SetaPDF
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 28.08.2006, 17:03   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2006
daytrader macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmerregelung- Mist gemacht


Hallo Leute,

habe ein Problemchen. Ich bin Kleinunternehmer und war bislang nur nebenruflich Selbstständig. Ich habe Ende 2004 gestartet mit einem Umsatz knapp unter 16 TSD Euro, 2005 waren es schon über 40TSD Euro. Ich wollte die Selbstständigkeit aber wieder ruhiger angehen, da ich kaum noch Zeit für andere Sachen hatte. Also dachte ich es bleibt bei der Kleinunternehmerregelung und ich falle eher noch wieder unter die 16TSD Euro Umsatz.
Aus irgend einem Grund war ich der Meinung, ich werde vom Finanzamt aufgefordert, wenn ich nicht unter diese Regelung falle. Ich bin der Meinung dies mal bei einem Beratungsgespräch beim Steuerberater aufgeschnappt zu haben, bin mir aber nicht sicher.
Jedenfalls bin ich im März dieses Jahres Betriebsbedingt gekündigt worden und mußte quasi von meiner Selbstständigkeit leben bzw. das beste daraus machen, was auch ganz gut klappte. Da ich nun den ganzen Tag Zeit habe mich darum zu kümmern, werde ich wohl den Umsatz vom letzten Jahr verdoppeln können.
Wie ich heute aber erst durch Zufall vom Finanzamt erfahren habe(bei einer Frage nach etwas ganz anderem), hätte ich ab 2006 die Umsatzsteuer ausweisen müssen! Laut Finanzbeamten, automatisch ab 3. Jahr, auch wenn ich wieder unter 17TSD Euro Umsatz fallen würde. Dann würde ich seiner Meinung nach zwar Kleinunternehmer bleiben, aber ich hätte es trotzdem ausweisen müssen.
Wenn andem so ist habe ich ein riesen Problem. Ich habe es nicht gemacht!
Ich weiß, wahrscheinlich mein Fehler und Selbstmitwirkungspflicht und und und. Ich kann es aber nicht rückgängig machen. Ich habe weiter dem Satz "§9 Umsatzsteuerbefreit bla bla bla" unter meinen Rechnungen stehen!
Als ich dem Beamten meine Problem schilderte sagte er, ich müsse die Rechnungen nachträglich ändern und die Umsatzsteuer zahlen.
Das heißt bei mir über 500 Rechnungen korrigieren und nachzahlen!? Geht das überhaupt? Ich habe immerhin keinen Kunden die Umsatzsteuer berechnet.
Von der riesen Zeitaufwendung mal ganz zu schweigen. Mit meinem bisschen Gewinn und Ich-AG Geld kann ich unmöglich die die Umsatzsteuer nachzahlen.
Wie komme ich da wieder raus?
Mit meinen ganzen Fragen habe ich den Beamten ganz wuschig gemacht und er muss sich morgen selber ersteinmal erkundigen. Bis dahin kann ich aber nicht ruhig schlafen.
Ich war der Meinung ich werde nach der Steuererklärung für 2005 aufgefordert für nächstes Jahr, also 2007 die Umsatzsteuer auszuweisen.
Vielen Dank!

MfG day
daytrader ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 28.08.2006, 18:14   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Moin,

eins vorweg. Dein beschriebener Fall kommt in diesem Forum in den Monaten Februar bis April jeden Monat mindestens 2 Mal vor, so dass bereits genug Beiträge vorhanden sind. Einfach mal die Suchfunktion benutzen.

Zitat:
Wie ich heute aber erst durch Zufall vom Finanzamt erfahren habe(bei einer Frage nach etwas ganz anderem), hätte ich ab 2006 die Umsatzsteuer ausweisen müssen! Laut Finanzbeamten, automatisch ab 3. Jahr, auch wenn ich wieder unter 17TSD Euro Umsatz fallen würde. Dann würde ich seiner Meinung nach zwar Kleinunternehmer bleiben, aber ich hätte es trotzdem ausweisen müssen.
Die Kleinunternehmerregelung kann beansprucht werden sofern du im Vorjahr unter 17.500 EUR Gesamtumsatz geblieben bist und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 EUR Gesamtumsatz erwirtschaftest. Kommt man also in einem Jahr über die 17.500 EUR, so besteht im Folgejahr die Pflicht zur Besteuerung nach den allgemeinen Regeln des UStG und keine Möglichkeit die Kleinunternehmerregelung zu beanspruchen. Demnach ist ab 01.01.2006 die USt auszuweisen.
Wenn du 2006 unter 17.500 EUR bleiben würdest, so könntest du 2007 wieder die Kleinunternehmerregelung beanspruchen oder alternativ freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, wobei du bei letzterem dann 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden bist.

