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17.09.2006, 18:57
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Sep 2006
Ort: NRW
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Kleinunternehmer und Steuern, Ausland?
Hallo, ich bin ganz ganz neu hier  und habe Fragen zu Ebay shops.
Ich würde gerne einen kleinen aufmachen, als Nebeneinkunft. Bin allerdings schon Frührentnerin und darf somit nur 340 Euro dazu verdienen. Die verdiene ich mit meinem Teilzeitjob schon.
Fragen:
Geht das überhaupt für mich? Oder könnte man sich bei ebay.com/nl/ch, wie auch immer, registrieren um alles zu umgehen?
Wäre es besser, wenn mein Partner sich anmelden würde auf ebay.de. Er verdient ca. 1500 Euro im Monat. Wie verhält es sich da mit der Steuer? Innland und Ausland.
Es wäre super toll, wenn mir da einer weiterhelfen könnte. Bitte einigermaßen leicht verständlich. Amtdeutsch ist meist sehr verwirrend.
Vielen Dank im Voraus.
rayha
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17.09.2006, 20:57
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Hallo, und willkommen im Forum
Zitat:
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Zitat von rayha
Geht das überhaupt für mich? Oder könnte man sich bei ebay.com/nl/ch, wie auch immer, registrieren um alles zu umgehen?
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Wenn du gewerblich Waren über ebay kaufen und verkaufen willst, dann kommst du um eine Gewerbeanmeldung nicht herum.
Zitat:
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Zitat von rayha
Wäre es besser, wenn mein Partner sich anmelden würde auf ebay.de. Er verdient ca. 1500 Euro im Monat. Wie verhält es sich da mit der Steuer? Innland und Ausland.
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Dein Partner muss dann ein Gewerbe anmelden. Der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb wird dann zu seinem Einkommen hinzugerechnet.
Stammen die 1500€/Monat aus einem Angestelltenverhältnis?
Was meinst du mit Innland und Ausland?
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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18.09.2006, 05:23
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Sep 2006
Ort: NRW
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Hallo Mawesol. Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ja, mein Partner ist Installateur, daher die 1500 Euro ( netto).
Ich möchte einfach nur nebenbei etwas machen und wenn es nur 200 Euro werden würden, egal. Aber es ist Beschäftigung für mich.
Aber alles was ich noch mehr dazu verdiene, geht halt von meiner Rente ab und dies finde ich nicht so berauschend.
Innland Ausland, damit meine ich, wenn ich mich z.B. über Ebay.com anmelden würde, käm dann das deutsche Finanzamt auch dahinter?
Wünsche dir einen schönen Tag, lg rayha
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18.09.2006, 06:06
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von rayha
Ja, mein Partner ist Installateur, daher die 1500 Euro ( netto).
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Davon ausgegangen, dass ihr verheiratet seid, würde der Gewinn aus Gewerbebetrieb zu eurem Einkommen hinzu gerechnet werden. Daraus ergibt sich dann natürlich eine höhere Steuerbelastung. (wer mehr verdient zahlt halt auch mehr Steuern)
Dein Mann hätte dann Einküfte aus nicht selbstständiger Arbeit, sowie Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Du hast weiterhin deine sonstigen Einkünfte (Rente) und deinen Nebenverdienst (im Falle eines Mini-Jobs tauchen diese ja nicht in der Einkommensteuererklärung auf)
Zitat:
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Zitat von rayha
Aber alles was ich noch mehr dazu verdiene, geht halt von meiner Rente ab und dies finde ich nicht so berauschend.
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Unter diesem Aspekt würde es sich anbieten, dass das Gewerbe auf deinen Partner angemeldet ist, wobei das natürlich nicht die legale Lösung ist. (Wird aber in der Praxis häufig so gemacht)
Zitat:
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Zitat von rayha
Innland Ausland, damit meine ich, wenn ich mich z.B. über Ebay.com anmelden würde, käm dann das deutsche Finanzamt auch dahinter?
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Da Ihr beide in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig seid, wir euer sog. Welteinkommen in Deutschland versteuert. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Dich bei ebay.at/.com/etc. anmeldest. Die gewerbliche Tätigkeit wird ja von Deutschland ausgeführt.
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18.09.2006, 18:12
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Sep 2006
Ort: NRW
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Guten Abend Mawesol.
Nein, wir sind nicht verheiratet. Und deine Information hat mir sehr weiter geholfen. Vielen Dank.
Ich habe aber in einigen Beiträgen auch irgendetwas von einer Grenze 17.500 (pro Jahr vermute ich) gelesen. Weißt du da auch etwas Näheres drüber? Oder gilt dies nur für die Gewerbeanmeldung Kleinunternehmer und Ich-Ag, oder Großunternehmer?
lg rayha
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18.09.2006, 21:55
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Guten Abend,
Zitat:
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Zitat von rayha
Ich habe aber in einigen Beiträgen auch irgendetwas von einer Grenze 17.500 (pro Jahr vermute ich) gelesen.
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Dies ist die Umsatzgrenze für die Behandlung als Kleinunternehmer.
Für Kleinunternehmer gibt es im Forum bereits einen super Thread... KLICK
Die Ich-Ag gibt es seit 01.08.2006 so nicht mehr... KLICK
Bei der Gewerbeanmeldung musst du m.E. deinen Umsatz nicht schätzen, anders sieht es da bei dem Fragebogen des Finanzamtes aus. Hier musst du unter anderem deinen geschätzten Umsatz, sowie deinen geschätzten Gewinn angeben.
Auf Grundlage dieser Schätzungen entscheidet das FA, ob ggf. Einkommensteuervorauszahalungen festzusetzen sind, oder ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann.
Gruß
MaWeSol
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18.09.2006, 22:45
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#7
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Guest
Registriert seit: May 2005
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Bei der 17500 Euro Grenze beachten dass ins Ausland außerhalb der EU verschickte Artikel (LIEFERBELEG !) nicht dazu zählen.
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20.09.2006, 18:32
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#8
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TP-Newbie
Registriert seit: Sep 2006
Ort: NRW
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Guten Abend,
vielen Dank euch Zweien, ihr habt mir wirklich weiter geholfen. Ich werde mich zusätzlich (vorsichtshalber) mal mit meinem Steuerberater in Verbindung setzen und er kann mich dann genauestens aufklären. Bevor ich irgend einen Schritt unternehme und ich in ein großes tiefes Loch falle ;-) und einfach lesen, lesen, lesen, auf zu deinen Klicks Mawesol, danke.
lg Rayha
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