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16.09.2006, 00:20
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2003
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Zinsen buchen
Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Verständnisfrage.
Ausgangspunkt: Ich bin Einzelunternehmer und gebe jedes Jahr meine EÜR ab. Für alle "geschäftlichen" Zahlungsströme benutze ich ein seperates Bankkonto. Zinserträge auf meinem Geschäfskonto buche ich auf Konto 2650 (SKR03), Zinsen auf meinem Privatkonto buche ich natürlich nicht in meiner EÜR.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Zinsen erst eine Rolle spielen, wenn ein bestimmter Freibetrag (~1500 Euro/Jahr oder so ähnlich) überschritten wird und das ich dann den summierten Zinsbetrag beider Konten in meiner Einkommenssteuererklärung in das entsprechende Feld eintrage.
Was mich jetzt aber wundert: Wenn ich die Zinsen des Geschäftskontos buche, dann erhöht das laut meiner Software (Wiso Sparbuch 2006) meinen Jahresgewinn. Das erscheint mit unlogisch. Würde ich eine höhere Privatentnahme auf mein Privatkonto buchen, dann würden die Zinsen ja auf dem Geschäftskonto gar nicht anfallen und dementsprechend würden regelmäßige Privatentnahmen hier gewinnreduzierend wirken - und das kann ja nicht sein?
Ich wäre froh, wenn mir hier jemand etwas auf die Sprünge helfen könnte
Gruß,
DOB
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16.09.2006, 09:45
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Zinsen erst eine Rolle spielen, wenn ein bestimmter Freibetrag (~1500 Euro/Jahr oder so ähnlich) überschritten wird und das ich dann den summierten Zinsbetrag beider Konten in meiner Einkommenssteuererklärung in das entsprechende Feld eintrage.
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richtig, es gibt einen Sparerfreibetrag von derzeit 1.370 EUR (nächstes Jahr 750 EUR) und einen Werbungskostenpauschbetrag von 51 EUR, so dass Zinsen erst ab einem Betrag von 1.421 EUR bzw. 801 EUR besteuert werden. Bei den Banken ist dieser Betrag vielmehr bekannt als Freistellungsauftrag.
Dieser gilt aber nur für das Privatvermögen. Für Zinsen, die anderen Einkunftsarten zugeordnet werden gilt der der Sparerfreibetrag und Wk-Pb nicht und genau das liegt hier vor. Aufgrund des sogenannten Subsidiaritätsprinzips des § 20 Abs. 3 EStG werden die Zinsen umqualifiziert von Einkünften aus Kapitalvermögen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Zitat:
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Was mich jetzt aber wundert: Wenn ich die Zinsen des Geschäftskontos buche, dann erhöht das laut meiner Software (Wiso Sparbuch 2006) meinen Jahresgewinn.
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richtig, weil es betriebliche Zinsen sind. Es sind Geldzuflüsse, die durch den Betrieb veranlasst sind => Betriebseinnahmen
Zitat:
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Würde ich eine höhere Privatentnahme auf mein Privatkonto buchen, dann würden die Zinsen ja auf dem Geschäftskonto gar nicht anfallen und dementsprechend würden regelmäßige Privatentnahmen hier gewinnreduzierend wirken - und das kann ja nicht sein?
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wie bereits geschrieben. Im gewerblichen Bereich gibt es diesen Freibetrag für Zinsen nicht. Wenn es sich um private Zinsen handeln würde, die auf das betriebliche Bankkonto gezahlt werden, so müsste man dies als gewinnneutrale Privateinlage buchen.
Gruß
Sven
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16.09.2006, 18:35
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2003
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Sehr interessant, vielen Dank!
Aber jetzt muss ich trotzdem nochmal nachhaken: Ich habe derzeit einen höheren Betrag auf meinem Geschäftskonto, die Zinsen buche ich wie beschrieben. Wenn ich diesen Betrag jetzt als Privatentnahme auf mein Privatkonto buche, die Zinsen also demnächst dann dort anfallen. Dann muss ich sie (solange ich im Freibetrag bin) nicht berücksichtigen? Spare also im Endeffekt Geld?
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16.09.2006, 18:44
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Wenn ich diesen Betrag jetzt als Privatentnahme auf mein Privatkonto buche, die Zinsen also demnächst dann dort anfallen.
