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Alt 08.09.2006, 17:48   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Sep 2006
linguin macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmer und 400 Euro Jobs + Arbeitszimmer


Hallo,

ich möchte mich als Kleinunternehmer anmelden.
Tätigkeit: Edv/Bürobetreuung, Hilfe bei Büroarbeiten.
Ich habe keine grösseren Anschaffungen. Telefon, Internet, PC usw. alles vorhanden.

Meine Fragen:
Ich stelle die Edv Betreuung zur Verfügung und meine Frau die Bürobetreuung.
Ich möchte meine Frau, die die o.g. Büroarbeiten bei den Kunden leistet, auf 400 Euro anstellen.

1. Ist es auch als als Kleinunternehmer möglich 400 Euro jobs anzubieten oder sogar als Teilzeitbeschäftigung ? gibt es hier Fallen ??

2. In meiner Eigentumswohnung habe ich ein Zimmer mit 15 qm (gesamt 120m2) welches ich als Büro nutze.
Kann ich dieses Zimmer trotzdem als Kleinunternehmer absetzen, wenn ja wie würde das dann berechnet gibt es auch hier Stolperfallen ??

3. Kann ich Telefon, PC usw. von mir Privat in die Firma einfliessen und dafür Ausgaben fällig machen ??

Danke für Eure Hilfe !!

Gruß

Christian
linguin ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 08.09.2006, 18:09   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Ort: Hannover
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Zitat:
1. Ist es auch als als Kleinunternehmer möglich 400 Euro jobs anzubieten oder sogar als Teilzeitbeschäftigung ? gibt es hier Fallen ??
jupp

Zitat:
2. In meiner Eigentumswohnung habe ich ein Zimmer mit 15 qm (gesamt 120m2) welches ich als Büro nutze.
als Arbeitszimmer ist ein Abzug nicht möglich.

Zitat:
Kann ich dieses Zimmer trotzdem als Kleinunternehmer absetzen, wenn ja wie würde das dann berechnet gibt es auch hier Stolperfallen ??
evtl. könnte man den Grundstücksteil ins Betriebsvermögen aufnehmen. Ob da allerdings Aufwand und Nutzen in einem Verhältnis stehen ist eine andere Frage.

Zitat:
3. Kann ich Telefon, PC usw. von mir Privat in die Firma einfliessen und dafür Ausgaben fällig machen ??
Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die beruflich veranlasst sind. Also keine Privataufwendungen, wäre ja ansonsten noch schöner wenn Gewerbetreibende ihr Privatvergnügen als Betriebsausgaben geltend machen können.

Gruß
Sven
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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