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Alt 26.10.2006, 20:01   #1
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Kleinunternehmer/ EÜR, FB, FE2 / Einlagen & mehr


Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe *schäm* doch schon ein paar Fragen . Ich stehe jetzt kurz vor dem Abschluss einer Steuererklärung für eine GbR und habe ein paar Fragen dazu. Die Suche habe ich benutzt, leider nicht mit so großem Erfolg, vielleicht weil die Fragen so speziell sind. Ich wäre auf jeden Fall für jede Hilfe seeeehr dankbar!

Situation: Ich habe zusammen mit einem Geschäftspartner eine GbR angemeldet, die unter die Kleinunternehmerregelung fällt (Umsatz 2005 unter 10.000 €). In diese GbR wurden von meinem Geschäftspartner in 2005 3.000 € als Startkapital eingelegt, im selben Jahr davon aber wieder 1.000 entnommen. Dazu kommen zwei Eigenentnahmen von 250.

In der EÜR & der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung gibt es Felder für Entnahmen und Einlagen in Zusammenhang mit Schuldzinsenabzug (Punkte 65-67 EÜR und Punkte 38/39 bei der Erklärung) Sind damit auch die obigen Entnahmen und Einlagen gemeint? Oder müssen die hier nicht eingetragen werden?

In der Anlage FB gibt es ein Feld „Einlage lt. Handelsregister zum Ende des Kj.“ Sind damit die obigen Einlagen und Entnahmen gemeint? Eigentlich doch nicht, ich kann mich zumindest nicht dran erinnern, das diese im Handelsregister eingetragen wären

Anlage FE2 „Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen“: Was kommt hier in Zeile 3 „Veräußerungsgewinne“ rein? Schreibe ich hier den Gewinn der GbR oder den gesamten Umsatz rein? Oder etwas anderes?

Uih, das ist jetzt aber ganz schön lang geworden. Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Grüsslies,
Magda
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Alt 26.10.2006, 20:14   #2
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Sven schreibt grad ...
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Alt 26.10.2006, 20:20   #3
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wahnsinn, das geht aber fix
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Alt 26.10.2006, 20:23   #4
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Wo isser hin?

Sorry für Spam.

--------------------

Okay, es gibt bei 'ner EÜR für GbR keine Einlagen und Privatentnahmen. Geld was du für die gewerblichen Zwecke ausgibst sind Betriebsausgaben und Geld das entnommen wird ist Gewinn, also das was nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen (Umsatz) übrig bleibt. Wie ihr den Gewinn aufteilt ist in eurem GbR-Vertrag geregelt.

Geändert von dorintia (26.10.2006 um 20:34 Uhr).
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Alt 26.10.2006, 20:28   #5
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Zitat:
Sind damit auch die obigen Entnahmen und Einlagen gemeint?
wenn, dann wären nur die 2 Eigenentnahmen i.H.v. 250 EUR darunter zu erfassen, da bei der anderen Geschichte zugleich eine Verpflichtung des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft entsteht und somit keine richtige Privatentnahme vorliegt.
Betrifft euch aber nicht, da § 4 Abs. 4a EStG erst bei Schuldzinsen aufgrund kurzfristiger Verbindlichkeiten ab 2.500 EUR anzuwenden ist. Demnach würde ich da auch nichts eintragen.

Zitat:
In der Anlage FB gibt es ein Feld „Einlage lt. Handelsregister zum Ende des Kj.“ Sind damit die obigen Einlagen und Entnahmen gemeint?
wenn ihr nicht im Handelsregister eingetragen seid braucht ihr dort auch nichts eintragen.

Zitat:
Anlage FE2 „Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen“: Was kommt hier in Zeile 3 „Veräußerungsgewinne“ rein? Schreibe ich hier den Gewinn der GbR oder den gesamten Umsatz rein? Oder etwas anderes?
Die Anlage FE2 betrifft die Veräußerung oder die Aufgabe des ganzen Gewerbebetriebs. Demnach braucht ihr die nicht. Der Gewinn der GbR wird ganz normal in Anlage FE1 unter Zeile 3 ("laufende Einkünfte ...") eingetragen.

Zitat:
Wo isser hin?
werde ich jetzt auch noch bespitzelt oder was?

Gruß
Sven
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Alt 26.10.2006, 20:31   #6
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Zitat:
Zitat von Sven
werde ich jetzt auch noch bespitzelt oder was?
Nicht bös sein, bitte, hab nur gesehen das du in dem Thread antwortest und wollte deine Antwort abwarten.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2006, 20:35   #7
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supi. die antworten helfen mir sehr weiter. vielen dank dafür.

Zitat:
Zitat von Sven

werde ich jetzt auch noch bespitzelt oder was?
auch noch? was denn noch?
magdasmile ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2006, 20:37   #8
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Zitat:
was denn noch?
öhm, gute Frage .... ???? weiß ich nicht, aber egal
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Alt 27.10.2006, 10:36   #9
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ich habe leider noch eine kleine frage. ich hoffe, ich nerve euch nicht damit ;-(

auf der Anlage FE1 kann man bei Einkunftsart auswählen zwischen Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit. Wo genau liegt hier der Unterschied? In der Versteuerung des Einkommens ist das doch ohne Belang, oder? Hast diese Angabe andere Einflüsse? Und wann gelte ich als Selbständig und wann als Gewerbebetrieb?

viele grüße,
magda
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Alt 27.10.2006, 10:39   #10
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ähm, hüstel. vergessen ;-)

die Anlage GSE muss ich mit meiner Steuererklärung für die GbR abgeben oder mit meiner privaten Einkommensteuererklärung? Die Erklärungen muss ich nämlich bei unterschiedlichen Finanzämtern einreichen....

vielen lieben dank
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Alt 27.10.2006, 17:05   #11
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Gewerbebetriebe zahlen Gewerbesteuer und Freiberufler (Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit) zahlen keine GewSt. Das ist der gravierende Unterschied. Es gibt aber einen Freibetrag bei der GewSt i.H.v. 24.500 EUR, so dass Kleinunternehmer in der Regel nicht mit GewSt belastet werden.

Freiberufler bedürfen dabei bestimmter Qualifikationen. Steht in § 18 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Zitat:
die Anlage GSE muss ich mit meiner Steuererklärung für die GbR abgeben oder mit meiner privaten Einkommensteuererklärung?
Die Anlage GSE ist für die private Einkommensteuererklärung.

Gruß
Sven
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