Zitat:
Als ich dem Beamten meine Problem schilderte sagte er, ich müsse die Rechnungen nachträglich ändern und die Umsatzsteuer zahlen.
müssen ist gut. Die Frage ist, ob der Kunde das überhaupt mitmacht. Zumal er 16 % mehr zahlen müsste, da jetzt ja USt ausgewiesen wird. Alternativ könntest du natürlich eine Rechnung zum gleichen Preis mit ausgewiesener USt ausstellen, wobei dies nur für Unternehmerkunden etwas ausmacht, da die ja die USt als Vorsteuer abziehen können. In letzterem Fall würdest du natürlich die 16/116 aus dem Rechnungsbetrag ans Finanzamt entrichten müssen und somit weniger Gewinn haben.
Du kannst es natürlich auch lassen die Rechnungen zu berichtigen, wobei du dann aus den Rechnungen die USt mit 16/116 herausrechnen müsstest und den Betrag an das Finanzamt zahlen müsstest.

Zitat:
Von der riesen Zeitaufwendung mal ganz zu schweigen. Mit meinem bisschen Gewinn und Ich-AG Geld kann ich unmöglich die die Umsatzsteuer nachzahlen.
Wie komme ich da wieder raus?
rauskommen wirst du da sicherlich nicht. Als kleinen Trost muss man allerdings auch sagen, dass du die USt aus deinen Eingangsrechnungen im Jahr 2006 als Vorsteuer abziehen kannst. Außerdem gibt es in § 15a UStG und § 44 UStDV eine Vorschrift, die evtl. interessant sein könnte, wenn in den Vorjahren größere Investitionen getätigt wurden (über 1.000 EUR je Gegenstand).

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2006, 18:38   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2006
daytrader macht alles soweit korrekt
Danke ersteinmal für deine Ausführungen!
Kann man sich so als Steuerberater vertun? Den ich habe den Steuerberater nocheinmal angerufen, er ist immernoch der Meinung, dass ich erst ab 2007 Umsatzsteuer ausweisen muss. Ein Irrtum der mich mal eben über 10.000 Euro an Steuern kosten kann!?

1. Zu deinem Hinweis, dass ich ja die Vorsteuer abziehen kann....ich kenne mich da noch wenig aus, deshalb meine Frage. Angenommen ich habe im Jahr 2006 bis Ende August Eingangsrechnungen in Höhe von 50.000 Euro und Ausgangsrechnungen in Höhe von 60.000 Euro. Diese kann ich miteinander verrechnen und ich muss die 16% von der Differenz(10.000Euro) an das Finanzamt abführen?

2. Als Kleinunternehmer habe ich keine UST.ID, kann ich trotzdem die Vorsteuer verrechnen?

3. Heißt es ich kann die bisherigen Rechnungen so lassen ohne Ärger zu bekommen, weil die Mehrwertsteuer nicht explizit ausgewiesen ist, da ich nur an Privatkunden geliefert habe?

4.Was mache ich ab sofort mit allen zukünftigen Rechnungen? Die Mehrwertsteuer ausweisen? Einfach so mitten im Jahr wechseln?

Geändert von daytrader (28.08.2006 um 18:45 Uhr).
daytrader ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2006, 19:50   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Kann man sich so als Steuerberater vertun? Den ich habe den Steuerberater nocheinmal angerufen, er ist immernoch der Meinung, dass ich erst ab 2007 Umsatzsteuer ausweisen muss.
das vermag ich nicht zu beurteilen. Es können ja schließlich auch Leistungen ausgeführt worden sein, die z.B. nicht steuerbar sind (z.B. elektronische Dienstleistungen an andere Unternehmer) oder Leistungen, die unter bestimmte Steuerbefreiungsvorschriften fallen würden.
Diese Leistungen werden nämlich nicht in die Berechnung des Gesamtumsatzes mit einbezogen. Einfach mal den § 19 Abs. 3 UStG anschauen um welche steuerfreie Leistungen es sich handelt. Es sind aber zumeist eher die Exotenfälle.

Zitat:
Diese kann ich miteinander verrechnen und ich muss die 16% von der Differenz(10.000Euro) an das Finanzamt abführen?
so kann man das grob sagen. Erforderlich für den Vorsteuerabzug ist dabei, dass die Leistung ausgeführt wurde und eine Rechnung vorliegt mit ausgewiesener USt. Ist die Eingangsrechnung also ohne USt (weil steuerfrei oder sonstwas) kommt ein Vorsteuerabzug nicht in Betracht.

