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Alt 13.10.2006, 21:03   #1
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holydream macht alles soweit korrekt

Gewinn nach 2 Jahren Verlust - Gegenrechnen?


Durch hohe Anschaffungskosten 2004/5 hatte ich Verluste zu verzeichnen und durch einen großen Einkauf Ende 2005 war dieser ziemlich hoch.
Dementsprechend ist für 2006 ein hoher Gewinn zu erwarten.
Wie regel ich das bei der Steuererklärung bzw. wie mache ich die Verluste geltend, sonst müsste ich dieses Jahr enorm Einkommenssteuer abdrücken...
Ende des Jahres Ware kaufen is nich wegen MwSt. Erhöhung...
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Alt 13.10.2006, 21:10   #2
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Du hättest imho 2004 und 2005 bei der Ekst.-erklärung einen Verlustvortrag beantragen müssen, nur dann kannst du jetzt was gegenrechnen.
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Alt 13.10.2006, 21:41   #3
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holydream macht alles soweit korrekt
Kann doch nicht sein dass die einfach sagen nicht beantragt und Pech gehabt?
Das dumme ist ja, dass ich nicht wissen kann wieviel ich vortragen will, weil wenn nächstes Jahr auch kein Gewinn kommt mit dem ich das gegenrechnen kann war das ja für die Katz, das kann ja schlecht einfach "weg" sein...
Nach intensivem googlen wäre die einfachste Lösung ein Gewinnrücktrag...

Geändert von holydream (13.10.2006 um 22:02 Uhr).
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Alt 13.10.2006, 22:30   #4
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Zitat:
Kann doch nicht sein dass die einfach sagen nicht beantragt und Pech gehabt?
ist auch nicht so. Der wird von Amts wegen berücksichtigt.

Das läuft so:

1. Horizontaler Verlustausgleich:
Gewerbliche Verluste werden mit gewerblichen Gewinnen aus dem gleichen Jahr verrechnet (z.B. Beteiligungen an anderen Unternehmen oder halt noch ein zweites Einzelgewerbe mit separater Gewinnermittlung).

2. Vertikaler Verlustausgleich
Gewerbliche Verluste werden mit anderen Einkunftsarten verrechnet, z.B. mit positiven Einkünften aus Arbeitnehmertätigkeit oder sonst was.

3. Verlustabzug § 10d EStG:
Schaut man in seinen Steuerbescheid, so steht dort was von "Summe der Einkünfte" und "Gesamtbetrag der Einkünfte". Wird der "Gesamtbetrag der Einkünfte" (kurz: GdE) durch die Verluste negativ, so können die noch nicht ausgeglichenen Verluste in andere Jahre verschoben werden.

3a. Verlustrücktrag § 10d Abs. 1 EStG
Der nicht ausgeglichene Verlust wird in das Vorjahr zurückgetragen und vom positiven GdE abgezogen, so dass die zu zahlende Steuer des Vorjahres gemindert wird. Ist dort auch ein negativer GdE vorhanden oder beantragt man den Verlustrücktrag mit "0 EUR" anzusetzen (den kann man nämlich beliebig variieren um eine optimale Progression der jeweilgen Jahre zu erreichen, so wird der noch nicht ausgeglichene Verlust des laufenden Jahres nicht zurückgetragen und vom Finanzamt gesondert festgestellt (sprich: man bekommt einen separaten Steuerbescheid).

3b. Verlustvortrag § 10d Abs. 2 EStG
Der nicht ausgeglichene Verlust des laufenden Jahres wird unter den vorher genannten Umständen vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Folgejahres abgezogen.

Auf die Betragsgrenzen des § 10d EStG gehe ich jetzt nicht weiter an, da wohl keiner in diesem Forum diese Zahlen erreichen wird.

Kleine Lektüre noch als Anhang

Gruß
Sven
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Geändert von Sven (15.08.2007 um 22:17 Uhr).
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Alt 13.10.2006, 22:57   #5
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Zitat:
Zitat von Sven
Der wird von Amts wegen berücksichtigt.
Na siehste, sind doch ganz Liebe da im FA .
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2006, 22:59   #6
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holydream macht alles soweit korrekt
Da wird das Weizen gleich besser schmecken, vielen Dank und Prost!
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Alt 13.10.2006, 23:11   #7
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Zitat:
Da wird das Weizen gleich besser schmecken, vielen Dank und Prost!
*confused*
Kann Google Earth mitlerweile durch Wände gucken oder kannst du hellsehen, dass ich gerade ein Weizen neben mir zu stehen habe. *Zufülle gibt's*

Gruß
Sven
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Alt 05.05.2007, 16:06   #8
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holydream macht alles soweit korrekt
hi,
den Kommentar hab ich nich gesehen, ich meinte eigentlich damit, dass ICH ein Weizen neben mit stehen hatte ;-)
Hab noch ne Frage zur Summe des Verlustvortrages:
Wir der komplette Verlust aus den vergangenen Jahren auf den Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahren vorgetragen oder kann man den limitieren?
Beim Verlustrücktrag geht das ja unter Z54, aber von -vortrag keine Spur.
PS:Ich weiss der Thread ist alt, aber wozu neuen aufmachen.
Danke schonmal (heute ohne Weizen)
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Alt 05.05.2007, 16:09   #9
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Der Verlustvortrag kann im Gegensatz zum -rücktrag nicht begrenzt werden.

Gruß
Sven
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Alt 05.05.2007, 16:11   #10
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holydream macht alles soweit korrekt
Das Finanzamt trägt den Verlust also komplett vor, ich muss das nicht zusätzlich bemerken, da ich kein Feld dafür finde.
Dank dir!
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Alt 05.05.2007, 16:27   #11
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das Finanzamt trägt den Verlust automatisch vor.

Schau mal auf Seite 2 des ESt-Mantelbogens ganz unten, da müssten ein paar Angaben zum § 10d EStG stehen

Gruß
Sven
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