Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe *schäm* doch schon ein paar Fragen

. Ich stehe jetzt kurz vor dem Abschluss einer Steuererklärung für eine GbR und habe ein paar Fragen dazu. Die Suche habe ich benutzt, leider nicht mit so großem Erfolg, vielleicht weil die Fragen so speziell sind. Ich wäre auf jeden Fall für jede Hilfe seeeehr dankbar!
Situation: Ich habe zusammen mit einem Geschäftspartner eine GbR angemeldet, die unter die Kleinunternehmerregelung fällt (Umsatz 2005 unter 10.000 €). In diese GbR wurden von meinem Geschäftspartner in 2005 3.000 € als Startkapital eingelegt, im selben Jahr davon aber wieder 1.000 entnommen. Dazu kommen zwei Eigenentnahmen von 250.
In der EÜR & der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung gibt es Felder für Entnahmen und Einlagen in Zusammenhang mit Schuldzinsenabzug (Punkte 65-67 EÜR und Punkte 38/39 bei der Erklärung) Sind damit auch die obigen Entnahmen und Einlagen gemeint? Oder müssen die hier nicht eingetragen werden?
In der Anlage FB gibt es ein Feld „Einlage lt. Handelsregister zum Ende des Kj.“ Sind damit die obigen Einlagen und Entnahmen gemeint? Eigentlich doch nicht, ich kann mich zumindest nicht dran erinnern, das diese im Handelsregister eingetragen wären
Anlage FE2 „Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen“: Was kommt hier in Zeile 3 „Veräußerungsgewinne“ rein? Schreibe ich hier den Gewinn der GbR oder den gesamten Umsatz rein? Oder etwas anderes?
Uih, das ist jetzt aber ganz schön lang geworden. Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Grüsslies,
Magda