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11.10.2006, 20:45
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2006
Ort: bremen
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Studierende: Umsatzsteuerpflichtig trotz Kleinunternehmen
Hallo,
ersteinmal vielen Dank an alle, die sich hier beteiligen, für die Existenz dieses Forums. So viele Informationen gibt es kaum anderswo im Netz gebündelt.
Trotz der Überschrift keine individuelle Rechtsberatung wage ich mich mal vor:
Ich bin Student und habe mich 2003 für die Umsatzsteuer gemeldet. Der damalige Auftraggeber, ein großes Unternehmen, hatte mich dazu gedrängt und auch kein Problem damit, dass ich auf mein Honorar immer noch mal USt. bzw MwSt. aufgeschlagen hab. Die hab ich dann auch so abgeführt, ohne Vorsteuer abzuschlagen. Das lief auch ganz gut, jedenfalls konnte ich mir damit zwei Semester finanzieren. Im weitesten Sinne handelte es sich dabei um eine journalistische bzw künstlerische Arbeit.
Nun arbeite ich häufig auf kulturellen Events, veranstaltet von GbRs oder e.V.s, und habe mit der Ust.-Erklärung für 2005 gemerkt, dass ich für fünf Jahre an den Verzicht auf das Kleinunternehmerdasein gebunden bin. Den Auftraggebern 2005 habe ich jedoch immer Honorar-Rechnungen ohne MwSt. ausgestellt. Dieses Vorgehen fanden diese neuen Auftraggeber wiederum besser. Auf Lohnsteuerkarte arbeiten ging auch nicht. Jetzt sieht es so aus, dass ich dem Finanzamt von meinem Nettohonorar noch Geld schulde. Das finde ich nicht gut. Zumal ich mit den Kleckerbeträgen niemals über den Höchstbetrag für Kleinunternehmer komme, und als Vollzeitstudent eh am Existenzminimum rumkrebse. Moralisch im Recht bin ich also allemal. Es geht hier auch 'nur' um eine Forderung im dreistelligen Bereich.
Die Fragen:
1 - Kann ich den Verzicht aufs Kleinunternehmerdasein für 2005 noch 'widerrufen' ( §19,2 UStG)?
2 - Wenn nicht, was kann ich absetzen bzw vorsteuermäßig behandeln? (§15 u. 15a) Ich musste für ein Event bspw für 2 Monate 300 km vom Steuerort entfernt wohnen und am Wochenende pendeln.
3 - Büromöbel für mein 'Büro' als Teil meiner Wohnung, Bücher, Computerkrams, Software etc. habe ich gekauft. Muss ich die Quittungen vorlegen? Ist bspw ein kulturwissenschaftliches Buch (Hauptberuf: Student!), eine Kamera, Ölfarben, plausibel für eine selbständige (organisatorische) Nebentätigkeit im Kulturbereich? Im Grunde käme ich dann nämlich bei einem Plus heraus, da diese Ausgaben die Einnahmen überstiegen.
4 - Telefon, Internet, Handy - alles absetzbar, zumindest pauschal?
Also, ich backe sehr kleine Brötchen und hänge trotzdem irgendwie in dieser Vorsteuergeschichte drin. Es geht mir auch nicht um Beschiss, sondern einen legalen und legitimen Weg, mich von etwaige Schulden zu befreien. Ich hoffe, ein menschlicher Finanzbeamter anerkennt die Situation und lässt mich mit Buchprüfungen oder dergl. verschont.
Vielen, vielen Dank für Tips oder Austausch mit Leuten, die in ähnlichen Situationen stecken!
Stu
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11.10.2006, 21:12
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von stu
Moralisch im Recht bin ich also allemal.
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Was soll denn diese Aussage... *kopfschüttel*
Da sag ich nur: Dummheit schützt vor Schaden nicht.
Zitat:
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Zitat von stu
Ich hoffe, ein menschlicher Finanzbeamter anerkennt die Situation und lässt mich mit Buchprüfungen oder dergl. verschont.
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Dann geh zu deinem menschlichen Finanzbeamten vor Ort und klär das mit dem.
Also ehrlich, für dergleichen Probleme über diesen Zeitraum hinweg hab ich null Verständnis. Unter Selbständigkeit versteh ich was anderes....
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11.10.2006, 23:24
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
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Also vom Prinzinp her könnte man das alles noch wieder ummodeln wenn ich Dich richtig verstehe.
