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Alt 16.09.2006, 10:05   #1
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Kleinunternehmer Aufzeichnungspflicht?


Hallo bin Neuling hier im Forum und erstmal dank an alle die hier Ahnung haben und so fleißug schreiben. Hab schon viel gelesen und mir so manches erklären lassen.

Nun zu meinen Problem:
Bin seit kurzer Zeit Nebenberuflicher Kleinunternehmer. Habe schon vor Antritt meiner Gewerblichen Tätigkeit ein privates Materiallager gehabt (geringe Mengen für Eigenbedarf, mann kann auch geordnete Werkstatt sagen). Nun habe ich für einen Kunden (Firma) eine Rechnung erstellt und ihm Material verkauft, welches ich aus meinem Bestand genommen habe den ich noch hatte. Nun habe ich zwar eine Ausgangsrechnung aber jedoch keine Eingangsrechnung ??

Wie kann ich den daraus eine vernüftige Überschußrechnung am Jahresende fürs Finanzamt machen ?

Ist es Überhaupt nötig die Eingangsrechnungen aufzubewahren ?

Was ist wenn ich von jemanden privat etwas kaufe, der kann mir ja auch keine Rechnung machen ?

Ich kann mit meiner Software ein Rechnungsausgangsbuch drucken reicht das fürs Finanzamt aus ??

Welche genaue Aufzeichnungpflicht habe ich als Kleinunternehmer ?

Danke im Vorraus
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Alt 16.09.2006, 10:10   #2
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Zitat:
Wie kann ich den daraus eine vernüftige Überschußrechnung am Jahresende fürs Finanzamt machen ?
wenn keine Aufzeichnungen über die Ausgaben bestehen ist das schlecht. Es muss doch irgende Möglichkeit zu finden sein, die Ausgaben nachzuweisen, z.B. Kontoauszüge

Zitat:
Ist es Überhaupt nötig die Eingangsrechnungen aufzubewahren ?
aber sicher, wie willst du sonst deine Betriebsausgaben belegen.

Zitat:
Was ist wenn ich von jemanden privat etwas kaufe, der kann mir ja auch keine Rechnung machen ?
klar kann der das. Er darf nur keine USt ausweisen.

Gruß
Sven
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Alt 16.09.2006, 16:56   #3
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Tweety001900 macht alles soweit korrekt
Wenn ein privater einfach so eine Rechnung schreiben darf wozu melde ich denn da ein Gewerbe an ???

Das Material was ich damal für privat gekauft hatte ist ja schon ne weile her darüber gibts keine Aufzeichnungen mehr. Ich muss doch aber irgendwie meinen Anfangsbestand den ich eben zu Beginn meines Unternehmens halt so mitbringe irgendwie belegen, oder soll ich einfach nen pauschalbetrag nehmen und einfach Anfangsausgaben hinschreiben (diese natürlich ungefähr Schätzen)
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Alt 16.09.2006, 17:17   #4
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Zitat:
Wenn ein privater einfach so eine Rechnung schreiben darf wozu melde ich denn da ein Gewerbe an ???
weil derjenige, der gewerblich handelt per Gesetz dazu verpflichtet ist.

Die Flohmarkthändler verkaufen nur ihren privaten Ramsch, den sie nicht mehr gebrauchen können (so sollte es zumindest sein) und da liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor.

Zitat:
Ich muss doch aber irgendwie meinen Anfangsbestand den ich eben zu Beginn meines Unternehmens halt so mitbringe irgendwie belegen, oder soll ich einfach nen pauschalbetrag nehmen und einfach Anfangsausgaben hinschreiben (diese natürlich ungefähr Schätzen)
wenn du die Sachen früher privat erworben hast und jetzt entschieden hast diese Wirtschaftsgüter in deinen Betrieb aufzunehmen, so würde eine Privateinlage vorliegen. Die wäre grob gesagt mit dem Einkaufspreis im Zeitpunkt der Einlage zu bewerten; einfach mal bei eBay Preise vergleichen.
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Alt 16.09.2006, 17:35   #5
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Und wie kann ich die dann als Eingangsrechnung vermerken soll ich da einfach die Materialen selber aufschreiben und einen Preis dazu schreiben und gut oder wie kann mann das am geschicktesden anstellen
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Alt 16.09.2006, 17:37   #6
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genau.
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