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Kann doch nicht sein dass die einfach sagen nicht beantragt und Pech gehabt?
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ist auch nicht so. Der wird von Amts wegen berücksichtigt.
Das läuft so:
1. Horizontaler Verlustausgleich:
Gewerbliche Verluste werden mit gewerblichen Gewinnen aus dem gleichen Jahr verrechnet (z.B. Beteiligungen an anderen Unternehmen oder halt noch ein zweites Einzelgewerbe mit separater Gewinnermittlung).
2. Vertikaler Verlustausgleich
Gewerbliche Verluste werden mit anderen Einkunftsarten verrechnet, z.B. mit positiven Einkünften aus Arbeitnehmertätigkeit oder sonst was.
3. Verlustabzug § 10d EStG:
Schaut man in seinen Steuerbescheid, so steht dort was von "Summe der Einkünfte" und "Gesamtbetrag der Einkünfte". Wird der "Gesamtbetrag der Einkünfte" (kurz: GdE) durch die Verluste negativ, so können die noch nicht ausgeglichenen Verluste in andere Jahre verschoben werden.
3a. Verlustrücktrag § 10d Abs. 1 EStG
Der nicht ausgeglichene Verlust wird in das Vorjahr zurückgetragen und vom positiven GdE abgezogen, so dass die zu zahlende Steuer des Vorjahres gemindert wird. Ist dort auch ein negativer GdE vorhanden oder beantragt man den Verlustrücktrag mit "0 EUR" anzusetzen (den kann man nämlich beliebig variieren um eine optimale Progression der jeweilgen Jahre zu erreichen, so wird der noch nicht ausgeglichene Verlust des laufenden Jahres nicht zurückgetragen und vom Finanzamt gesondert festgestellt (sprich: man bekommt einen separaten Steuerbescheid).
3b. Verlustvortrag § 10d Abs. 2 EStG
Der nicht ausgeglichene Verlust des laufenden Jahres wird unter den vorher genannten Umständen vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Folgejahres abgezogen.
Auf die Betragsgrenzen des § 10d EStG gehe ich jetzt nicht weiter an, da wohl keiner in diesem Forum diese Zahlen erreichen wird.
Kleine Lektüre noch als Anhang
Gruß
Sven