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Alt 31.08.2006, 12:13   #1
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Simon9 macht alles soweit korrekt

Mal wieder Umsatzsteuervoranmeldung


Hallo TP-Mitglieder!

Erstmal hallo zusammen.Ich bin neu hier und finde die Idee dieses Forums echt klasse. Zu meinem Anliegen:

Ich war gestern beim FA wiel ich mich rückwirked für dieses Geschäftsjahr als Vorsteuerabzugsberechtigter Unterneher einstufen lassen möchte. Nun muss ich für das gesamte Geschäftsjahr Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen, die wie ich es verstanden habe monatlich erstellt werden müssen. Trotz der Suchfunktion und Internetrecherche habe ich auf manche Fragen keine Antwort erhalten, wie ich einige Geschäftsvorfälle eintragen muss. Da wären:

1. Wohin gehören Warenimporte außerhalb der EU für die ich keine Vorsteuer bezahlt habe? Was ist mit im Ausland außerhalb der EU bezahlten vorsteuerfreien Transportkosten?

2. Wohin gehören Lieferungen ins Ausland außerhalb der EU, für die keine UST-Steuer erhoben werden muss?

3. Das Problem mit den eBay Rechnungen... da ich bislang keine UstId-Nummer besizte sind meine eBay-Rechnungen ja Bruttorechnungen. Wie werden diese verbucht? Habe was gelesen von Zeile 40 Feld 60?

Zu guter letzt: Muss ich ankreuzen, dass es sich um eine berichtigte Anmeldung handelt, da Sie ja rückwirkend eingereicht wird und somit ja eigentlich eine Berichtigung für diesen Monat darstellt?

Und wenn ich angebe, dass ich auf eine Verrechnung verzichte, bekomme ich dann am Ende dieses Monats meine Überschuss, der gut 1500 € beträgt und meiner Liquidität im Moment ganz gut tun würde direkt erstattet?

Fragen über Fragen, aber ich hoffe Ihr könnt mir kurz antworten und sage schonmal im Vorraus DANKE!

Geändert von Simon9 (31.08.2006 um 12:16 Uhr).
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Alt 31.08.2006, 13:37   #2
TP-Moderator
 
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Zitat:
1. Wohin gehören Warenimporte außerhalb der EU für die ich keine Vorsteuer bezahlt habe? Was ist mit im Ausland außerhalb der EU bezahlten vorsteuerfreien Transportkosten?
Das kommt darauf an, wer Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist.

Ist der Kunde Schuldner der EUSt, so muss er diese an das Finanzamt bzw. beim Zoll zahlen und hat in gleicher Höhe einen Erstattungsanspruch (vgl. Kennzahl 62 in der Umsatzsteuervoranmeldung).

Ist der Lieferant Schuldner der EUSt, so fällt für den Kunden natürlich keine EUSt an. Das UStG verlagert dann den sogenannten "Ort der Leistung" ins Inland, so dass eine steuerbare Leistung im Inland vorliegt. Der Fall würde den Kunden dann nicht betreffen und dürfte nirgends erfasst werden in der USt-VA, da er ja mit keiner USt belastet wird und somit auch nichts abziehen braucht.

Zitat:
2. Wohin gehören Lieferungen ins Ausland außerhalb der EU, für die keine UST-Steuer erhoben werden muss?
sagen wir mal besser, dass die Lieferung umsatzsteuerfrei ist. Es handelt sich in diesen Fällen um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung und ist in Kennzahl 43 einzutragen.

Zitat:
3. Das Problem mit den eBay Rechnungen... da ich bislang keine UstId-Nummer besizte sind meine eBay-Rechnungen ja Bruttorechnungen. Wie werden diese verbucht? Habe was gelesen von Zeile 40 Feld 60?
eBay trägt den Betrag in Kennzahl 60 ein, der Kunde trägt den Rechnungsbetrag (sprich Bruttobetrag der Rechnung) dann in Kennzahl 52 ein. Dementsprechend dann den Rechnungsbetrag mit 16 % multiplizieren (16/100 nicht 16/116) und in Kennzahl 53 eintragen. Zugleich besteht für den in Kennzahl 53 eingetragenen Betrag ein Vorsteuererstattungsanspruch unter der Voraussetzung, dass die Leistung für das Unternehmen verwendet wurde und ist in Kennzahl 67 einzutragen.