Zitat:
2. Als Kleinunternehmer habe ich keine UST.ID, kann ich trotzdem die Vorsteuer verrechnen?
jupp, das ist unabhängig von der UStID-Nr. Diese ist nur bei Geschäften mit anderen EU-Staaten sinnvoll.

Zitat:
3. Heißt es ich kann die bisherigen Rechnungen so lassen ohne Ärger zu bekommen, weil die Mehrwertsteuer nicht explizit ausgewiesen ist, da ich nur an Privatkunden geliefert habe?
die Privatkunden werden sicherlich nicht zustimmen, dass du die 16 % aufschlägst und sie mehr bezahlen müssten. Insofern bleibt für dich ja nur die Möglichkeit die USt aus den jetzigen Rechnungsbeträgen rauszurechnen mit 16/116 und was hat eine Privatperson mit einer Rechnung mit oder ohne ausgewiesener USt wenn sie sowieso keinen Vorsteuerabzug vornehmen kann. IMHO ist eine Rechnungskorrektur also überflüssig.

Zitat:
4.Was mache ich ab sofort mit allen zukünftigen Rechnungen? Die Mehrwertsteuer ausweisen? Einfach so mitten im Jahr wechseln?
ja, bleibt ja nichts anderes übrig.


ABER: wenn dann Steuerberater doch recht hat bleibst du Kleinunternehmer und im Falle des USt-Ausweis müsstest du die USt dann trotzdem an das Finanzamt zahlen, weil es sich um einen unberechtigten USt-Ausweis handelt. Insofern sollte im Vorfeld geklärt werden, ob du die Grenze von 17.500 EUR in 2005 überstiegen hast oder nicht.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2006, 20:03   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2006
daytrader macht alles soweit korrekt
Hallo Sven,

bevor ich irgendwelche Änderungen in der Besteuerung durchführe kläre ich morgen ersteinmal was nun genau Sache ist. Aber sosweit ich die Sache einschätzen kann, ist wohl wohl wirklich so, dass ich seit Anfang des Jahres der Regelbesteuerung unterliege.

So wie es aussieht habe ich wohl nochmal Glück gehabt, dass ich in Vorbereitung auf die kommende Mehrwertsteuererhöhung und auch in Hinblick auf die (allerdings erst 2007) kommende Umsatzsteuerabfuhr, die Preise schon seit einiger Zeit auf das Niveau meiner Mitbewerber(mit Mehrwertsteuer) angehoben habe und dadurch quasi keinen sooo großen Nachteil habe.
Dadurch dass ich meinen Lagerbestand dieses Jahr deutlich aufgestockt habe, sind die Eingangsrechnungen(alle mit ausgewiesener Steuer) im Moment fast genauso hoch wie die Ausgangsrechnungen. Ich habe gerade mal überschlagen...die Differenz ist sogar nur ca. 4500 Euro. Das heißt, dass ich im Moment dem Finanzamt "nur" 720 Euro schulde. Richtig???
Alles im allen heißt das für mich, alles wie geplant nur ein Jahr früher!
Im Moment bin ich ersteinmal heftig erleichtert. Aber es hätte auch ins auge gehen können!

LG Day
daytrader ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2006, 13:59   #6
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2006
daytrader macht alles soweit korrekt
Hallo,

