Zitat:
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Zitat von preyz
Nun habe ich einen weiteren Nebenjob gefunden, der innerhalb desselben Bereichs wie mein Gewerbe liegt. Ich könnte hier also als freuer Mitarbeiter - nicht als Angestellter - arbeiten.
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Wenn du bei dem Unternehmen als "freier Mitarbeiter" arbeitest, dann kannst du doch ganz normal eine Rechnung schreiben, ein Gewerbe hast du ja schon.
Ggf. musst du beim Gewerbeamt deinen Gewerbeschein "erweitern" lassen, falls deine (neue) zusätzliche Tätigkeit nicht mit deiner bisherigen Gewerbeanmeldung abgedeckt ist.
Um Scheinselbstständigkeit handelt es sich m.E. nicht, da du mit deinem Gewerbe ja auch andere Kunden hast. Ich würde deinen "neuen Job" als weiteren Kunden deines Gewerbes sehen.