Zitat:
Zu guter letzt: Muss ich ankreuzen, dass es sich um eine berichtigte Anmeldung handelt, da Sie ja rückwirkend eingereicht wird und somit ja eigentlich eine Berichtigung für diesen Monat darstellt?
nein, eine berichtigte Anmeldung ist nur abzugeben, sofern schon eine Anmeldung eingereicht wurde.

Zitat:
Und wenn ich angebe, dass ich auf eine Verrechnung verzichte, bekomme ich dann am Ende dieses Monats meine Überschuss, der gut 1500 € beträgt und meiner Liquidität im Moment ganz gut tun würde direkt erstattet?
wenn sonst keine Steuerschulden bestehen sollte das Geld erstattet werden.

Gruß
Sven
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Alt 31.08.2006, 19:38   #3
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Simon9 macht alles soweit korrekt
Na das hört sich ja alles schonmal recht gut an, aber zu Punkt 1 habe ich noch eine Frage:

1. Ich habe für die gekaufte Ware im Wert von z.B. 100 € beim Zoll Einfuhrumsatzsteuer bezahlt = 16 €. Die 16 € trage ich dann unter Ziffer 62 an, und die "eigentlich" bezahlten 100 € werden dann unter 52 und 53 angegeben?

Und dann noch:

2. Postentgelte, die ja Umsatzsteuerfrei sind werden doch nirgendwo verbucht oder?

3. Muss ich alle Rechnungen etc aus dem Anmeldezeitraum schon der Umsatzsteuervoranmeldung beilegen oder kann ich diese auch am Jahresende gebündelt abgeben?

Das wäre es dann auch wohl schon ;-)
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Alt 31.08.2006, 23:00   #4
TP-Moderator
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Moinsen, da ich mich so langsam an die Kontenrahmen gewöhnen muss versuche ich auch gleich mal die entsprechenden Konten anzugeben.

Zitat:
1. Ich habe für die gekaufte Ware im Wert von z.B. 100 € beim Zoll Einfuhrumsatzsteuer bezahlt = 16 €. Die 16 € trage ich dann unter Ziffer 62 an, und die "eigentlich" bezahlten 100 € werden dann unter 52 und 53 angegeben?
Nein, nur die Kennzahl 62. Kennzahl 52 und 53 betrifft Dienstleistungen von ausländischen Unternehmern an dich. Außerdem müsste es sich dann um Umsatzsteuer handeln und nicht um Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Die EUSt wird unter #1588 (SKR03) gebucht bzw. #1788 (SKR03) sofern die Zahlung noch aussteht.

Die gezahlte EUSt wird IMHO nirgends eingetragen.

Zitat:
2. Postentgelte, die ja Umsatzsteuerfrei sind werden doch nirgendwo verbucht oder?
beim Einkauf werden die Portokosten ganz normal über Kto. #4730 (SKR03) und sind dementsprechend nicht in die USt-VA einzutragen. Beim Verkauf in Rechnung gestellte USt teilt das Schicksal der Hauptleistung und wird i.d.R. auch auf dem gleichen Konto wie die Erlöse gebucht. Ansonsten über Kto #8600 (SKR03).

Zitat:
3. Muss ich alle Rechnungen etc aus dem Anmeldezeitraum schon der Umsatzsteuervoranmeldung beilegen oder kann ich diese auch am Jahresende gebündelt abgeben?
gar nichts. Die bewahrst du schön 10 Jahre auf und nur auf Anfrage an das Finanzamt schicken. Ansonsten müssten die auch anbauen, wenn jeder Unternehmer seine Belege mit der Steuererklärung mitschicken würde.

Gruß
Sven
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