Aber ob das wirklich so günstig für Dich ist.... Du hast ja bereits Rechnungen mit Umsatzsteuer geschrieben welche alle geändert werden müssten, oder wenn dies nicht möglich ist als zu unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer ans Finanzamt gezahlt werden müssen. Deine Kunden dürfen sich dann auch die Vorsteuer nicht mehr ziehen. Naja viel arbeit wärs zum einen und ob Deine Kunden das nun so toll finden bezweifel ich auch.
Wie gesagt die Hauptfrage ist aber ob sich das alles für Dich finanziell überhaupt lohnen würde. Die Frage kann man Dir aber nur beantworten wenn man Deine ganzen Unterlagen prüft.
Sprich mein Rat an Dich kann nur lauten entweder Steuerberater aufsuchen, oder in den sauren Apfel beißen und Dich nicht wieder von Kunden besabbeln lassen und Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen.
dorintia Ansicht teile ich nicht. Das Steuerrecht ist dermaßen kompliziert und umfangreich, ich halte es für einen Unternehmer unmöglich sich mit allem aus zu kennen. Ist nun mal so das man Fehler macht aus denen man aber ja auch lernt.
Frechdachs
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11.10.2006, 23:29
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von Frechdachs
ich halte es für einen Unternehmer unmöglich sich mit allem aus zu kennen. Ist nun mal so das man Fehler macht aus denen man aber ja auch lernt.
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Nun, dann sollte man sich jemanden suchen der sich damit auskennt und das man aus Fehlern lernt, hoffe ich mal stark.
Aber so Worte wie "moralisch", "backe kleine Brötchen", "am Existenzminimum rumkrebse", "lässt mich verschont" .... sorry, so ein armer, armer unwissender Gewerbetreibender.
Ich hör jetzt auf mich zu ärgern 
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11.10.2006, 23:39
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Nun, dann sollte man sich jemanden suchen der sich damit auskennt und das man aus Fehlern lernt, hoffe ich mal stark.
Aber so Worte wie "moralisch", "backe kleine Brötchen", "am Existenzminimum rumkrebse", "lässt mich verschont" .... sorry, so ein armer, armer unwissender Gewerbetreibender.
Ich hör jetzt auf mich zu ärgern 
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Sowas ist alles immer leicht gesagt wenn man sich selber ein wenig mit der materie auskennt. Ich kenne aber auch genug Leute die ..... wie schreibt man..... naja die sind einfach nicht in der Lage die "einfachsten" zusammenhänge zu verstehen (ohne es selber zu wissen). Da passiert es deshalb regelmäßig, dass das Kind erst mal in den Brunnen fallen muss bevor Hilfe in Anspruch genommen wird.
Traurig, aber so ist es. Versteh aber auch Deinen Frust  gerade in solchen Foren wie diesem liest man ja nun jeden Tag Sachen wo man sich fragt "Hallo ! schon die Grundschule besucht?"
Frechdachs
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12.10.2006, 00:38
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2006
Ort: bremen
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Grundschüler an die Profis
nachdem die neoliberalen elternzeit-, minijob- und und für-15-stunden-die-woche-profis  sich ausgelassen haben, verweise ich auf die regeln des forums,
""1. Das Wichtigste zuerst: Umgangsformen im Traum-Projekt (TP)
a) Klima:
Das TP ist allgemein für sein nettes und entspanntes Klima bekannt. Uns liegt sehr daran, dass das so bleibt. Deine Beiträge sollten daher eindeutig von dem Wunsch geprägt sein, dieses gute Klima zu unterstützen bzw. konstruktiv zu helfen. Kritik - zumal in der Rubrik "Traum-Lab" - sollte schonungsvoll und umsichtig formuliert werden. [...]
b) Was wir ablehnen:
Beiträge mit ...
beleidigenden [...] Inhalten.
Das gilt ebenfalls für ...
persönliche Angriffe [...]
abfällige Bemerkungen [...]"
traumhaft. es gibt sicherlich noch ein paar leute, die sich neben ihren hauptberufen - studium, elternschaft - mit ähnlichen problemen auseinandersetzen müssen und auf deren grundschullehrplan nicht steuerrecht stand.
vielen dank für das verständnis.
plonk, plonk,
stu
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12.10.2006, 00:51
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von stu
nachdem die neoliberalen elternzeit-, minijob- und und für-15-stunden-die-woche-profis  sich ausgelassen haben, verweise ich auf die regeln des forums,.............................traumhaft. es gibt sicherlich noch ein paar leute, die sich neben ihren hauptberufen - studium, elternschaft - mit ähnlichen problemen auseinandersetzen müssen und auf deren grundschullehrplan nicht steuerrecht stand.
