power-box.de
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 23.10.2006, 14:53   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
DanielSchwab macht alles soweit korrekt

Frage zum Ausweisen von Steuern als Kleinunternehmer


Hallo Träumer,

leider habe ich erst heute dieses sehr Hilfreiche Forum entdeckt...

Ich bin Kleinunternehmer.

Meine Frage lautet:

Ab wann optiere ich, wenn ich die Steuer ab sofort ausweise. Müsste ich ab sofort monatlich mit dem Finanzamt abrechnen? Optiere ich automatisch oder muss ich das anmelden?

Eine weitere Frage:

Gibt es Möglichkeiten, Vermittlungsprovisionen an eine Person in Deutschland auszuzahlen, ohne dass diese Person steuerlich belastet wird? Wenn nein, müsste diese Person hierfür ein Unternehmen anmelden?

Gruß und danke

Daniel
DanielSchwab ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 23.10.2006, 15:02   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von DanielSchwab
Ab wann optiere ich, wenn ich die Steuer ab sofort ausweise. Müsste ich ab sofort monatlich mit dem Finanzamt abrechnen? Optiere ich automatisch oder muss ich das anmelden?
Ab diesem Monat dann und du musst dann bis zum 10.11. die Ust.-voranmeldung für Oktober abgeben und dann monatl.. Anmelden muss man das wohl nicht, das FA sieht das ja anhand der Ust.-voranm., aber ein Anruf kann nicht schaden.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 22:13   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Die Option gilt aber für das gesamte Kalenderjahr, also rückwirkend zum 1.1.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 22:17   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Sven
Die Option gilt aber für das gesamte Kalenderjahr, also rückwirkend zum 1.1.
Wo steht das eigentlich?
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 22:28   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584912

Aus dem Gesetz ist das nur sehr schwer rauszulesen, daher verweise ich mal auf A 247 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 S. 1 UStR.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 22:30   #6
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Sven
Aus dem Gesetz ist das nur sehr schwer rauszulesen,
Eben, da steht's nur eindeutig zum Widerruf. Danke
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 22:55   #7
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
DanielSchwab macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Sven
Die Option gilt aber für das gesamte Kalenderjahr, also rückwirkend zum 1.1.
Nehmen wir an, ich würde ab diesem Monat die Steuer ausweisen, müsste ich dann bis zum 10.11. die Erklärung für Januar bis Oktober einreichen?

Vielen Dank

Daniel
DanielSchwab ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 22:59   #8
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
wenn man so will: "Ja"

Du solltest dir eine Option zum jetzigen Zeitpunkt jedoch gut überlegen, da aus deinen bisherigen Einnahmen die USt mit 16/116 bzw. 7/107 herauszurechnen ist und an das FA abzuführen ist. Im Gegenzug könntest du dir dann aber auch die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen ziehen. Es ist also ein Rechenspiel. Ebenso bindet dich die Option 5 Kalenderjahre an diese Entscheidung. Ein Zurück im nächsten Jahr zur Kleinunternehmerregelung wäre also nicht möglich.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 23:12   #9
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
DanielSchwab macht alles soweit korrekt
Es würde einfach sehr viel mehr Sinn machen, zukünftig die Steuer auszuweisen. Je länger ich darüber nachdenke, desto sicherer bin ich mir dieser Entscheidung. Ich habe einige Vereinbarungen getroffen und werde somit schätzungsweise zu 50% an Unternehmer verkaufen.

Allerdings ist die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung noch eine große Hürde. Bin hier im Forum schon auf der Suche nach hilfreichen Informationen diesbezüglich.

Gruß

Daniel
DanielSchwab ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 23:15   #10
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Mag ja sein, die Frage ist doch aber ob tatsächlich noch dieses Jahr???
Du musst für alle bisherigen Umsätze dieses Jahres die 16% an's FA bezahlen!
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.10.2006, 23:28   #11
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
DanielSchwab macht alles soweit korrekt
Darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht. Kalkulatorisch wäre das allerdings kein großer Rückschlag. Das anstehende Neugeschäft noch dieses Jahr deckt diesen Verlust in einigen Wochen ab.

Gruß

Daniel
DanielSchwab ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.10.2006, 00:08   #12
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Na dann ...
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
Frage zum Ausweisen von Steuern als Kleinunternehmer Frage zum Ausweisen von Steuern als Kleinunternehmer
« Werben, aber was ist das beste? | Differenzbesteuerung ?! »

Stichworte
kleinunternehmer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:36 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67