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22.08.2006, 13:52
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2004
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[Frage] Absichtlich Verlust machen, ist das legitim, verboten oder eine Grauzone?
hallo, ich hab mal eine kurze Frage:
wenn ich Selbstständiger als Beispiel einen Laptop einkaufe für 1.000 Euro, diesen dann offiziel mit Rechnung an meinen besten Freund für 5 Euro Verkaufe und somit einen wirtschaftlichen Verlust von 995,00 Euro habe, würde das irgendjemand interessieren wie dieser hohe Verlust zu stande kommt z.B. wenn ich meine Einkommenssteuer mache ?
Eigentlich kann es ja dem "Staat" egal sein, wie ich einkaufe und verkaufe, Hauptsache ich kann mit dem was ich erwirtschafte ÜBerleben. Und wenn ich mal an einen Freund so ein "schnäppchen" verkaufe, wird doch wohl nix schlimmes bei sein - was meint ihr ?
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22.08.2006, 14:00
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2005
Ort: Bad Saulgau
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Wie sieht's mit der Umsatzsteuer aus? Zumindest die müsstest du doch erheben ...
__________________
hätte hätte Fahrradkette - wäre wäre Heckenschere - müsste müsste Nordseeküste - würde würde Sprunglaufhürde - sollte sollte Nick Nolte
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22.08.2006, 14:02
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2004
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uh ich hab wohl vergessen das ich als Kleinunternehmer keine Vorsteuer-DingsBums machen muss bzw. keine MwSt. auf meinen Rechnungen ausweise.
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22.08.2006, 14:41
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Betriebsprüfung vor Ort oder Vorladung ins FA zur Vorlage Deiner Unterlagen. Was glaubst Du, was da geschehen wird? Du kaufst etwas für 995 ein und verkaufst es für 5. Imho ist das Betrug zwecks Gewinnminimierung. Ob das FA dagegen rein rechtlich was tun kann, weiß ich nicht, vermute es aber. Aber Du stehst in jedem Fall ab dann unter Beobachtung.
Was also soll der Scheiß?
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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22.08.2006, 15:49
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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In dem Fall würde das Veranlassungsprinzip geltend und es wären keine Betriebsausgaben. Du könntest den Einkauf des PC natürlich als Betriebsausgabe erfassen im Gegenzug müsstest du dann aber auch den Verkauf als Privatentnahme erfassen, wobei dann nicht die 5 EUR anzusetzen wären, sondern der Teilwert.
Umsatzsteuerlich passier in deinem Fall natürlich nichts, da Kleinunternehmer. Würdest du Regelversteuerer sein, so würden trotzdem nicht 16 % von 5 EUR fällig, sondern es würde die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage greifen und es wäre grob gesagt wieder der Teilwert maßgebend.
Gruß
Sven
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22.08.2006, 16:44
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wenn's dir nur um die Senkung deines Gewinns oder Minderung des zu versteuernden Einkommens geht, geht das auch legal .....
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23.08.2006, 09:56
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2004
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Wenn's dir nur um die Senkung deines Gewinns oder Minderung des zu versteuernden Einkommens geht, geht das auch legal .....
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und wie ?
und was ist den daran "illegal" wenn ich eine Ware einfach "günstig" weiterverkauf.
Anderes Beispiel:
ich kauf mir 10x Speicherriegel weil die momentan günstig sind für 100 Euro das Stück. 5 Stück werden gleich verkauft a 120 Euro (600 Euro), die anderen liegen am Lager. Dann kommen neue Chips raus und die Speicherriegel fallem um 50% im Preis. Damit ich nicht noch mehr verlust mache, verkaufe ich die Speicherriegel um 40 Euro das Stück (Gesamt 200 Euro).
Nun hätte ich waren im Gesamtwert von 1000 Euro eingekauft, aufgrund der Wirtschaftlichen LAge wurde aber die Ware nur für 800 Euro verkauft.
Bei beiden Vorgängen ist ein Verlust erziehlt worden, beim einen mehr, beim anderen weniger - aber wieso ist die im 1. Beispiel dargestellte Lösung nicht legal ????
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23.08.2006, 10:03
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ob's nun legal ist oder nicht, oder das FA dann nur genauer guckt.... mir egal.
In dem Beispiel mit deinem Freund, wenn du es nicht so machen würdest wie Sven schrieb, denk ich mir meinen Teil und bewerte den als Beschiss....... aber musst du selber wissen, bist für dich selbst verantwortlich.
Kauf einfach was für dein Gewerbe, ist nämlich eine Betriebsausgabe und fertig. Man kann auch vor Jahresende noch Ware ordern die erst später vekauft wird, sollte dann natürlich an den späteren Gewinn denken....
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23.08.2006, 10:23
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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wie schon beschrieben: "VERANLASSUNGSPRINZIP"
in deinem geschilderten Fall (Posting #7) ist es ganz klar betrieblich veranlasst um noch größeren Verlusten vorzubeugen. Im anderen Fall ist die Preisminderung privat veranlasst, da die Veranlassung der Freund ist.
Zum Thema legale Gewinnminderung: Schon mal etwas von einer Ansparabschreibung bzw. 7g-Rücklage gehört. Wenn nicht solltest du dich mal schlau machen. Geschickt eingesetzt kann es zu Steuereinsparungen kommen.
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24.08.2006, 15:58
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
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Mein Tipp: Laß den Laptop vom Tisch fallen, dann sind 5€ plausibler 
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24.08.2006, 16:56
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von DirkJ
Mein Tipp: Laß den Laptop vom Tisch fallen, dann sind 5€ plausibler 
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Wäre m.E. Steuerhinterziehung.
BTW: Wenn man öffter etwas fallen lässt ist das unglaubwürdig.
Wie Poloatze schon gesagt hat, es gibt auch legale Möglichkeiten...
Warum werden diese nicht genutzt?
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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24.08.2006, 17:22
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#12
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von MaWeSol
Warum werden diese nicht genutzt?
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Oh, dazu habe ich so meine Theorie ...... 
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24.08.2006, 17:24
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#13
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Oh, dazu habe ich so meine Theorie ...... 
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Die habe ich auch, aber vielleicht gibt es ja auch rationale Gründe... aber wohl eher nicht...

__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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28.08.2006, 08:39
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#14
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TP-Insider
Registriert seit: May 2006
Ort: Benztown
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Könntet ihr das auch mal näher ausführen ??
Oder wollt ihr eure Insider für euch behalten ?
Zitat:
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Wenn's dir nur um die Senkung deines Gewinns oder Minderung des zu versteuernden Einkommens geht, geht das auch legal .....
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??
:-) danke
__________________
Gruß
<!-- Josie zurück und IMBild -->
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W3C XHTML 1.0 VALIDE
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28.08.2006, 11:53
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#15
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Antworten stehn doch da...
Zitat:
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Zitat von dorintia
Kauf einfach was für dein Gewerbe, ist nämlich eine Betriebsausgabe und fertig. Man kann auch vor Jahresende noch Ware ordern die erst später vekauft wird, sollte dann natürlich an den späteren Gewinn denken....
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Zitat:
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Zitat von Poloatze
Zum Thema legale Gewinnminderung: Schon mal etwas von einer Ansparabschreibung bzw. 7g-Rücklage gehört. Wenn nicht solltest du dich mal schlau machen. Geschickt eingesetzt kann es zu Steuereinsparungen kommen.
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