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23.10.2006, 14:53
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
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Frage zum Ausweisen von Steuern als Kleinunternehmer
Hallo Träumer,
leider habe ich erst heute dieses sehr Hilfreiche Forum entdeckt...
Ich bin Kleinunternehmer.
Meine Frage lautet:
Ab wann optiere ich, wenn ich die Steuer ab sofort ausweise. Müsste ich ab sofort monatlich mit dem Finanzamt abrechnen? Optiere ich automatisch oder muss ich das anmelden?
Eine weitere Frage:
Gibt es Möglichkeiten, Vermittlungsprovisionen an eine Person in Deutschland auszuzahlen, ohne dass diese Person steuerlich belastet wird? Wenn nein, müsste diese Person hierfür ein Unternehmen anmelden?
Gruß und danke
Daniel
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23.10.2006, 15:02
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von DanielSchwab
Ab wann optiere ich, wenn ich die Steuer ab sofort ausweise. Müsste ich ab sofort monatlich mit dem Finanzamt abrechnen? Optiere ich automatisch oder muss ich das anmelden?
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Ab diesem Monat dann und du musst dann bis zum 10.11. die Ust.-voranmeldung für Oktober abgeben und dann monatl.. Anmelden muss man das wohl nicht, das FA sieht das ja anhand der Ust.-voranm., aber ein Anruf kann nicht schaden.
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23.10.2006, 22:13
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Die Option gilt aber für das gesamte Kalenderjahr, also rückwirkend zum 1.1.
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23.10.2006, 22:17
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von Sven
Die Option gilt aber für das gesamte Kalenderjahr, also rückwirkend zum 1.1.
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Wo steht das eigentlich?
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23.10.2006, 22:30
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von Sven
Aus dem Gesetz ist das nur sehr schwer rauszulesen,
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Eben, da steht's nur eindeutig zum Widerruf. Danke 
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23.10.2006, 22:55
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
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Zitat:
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Zitat von Sven
Die Option gilt aber für das gesamte Kalenderjahr, also rückwirkend zum 1.1.
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Nehmen wir an, ich würde ab diesem Monat die Steuer ausweisen, müsste ich dann bis zum 10.11. die Erklärung für Januar bis Oktober einreichen?
Vielen Dank
Daniel
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23.10.2006, 22:59
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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wenn man so will: "Ja"
Du solltest dir eine Option zum jetzigen Zeitpunkt jedoch gut überlegen, da aus deinen bisherigen Einnahmen die USt mit 16/116 bzw. 7/107 herauszurechnen ist und an das FA abzuführen ist. Im Gegenzug könntest du dir dann aber auch die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen ziehen. Es ist also ein Rechenspiel. Ebenso bindet dich die Option 5 Kalenderjahre an diese Entscheidung. Ein Zurück im nächsten Jahr zur Kleinunternehmerregelung wäre also nicht möglich.
Gruß
Sven
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23.10.2006, 23:12
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
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Es würde einfach sehr viel mehr Sinn machen, zukünftig die Steuer auszuweisen. Je länger ich darüber nachdenke, desto sicherer bin ich mir dieser Entscheidung. Ich habe einige Vereinbarungen getroffen und werde somit schätzungsweise zu 50% an Unternehmer verkaufen.
Allerdings ist die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung noch eine große Hürde. Bin hier im Forum schon auf der Suche nach hilfreichen Informationen diesbezüglich.
Gruß
Daniel
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23.10.2006, 23:15
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#10
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Mag ja sein, die Frage ist doch aber ob tatsächlich noch dieses Jahr???
Du musst für alle bisherigen Umsätze dieses Jahres die 16% an's FA bezahlen!
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23.10.2006, 23:28
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
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Darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht. Kalkulatorisch wäre das allerdings kein großer Rückschlag. Das anstehende Neugeschäft noch dieses Jahr deckt diesen Verlust in einigen Wochen ab.
Gruß
Daniel
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24.10.2006, 00:08
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#12
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Na dann ... 
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