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Siehste, für so Recherchen und Erläuterungen  haste Zeit.... Elternzeit nehm ich mir gerne an (ist gut 1 1/2 die Kleinste), den Nebenjob (ich hab ja auch sonst nix zu tun  )auch und stehe kurz vor der Gewerbeanmeldung. Und ich kann es mir garantiert auch nicht leisten aus Nichtkenntnis Geld in den Sand zu setzen.
Grundschule? Kenn ich nicht, bei mir gab's POS, aber keine Sorge da stand das garantiert nicht auf dem Lehrplan und gelernt hab ich 'nen techn. "Männerberuf".
Aber du kannst dir sicher vorstellen woher ich meine Kenntnisse und Infos beziehe...... auf jeden Fall kommen sie mir nicht zugeflogen.
Geändert von dorintia (12.10.2006 um 00:55 Uhr).
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12.10.2006, 01:02
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#8
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2006
Ort: bremen
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[quote=dorintia] Siehste, für so Recherchen und Erläuterungen  haste Zeit....
schon verstanden. da hab ich heute auch 5 stunden meiner zeit (ohne kind. mit nebenjob.) drauf verwendet. lass doch mal sprudeln aus deinem reichhaltigen quell des wissens anstatt hier bosheiten zu verbreiten.
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12.10.2006, 01:30
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Regensburg / Landshut
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Wenn ein Kleinunternehmer sich irgendwann mal entschließt kein Kleinunternehmer mehr zu sein, heißt das dann quasi, dass er die nächste fünf Jahre kein Kleinunternehmer mehr sein darf?
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12.10.2006, 08:17
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
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Entschuldige bitte Stu. Mein Beitrag war kein bisschen auf Dich persönlich bezogen. Fand nur die Antwort von dorintia, die sonst immer super hilft hier im Forum etwas ungerecht in diesem Fall....... wollte damit eigentlich nur sagen das man nicht alle über einen Kam werfen darf nur weil sie etwas nicht wissen.
Zitat:
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Zitat von Levis
Wenn ein Kleinunternehmer sich irgendwann mal entschließt kein Kleinunternehmer mehr zu sein, heißt das dann quasi, dass er die nächste fünf Jahre kein Kleinunternehmer mehr sein darf?
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Richtig. Im ersten Jahr der Kleinunternehmerschaft kann man das ganze aber auch rückgängig machen....... solange bis die Steuerfestsetzung unanfechtbar geworden ist.
Frechdachs
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12.10.2006, 09:25
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Zitat:
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Zitat von stu
Ich bin Student und habe mich 2003 für die Umsatzsteuer gemeldet. Der damalige Auftraggeber, ein großes Unternehmen, hatte mich dazu gedrängt und auch kein Problem damit, dass ich auf mein Honorar immer noch mal USt. bzw MwSt. aufgeschlagen hab. Die hab ich dann auch so abgeführt, ohne Vorsteuer abzuschlagen.
(...)
Nun arbeite ich häufig auf kulturellen Events, veranstaltet von GbRs oder e.V.s, und habe mit der Ust.-Erklärung für 2005 gemerkt, dass ich für fünf Jahre an den Verzicht auf das Kleinunternehmerdasein gebunden bin. Den Auftraggebern 2005 habe ich jedoch immer Honorar-Rechnungen ohne MwSt. ausgestellt.
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Mal abgesehen von steuerrechtlichen Dingen widerspricht das jeder Logik. Wer dem Finanzamt angezeigt hat, er möchte auf seinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen, muss das dann eben auch tun. Warum du dann zwei Jahre später - ohne mit dem Finanzamt wieder in Kontakt zu treten wenn ich das richtig verstanden habe - wieder auf die Umsatzsteuer verzichtest, ist mir ein Rätsel.
Das du gleichzeitig von deinen eigenen Ausgaben keine Vorsteuer gezogen hast ist natürlich kein Verbrechen, ist aber höchst unlogisch und betriebswirtschaftlich absolut widersinnig.
Angesichts dieser Punkte drängt sich natürlich die Vermutung auf, dass du dich überhaupt nicht ausreichend über die Umsatzsteuer informiert hast, insofern gebe ich dorintia absolut recht.
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