Moin
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Meine Meinung nach soll sie den tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahregesamtumsatz umrechnen also:
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das ist nicht nur deine Meinung, sondern auch die Meinung des Gesetzgebers, vgl. § 19 Abs. 3 S. 3 + 4 UStG und A 251 Abs. 3 UStR
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Meine Meinung nicht da der Vorjahres-Umsatz über 17.500 übersteigt. Oder denke ich falsch?
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nein, du denkst nicht falsch. Da im Vorjahr 17.500 EUR fiktiv überschritten wurden besteht keine Möglichkeit im laufenden Jahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
Gruß
Sven