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Alt 06.09.2006, 08:15   #1
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nicki70 macht alles soweit korrekt
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wohin mit Krankenversicherung bei Einkommensteuererklärung???


Hallo!

Hilfe!
Sitze gerade vor meiner Einkommensteuererklärung und weiß nicht so recht wohin ich meine Krankenversicherung schreiben soll! Bei meinem Mann war das ja einfach, er ist AN, aber ich bin selbständig tätig. Bisher hat meine Steuerberaterin das für mich gemacht. Die Kosten waren aber extrem dafür, so dass ich mich entschlossen habe, es selbst zu probieren.
Fülle dieses Elsterformular aus. Muß da meine KV mit in Zeile 73 wo Beschreibung steht? Da steht der Gesamtsozialversicherungsanteil von meinem Mann. Muß meine da unten drunter?????


Vielen Dank!
Nicki
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Alt 06.09.2006, 09:22   #2
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Zitat:
Fülle dieses Elsterformular aus. Muß da meine KV mit in Zeile 73 wo Beschreibung steht? Da steht der Gesamtsozialversicherungsanteil von meinem Mann. Muß meine da unten drunter?????
genau

außerdem musst du in Kennzahl 49 eine 1 eintragen und in Kennzahl 50 eine 2

Gruß
Sven
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Alt 06.09.2006, 09:57   #3
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Vielen Dank!

Aber wenn wir Zusammenveranlagung machen muß ich 49 und 50 nicht ausfüllen?????

Nicki
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Alt 06.09.2006, 10:40   #4
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Zitat:
Aber wenn wir Zusammenveranlagung machen muß ich 49 und 50 nicht ausfüllen?????
doch, die Kennzahlen sind auszufüllen bei Zusammenveranlagung. Steht ja auch extra dick drüber.
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Alt 06.09.2006, 11:22   #5
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nicki70 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Poloatze
doch, die Kennzahlen sind auszufüllen bei Zusammenveranlagung. Steht ja auch extra dick drüber.
Sorry das ich dir wiedersprechen muß, aber bei mir steht darüber nur bei getrennter Veranlagung. Wenn aber Zusammenveranlagung gemacht wird (kann man ja im Jahr der Eheschließung) dann muß ich das doch nicht ausfüllen.
Schreibe also meine KV in Zeile 73 die noch offen ist für sowas.

Nicki
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Alt 06.09.2006, 11:33   #6
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jetzt bin ich ein bisschen schockiert gewesen, aber mein Vordruck ist doch richtig.

Da ich meine Ausbildung in der Finanzverwaltung absolviert habe kenne ich die einzelnen Zeilenangaben der Vordrucke nicht auswendig, sondern nur die Kennzahlen und da liegt das Problem. Du hast in Zeile 49 und 50 geschaut. Ich meinte aber Kennzahl 49 und 50.

Kennzahl 49 und 50 entspricht Zeile 70 und 71

Gruß
Sven
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Alt 06.09.2006, 11:56   #7
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nicki70 macht alles soweit korrekt
Sorry! Aber ich hab nicht wirklich Ahnung davon! Aber tausend Dank und nimm es mir nicht übel!

Nicki
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Alt 07.09.2006, 15:04   #8
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VeRtEX0815 macht alles soweit korrekt
Wird der Krankenkassenbeitrag bei Selbstständigkeit eigenltich Monatlich kalkuliert? Was passiert wenn jemand z.B. in einem Monat sich sein Haus zusammenverdient und dann 3 Jahre lang nichts? Wird das dann auf die Monate umgerechnet (weil da gibts ja so ein höchstbeitrag soweit ich weiß)?

Und werden die Krankenkasse beiträge auch wie eine Ausgabe gesehen und vom Umsatz abgezogen? Oder wie läuft das?
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Alt 07.09.2006, 15:10   #9
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Zitat:
Wird der Krankenkassenbeitrag bei Selbstständigkeit eigenltich Monatlich kalkuliert? Was passiert wenn jemand z.B. in einem Monat sich sein Haus zusammenverdient und dann 3 Jahre lang nichts?
das hängt von deiner Krankenversicherung ab. Je nachdem ob es sich um eine gesetzliche oder private KV handelt werden die Beiträge festgesetzt. Bei der PKV spielt natürlich das Eintrittsalter in die Versicherung und das zu diesem Zeitpunkt festgestellte Krankheitsbild.

Zitat:
Und werden die Krankenkasse beiträge auch wie eine Ausgabe gesehen und vom Umsatz abgezogen? Oder wie läuft das?
nein, die haben nichts mit dem Betrieb zu tun. Das sind Sonderausgaben und sind auf Seite 3 im Mantelbogen einzutragen.

Gruß
Sven
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