Habe dazu mal eine Frage:
Ein Ingenieur (Ist-Versteuerer) schreibt
folgende Rechnungen:
Somit wurde auf die gesamte Leistung, 19% Ust abgeführt.
Ich verstehe das BMF-Schreiben aber so, dass die vor dem 01.01.2007 ausgeführten Leistungen mit 16% versteuert werden, oder?
Müssten in meinem o.g. Beispiel nicht nur die 2.000,-, bzw. die Leistungen die auch tatsächlich in 2007 erbracht wurden, mit 19% versteuert werden?