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Wenn ein privater einfach so eine Rechnung schreiben darf wozu melde ich denn da ein Gewerbe an ???
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weil derjenige, der gewerblich handelt per Gesetz dazu verpflichtet ist.
Die Flohmarkthändler verkaufen nur ihren privaten Ramsch, den sie nicht mehr gebrauchen können (so sollte es zumindest sein) und da liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor.
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Ich muss doch aber irgendwie meinen Anfangsbestand den ich eben zu Beginn meines Unternehmens halt so mitbringe irgendwie belegen, oder soll ich einfach nen pauschalbetrag nehmen und einfach Anfangsausgaben hinschreiben (diese natürlich ungefähr Schätzen)
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wenn du die Sachen früher privat erworben hast und jetzt entschieden hast diese Wirtschaftsgüter in deinen Betrieb aufzunehmen, so würde eine Privateinlage vorliegen. Die wäre grob gesagt mit dem Einkaufspreis im Zeitpunkt der Einlage zu bewerten; einfach mal bei eBay Preise vergleichen.