noch eine anschließende und hoffentlich abschließende Frage....
Mittlerweile steht fest ich bin Steuerpflichtig und muss ab sofort(besser gesagt seit Jan ´06) die Mehrwertsteuer ausweisen.
Wie geschrieben habe ich dies bis gestern leider nicht gemacht, betroffen sind ca. 700 Rechnungen.
Wegen des Aufwandes will ich diese so lassen, da eh nur Privatkunden betroffen sind, die sich die Vorsteuer nicht ziehen.
Allerdings meint mein Steuerberater, dass nun die Steuern auf meinen bisherigen Umsatz drauf gerechnet werden müssen.
Der Finanzbeamte am Telefon erzählte mir, dass mein bisheriger Umsatz bereits inkl. Mehrwertsteuer gerechnet wird. Das ist ja nun ein kleiner Unterschied.
Der Finanzbeamte meint, alle Rechnungen so lassen und den Betrag als Bruttobetrag betrachten(leider will er mir das nicht schriftlich geben) und der Steuerberater meint (wenn ich nicht mehr Steuern zahlen möchte und auf Nummer sicher gehen möchte), alle 700! Rechnungen neu machen / berichtigen und inkl. Mehrwertsteuer ausweisen.
Letzteres würde mich Monate an Arbeit kosten, da ich eine Einzelunternehmung bin und eh schon täglich min. 12h täglich arbeite.
Falls die Rechnungen korrigiert werden müssen, wie muss das aussehen? Einfach den Satz Umsatzsteuerbefreit nach §9.....durchstreichen und die enthaltene Mehrwertsteuer händisch dazuschreiben reicht wahrscheinlich nicht bzw. wird nicht anerkannt.
Alles komplett neu erstellen? Macht es nichts, wenn der Privatkunde eine andere Rechnung hat als im meinem Ordner?
daytrader ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2006, 14:36   #7
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Allerdings meint mein Steuerberater, dass nun die Steuern auf meinen bisherigen Umsatz drauf gerechnet werden müssen.
Der Finanzbeamte am Telefon erzählte mir, dass mein bisheriger Umsatz bereits inkl. Mehrwertsteuer gerechnet wird. Das ist ja nun ein kleiner Unterschied.
ich hoffe nicht, dass dein Steuerberater das gesagt hat ansonsten würde ich mir nämlich große Sorgen machen ob ich dem das Mandat weiterhin überlasse. Das ist absolutes Grundlagenwissen und kann einfach nicht in Vergessenheit geraden.

Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das Entgelt gem. § 10 Abs. 1 S. 1 UStG und dies ist gem. § 10 Abs. 1 S. 2 UStG alles was der Leistungsempfänger hingibt abzgl. der Umsatzsteuer.

Wenn du z.B. Waren verkaufst für 116 EUR, so sind die 116 EUR alles was der Leistungsempfänger dir gegenüber aufgewendet hat. Demnach ist vom Entgelt jetzt nur noch die USt abzuziehen um auf die Bemessungsgrundlage für die USt zu kommen. An dieser Stelle kommt dann das Mathematikwissen der 5. Klasse wieder zum Vorschein indem man die USt aus den 116 EUR herausrechnen muss (einfacher Dreisatz) und dies geschieht mit 16/116.

Die USt draufzuschlagen entbehrt jeglicher gesetzlicher Systematik und ist einfach falsch.

Zitat:
Der Finanzbeamte meint, alle Rechnungen so lassen und den Betrag als Bruttobetrag betrachten(leider will er mir das nicht schriftlich geben) und der Steuerberater meint (wenn ich nicht mehr Steuern zahlen möchte und auf Nummer sicher gehen möchte), alle 700! Rechnungen neu machen / berichtigen und inkl. Mehrwertsteuer ausweisen.
*kopfschüttel*
Sicherlich ist der rechtlich am einwandfreisten Weg alle Rechnungen zu berichtigen.

ABER noch einmal, du wirst dem Kunden sicherlich keinen höheren Betrag in Rechnung stellen können und somit würdest du eine Rechnung mit dem gleichen Rechnungsbetrag stellen indem lediglich jetzt die USt herausgerechnet wurde und entsprechend auch ausgewiesen wird. Wenn man so will wird der bisherige Rechnungsbetrag in einen Nettobetrag, einen Umsatzsteuerbetrag und einen Gesamtbetrag aufgesplittet. Im Ergebnis hat es bei Privatkunden aber keine Auswirkung, weil diese sich die ausgewiesene USt nicht als Vorsteuer abziehen können. Es hat steuerrechtlich somit keine Auswirkungen und macht nur eine Mordsarbeit und evtl. ganz nebenbei noch ein paar Euronen für das Portemonnaie des Steuerberaters.

Meine Meinung: Wenn du die Rechnungen wirklich berichtigst kannst du genauso gut das Geld zum Fenster hinauswerfen.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2006, 15:10   #8
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2006
daytrader macht alles soweit korrekt
Hallo Sven,

ich danke dir für deine Erklärungen!

PS: kam wirklich vom Steuerberater.
daytrader ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2006, 18:27   #9
Guest
 
Registriert seit: May 2005
boundles kann nur besser werden
Die MwSt musst du raus rechnen. Wenn der brutto Betrag 100 Euro ist, dann rechne 100/1,16 = 86,21. Das ist der Netto Betrag. Du müsstest also 13,79 Euro MwSt zahlen für die 100 Euro die du brutto eingenommen hast.
boundles ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
Kleinunternehmerregelung- Mist gemacht Kleinunternehmerregelung- Mist gemacht
« Diskussion um Länderzuständigkeit für Finanzen...was soll das ? | [Frage] Absichtlich Verlust machen, ist das legitim, verboten oder eine Grauzone? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:02 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67