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24.08.2006, 18:38
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
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Umsatzsteuer 05
Hallo,
Ich bräuchte kurz Hilfe zum ausfüllen der Umsatzsteuererklärung 05:
Ich habe ende letzten Jahres ein Gewerbe angemeldet für das ich jetzt die Umsatzsteuererklärung 2005 abgeben soll (Eigentlich bis Mai, ich weiß).
Ich habe letztes Jahr nur 1x etwas für das Gewerbe eingekauft, nichts verkauft, also kein Gewinn gemacht. Und auch sonst garnichts ...
Ergo müsste ich nur den einen MWST Betrag dieser einen Rechnung in die Steuererklärung schreiben, ist das richtig? Das müsste beim ELSTER Formular in Zeile 62 sein.
==> Kann das irgendejemand bestätigen? Oder hab ich da ein Denkfehler drin?
Vielen Dank!
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24.08.2006, 18:46
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zeile 62 ist richtig
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24.08.2006, 19:09
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
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Danke für die schnelle Antwort.
Dementsprechend kommt am Schluss ja ein Minusbetrag raus ..
Dieser Betrag wurde mir nach dem Einrichten der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung ja schon erstattet.
Das ganze muss aber dennoch eingetragen werden, richtig?
Und muss sonst noch irgendwas rein, was ich evtl. übersehen habe?
Habe wie gesagt nur 1x eine Rechnung bezahlt (und die 16% schon wiederbekommen), das war alles an Aktivitäten im Jahr 2005.
Damit müsste ich in der ganzen Umsatzsteuererklärung doch nur Zeile 62 ausfüllen, oder?
Danke für die Hilfe
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24.08.2006, 19:53
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Das ganze muss aber dennoch eingetragen werden, richtig?
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genau
Zitat:
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Und muss sonst noch irgendwas rein, was ich evtl. übersehen habe?
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wenn nur die eine Sache war bleibt es bei Zeile 62 und sonst nichts.
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25.08.2006, 15:07
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von braunbaer2006
Dementsprechend kommt am Schluss ja ein Minusbetrag raus ..
Dieser Betrag wurde mir nach dem Einrichten der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung ja schon erstattet.
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In Zeile 108 muss noch das Vorauszahlungssoll eingetragen werden, also der Dir bereits im Rahmen der USt-Voranmeldung erstattete Betrag.
So wie du das schreibst, hast du die Vorsteuer ja schon wieder bekommen, oder?
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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27.08.2006, 17:03
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
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Hallo,
Also muss in Zeile 62 und 108 die gleiche Zahl?
Die 16% der 2 Rechnungen habe ich nach der Vorsteuer schon wiederbekommen.
Trotzdem muss dieser (minus) Betrag in Zeile 62 und 108 eingetragen werden, oder verstehe ich das falsch?
Danke
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27.08.2006, 17:08
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ja, da diese Ust.-erklärung für das gesamte Jahr 05 ist.
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27.08.2006, 17:37
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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entscheidend ist, dass in Kennzahl 820 sich die Beträge ausgleichen und somit eine "Null" einzutragen ist. So sollte es für gewöhnlich sein.
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28.08.2006, 16:14
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
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Also trage ich in Zeile 62 "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen" die 16% MWST der Rechnung ein (positiver Betrag) und in Zeile 108 "Vorrauszahlungssoll 2005" den gleichen Betrag, nur mit einem Minus davor, ein?
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28.08.2006, 17:49
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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genau
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28.08.2006, 18:10
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
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Zitat von Poloatze
entscheidend ist, dass in Kennzahl 820 sich die Beträge ausgleichen und somit eine "Null" einzutragen ist. So sollte es für gewöhnlich sein.
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Hmmm, da muß ich mal nachhaken:
Könnte es gegenüber den Vorauszahlungen nicht für gewöhnlich doch einen Unterschied geben? Man trägt ja in beiden Fällen (also Voranmeldungen wie auch Jahreserklärung) nur die vollen Euro bei den Einnahmen ein. So dürfte sich in den meisten Fällen dann doch eine Differenz in der Jahreserklärung ergeben gemessen an den gezahlten Vorauszahlungen. Oder habe ich da einen Denkfehler?
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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28.08.2006, 18:19
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Oder habe ich da einen Denkfehler?
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nein, kein Denkfehler. Es kommen im Normalfall noch andere Korrekturen hinzu, z.B. wird die private Kfz-Nutzung oftmals erst beim Jahresabschluss gebucht und ist somit nicht in den Voranmeldungen enthalten. Daher ja auch meine Einschränkung "sollte für gewöhnlich"
Gruß
Sven
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29.08.2006, 01:26
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2006
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Für die Einkommenssteuererklärung 2005 hab ich vom Finanzamt die Unterlagen zugeschickt bekommen, für die Umsatzsteuer allerdings nicht. Vermutlich weil ich die Umsatzsteuervoranmeldung immer online über das ELSTER Formular mache .. - kann das der Grund sein?
Die Einkommenssteuererklärung hab ich also persönlich beim Finanzamt abgegeben.
Wie mache ich das jetzt mit der Umsatzsteuererklärung 05? Kann ich die einfach via ELSTER übertragen oder muss ich da auch was persönlich am Finanzamt abgeben?
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29.08.2006, 06:05
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#14
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von braunbaer2006
Wie mache ich das jetzt mit der Umsatzsteuererklärung 05? Kann ich die einfach via ELSTER übertragen oder muss ich da auch was persönlich am Finanzamt abgeben?
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Du kannst die Steuererklärung entweder per ELSTER an das FA übermitteln (musst dann aber trotzdem noch die elektronische Steuererklärung unterschreiben und den Ausdruck beim FA einreichen) oder du holst Dir beim FA die entsprechenden Formulare und gibst die USt-Erkl. auf Papier (also Formularvordruck) ab.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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