Gewerbe vorübergehend abmelden, also das es ein Formular gibt das man vom Tag X bis Tag Y das Gewerbe vorübergehend abmeldet und ab Y wieder automatisch angemeldet ist?
Hintergrund: ich kann noch jährlich die USt. Anmeldung abgeben da meine Firmengründung vor 2002 war und ich möchte mir eine monatl. USt.-Anmeldung ersparen (die bei einer nicht vorübergehenden Abmeldung und Neuanmeldung fällig wäre)
Geändert von Sven0 (09.08.2006 um 10:50 Uhr).
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09.08.2006, 13:09
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Du kannst ein Gewerbe eine Zeit lang ruhen lassen (Mitteilung ans Gewerbeamt und ans Finanzamt). Frag dort einfach mal nach, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.
Ob Dir das dann allerdings bei Deinem Anliegen weiterhilft, kann ich nicht sagen. Was hast Du eigentlich gegen die monatliche USt-Voranmeldung? Schützt einen doch selbst vor unliebsamen Überraschungen am Jahresende.
lg
wys
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Ich sag mal: OMmmmm ....
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09.08.2006, 14:12
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von wys
Schützt einen doch selbst vor unliebsamen Überraschungen am Jahresende.
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Stimmt.
Wenn man einmal gesehen hat, wie jemandem bei der zu leistenden USt-Nachzahlung die Augen aus dem Kopf fallen... 
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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09.08.2006, 14:21
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Wie kann man denn ein Gewerbe ruhen lassen ???????
Ich kenn' wohl das Verpächterwahlrecht, aber das ist doch kein Ruhen lassen in diesem Sinne.
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09.08.2006, 17:51
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
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Zitat von Poloatze
Wie kann man denn ein Gewerbe ruhen lassen ???????
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Kann man, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, aber sicherlich auch aus anderen Gründen. Wirf mal Google an und such nach "ruhendem Gewerbe" oder ähnlichem. Einen Paragraphen dafür müsste ich selbst erst suchen.
Aber wie gesagt, muß sowohl dem FA als auch dem Gewerbeamt angezeigt werden.
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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09.08.2006, 17:55
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
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Zitat von MaWeSol
Stimmt.
Wenn man einmal gesehen hat, wie jemandem bei der zu leistenden USt-Nachzahlung die Augen aus dem Kopf fallen... 
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Genau! Du wirst es nicht glauben, aber das ist mir vor einigen Jahren selbst passiert.
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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09.08.2006, 19:10
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Google hatte ich schon heute mittag bemüht und nichts Brauchbares gefunden.
Es fällt aber unter den Begriff "Betriebsunterbrechung" und ist in H 139 Abs. 2 EStH 2004 geregelt.
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11.08.2006, 01:26
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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Zitat:
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Zitat von wys
Was hast Du eigentlich gegen die monatliche USt-Voranmeldung? Schützt einen doch selbst vor unliebsamen Überraschungen am Jahresende.
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Der Arbeitsaufwand!
Ich benutze OSCommerce als Online-Shopsystem was keine Buchhaltungs-Datenbankanbindung hat. D.h. ich drucke alle Rechnungen aus OSCommerce aus, hefte diese ab und muss diese dann per Hand in meine EÜR Software Easy Cash & Tax eintragen.
1x pro Jahr ist das kein Problem, aber jeden Monat möchte ich mir das nicht gerade antun.
Wie macht ihr das so?
Welches Online-Shopsystem bietet eine Anbindung für Easy Cash & Tax? Ich denke da gibt es keines... 
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11.08.2006, 09:44
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von Sven0
ich drucke alle Rechnungen aus OSCommerce aus, hefte diese ab und muss diese dann per Hand in meine EÜR Software Easy Cash & Tax eintragen.
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Das geht nicht nur Dir so, sondern jedem Gewerbetreibenden. Auch wenn dein Programm eine Anbindung an Steuer- und Buchhaltungssoftware hat, musst du deine Rechnungen in ausgedruckter Form vorhalten. da kommst du m.E. nicht dran vorbei.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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11.08.2006, 12:56
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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Ja klar, ausdrucken ist kein Thema, aber es geht darum das man die gesamten Rechnungssummen für die Steuerberechnung nochmal eintippen darf.
Welche Rechnungsprogramme mit Möglichkeit zur EÜR-Ausgabe nutzt ihr so?
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11.08.2006, 14:30
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zum einen nutze ich (allerdings nur in der Kanzlei) die DATEV-Programme. Diese habe super Programmanbindungen, aber ohne einen Steuerberater kommst du an die Programme und an die Lizenzen nicht dran.
Sonst kann ich Lexware empfehlen. Lexware hat glaube ich auch einige Schnittstellen für externe Programme.
Mittel der Wahl war bis jetzt bei mir immer der sog. ASCI-Ex- bzw. Import. Wenn also dein Prog. die relevanten Daten in ASCI exportieren kann, dann kannst du die entsprechende ASCI-Datei in Lexware importieren und alle Daten sind erfasst.
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