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Zitat von movebaby
Hallo,
zunächst mal ne kurze Vorstellung. Seit Januar dieses Jahres bin ich eine Ich-AG und als Dozentin tätig.
Zunächst dachte ich, dass eine USt-Voranmeldung wenig Sinn macht, weil ich wenig Kosten erwartet habe. Dies hat sich aber seit Herbst schlagartig geändert.
Jetzt muss ich morgen (*heul*) die Umsatzsteuer für September voranmelden und habe zwei große Probleme.
Zum Einen habe ich die USt-Voranmeldung ab September angemeldet. Die erste deutliche Rechnung ist jedoch aus August. Macht das etwas aus? Oder gilt hier Datum der Zahlung statt Datum der Rechnungsstellung?
Zum Zweiten kann ich die Summe nicht auf einmal leisten. Mit dem Rechnungssteller habe ich Ratenzahlung vereinbart. Die erste Rate habe ich im September gezahlt. Melde ich jetzt die Umsatzsteuer aus dem Gesamtbetrag an oder die aus der Ratenzahlung?
Wo trage ich den Kram ein? Ist Zeile 55 richtig? Trage ich dort nur den USt-Betrag ein?
Ich hoffe inständig, dass mir jemand schnell helfen kann. Ich versuche schon seit Tagen/Wochen dieses Problem zu lösen. Leider war ich zwischenzeitlich offline, so dass ich erst jetzt googeln konnte. Dabei habe ich Euch gefunden *freu*.
Vielen Dank - movebaby
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Guten Tag,
wenn du deine Steueranmeldung nach "vereinnahmten Entgelten" gemacht hast, dann wird die Steuer dann fällig, wenn du dein Geld bekommst.
Wenn du dies nicht gemacht hast, wird die Steuer mit Rechnungslegung (Zustellung der Rechnung an den Rechnungsemfpänger) fällig - alles auf einmal.
Wenn du nur sehr geringe Ausgaben hast, kannst du dich auch von der USt befreien lassen (§ 19 USt-Gesetz), bekommst dann aber auch die USt deiner Ausgaben, also die sog. Vorsteuer nicht vom Finanzamt erstattet.
Wo du was bei der Voranmeldung eintragen musst, kann ich dir leider nicht genau sagen, dass habe ich schon ewig nicht mehr machen müssen.
Nur ein kleiner Tipp - Finanzbeamte sind auch nur Menschen. Wenn du sie nett fragst, dann helfen sie dir bestimmt auch dabei.
Bei meiner ersten Anmeldung hatte ich alles ausgerechnet, aufgeschrieben und bin dann mit den Ergebnissen hin zu meinem Finanzamt und habe um Hilfe gebeten. -> Was soll ich sagen, sie haben mir geholfen.
Finanzbeamte sind bei konkreten Fragen auch dazu verpflichtet dir zu antworten.
LG