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das ändert ja nichts daran, dass die Zinsen auf deinem Geschäftskonto angefallen sind. Ob du diese dann als Privatentnahme buchst ist letztlich deine Sache aber für die steuerliche Beurteilung spielt es keine Rolle. Es bleiben betriebliche Zinsen
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17.09.2006, 16:26
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2003
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Für die schon angefallenen Zinsen ist das klar, aber mir geht es jetzt eher um die zukünftigen Zinsen. Würde ich einen höheren Betrag auf mein Privatkonto buchen, dann fallen die Zinsen hierfür ja in Zukunft dort an - und somit würde ich (solange ich im Freibetrag bin) Steuern sparen, wenn ich immer dafür sorge, dass nicht allzuviel Geld auf dem Geschäftskonto ist. Ist das tatsächlich so?
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17.09.2006, 17:02
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Für die schon angefallenen Zinsen ist das klar, aber mir geht es jetzt eher um die zukünftigen Zinsen.
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ok, dann habe ich dich missverstanden. Wenn du jetzt das Geld vom betrieblichen Bankkonto auf das private Konto überweist und dort dann Zinsen entstehen, so fallen diese nicht unter die Betriebseinnahmen und sind demnach begünstigt durch den Sparerfreibetrag und den Wk-Pb. Man kann dann also unter Umständen Geld sparen, das ist richtig. Auch wenn es sich eher um kleine Beträge handeln wird.
Gruß
Sven
Geändert von Sven (17.09.2006 um 18:15 Uhr).
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17.09.2006, 17:55
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2003
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Wow, damit hätte ich ja nicht gerechnet. Vielen Dank für die geduldige Erklärung!
Eine Frage habe ich aber noch (wirklich die Letzte  ): Die Zinsen des Geschäftskontos haben dann nichts mehr mit dem Sparerfreibetrag zu tun, oder? Wenn ich also z.B. beim Privatkonto dieses Jahr 1000 Euro Zinsen bekomme und beim Geschäftskonto 500 Euro, dann sind in Hinblick auf den Freibetrag nur die 1000 Euro zu berücksichtigen, weil die 500 Euro ja als normale Betriebseinnahmen gelten - und demnach Falle ich (dieses Jahr) noch in den Freibetrag, ist das so korrekt? Ist nur ein hypothetisches Beispiel.
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17.09.2006, 17:56
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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17.09.2006, 17:57
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2003
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Super, nochmals vielen Dank für die klasse Hilfe!
Gruß,
DOB
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21.09.2006, 23:58
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#10
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Warum teilst du deinen Sparerfreibetrag nicht auf die zwei Konten auf?
Es sind beides deine Konten.
............. 
Und wenn man nur ein Konto hätte und nur eine "normale" EÜR ohne das ganze Buchungsgedöns machen würde, könnte sich mancher viel Arbeit und graue Haare ersparen.... 
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22.09.2006, 09:50
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Warum teilst du deinen Sparerfreibetrag nicht auf die zwei Konten auf?
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ich meine aber mal gehört zu haben, dass für reine Geschäftskonten kein Sparerfreibetrag eingerichtet werden kann. Bin mir da aber nicht sicher.
Gruß
Sven
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22.09.2006, 23:22
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Hier mal ein interessanter Link zum Thema
http://www.pharmazeutische-zeitung.d...03-38/wuh1.htm
EDIT: die Beträge zum Sparerfreibetrag stimmen jedoch nicht mehr
Geändert von Sven (23.09.2006 um 09:31 Uhr).
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23.09.2006, 00:11
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#13
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Sehr interessant.
Bei Einzelunternehmern die nicht bilanzieren müssen gibt es doch aber eigentlich gar kein Betriebsvermögen. Alles was da irgendwo an Finanzen auf irgendwelchen Bankkonten liegt, gehört dem Unternehmer privat. Oder sehe ich das falsch?
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23.09.2006, 09:30
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#14
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Bei Einzelunternehmern die nicht bilanzieren müssen gibt es doch aber eigentlich gar kein Betriebsvermögen. Alles was da irgendwo an Finanzen auf irgendwelchen Bankkonten liegt, gehört dem Unternehmer privat. Oder sehe ich das falsch?
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doch, auch bei 4-3er (EÜR) gibt es Betriebsvermögen.
Beim Einzelunternehmen ist es nur so, dass der Unternehmer mit seinem Privatvermögen für die betrieblichen Vorgänge haftet.
Lediglich bei Überschusseinkunftsarten (Arbeitnehmer, Vermietung, Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte) gibt es kein Betriebsvermögen.
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24.09.2006, 10:21
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#15
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von Poloatze
ich meine aber mal gehört zu haben, dass für reine Geschäftskonten kein Sparerfreibetrag eingerichtet werden kann. Bin mir da aber nicht sicher.
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Generell sagen die Banken (z.B. die Sparkasse), dass es nicht möglich ist für ein Geschäftskonto einen Sparerfreibetrag zu vergeben. Bei Einzelunternehmern haben die wohl aber einen "gewissen Spielraum".
Einfach mal nachfragen.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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