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06.11.2006, 00:33
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2006
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Muss ich meine Arbeit bzw. meine hergestellten Produkte versichern?
Tach zusammen,
es gibt ja nun wirklich viel zum Thema Versicherung hier zu lesen, doch zu meinem Anliegen habe ich noch kein Beispiel gefunden. Und wer mir rät, erst einmal den Versicherungsvertreten meines Vertrauens zu fragen (darf man denen überhaupt vertrauen?) hat wahrscheinlich nur gute Erfahrungen damit gesammelt.
Naja, vielleicht kann mir ja jemand von Euch trotzdem ein paar Tipps geben!
So, folgendes:
Ich werde selbstklebende Dekoraufkleber für ferngesteuerte Modellautos, Modellflugzeuge und Modellhelikopter entwerfen, drucken, schneiden lassen und über das Internet verkaufen. Diese Aufkleber werden aus einer Folie hergestellt, die hauptsächlich als Beschriftung/ Werbung auf PKW´s oder LKW´s zum Einsatz kommt --> also selbstklebende Hochleistungsfolie!
Mal angenommen, so ein Dekoraufkleber wird vom Kunden gekauft, auf sein Helikoptermodell aufgeklebt (es wird keine Anleitung geben, nur original Hersteller-Tipps zum Verkleben) und löst sich nun von diesem Modellhelikopter wärend des Fluges ... gerät in den Rotor ... der Heli schmiert ab ... und stürtzt (da es sich um eine Flugvorführung handelt) in die Menschenmenge. Ich gehe mal davon aus, dass zwar niemand dabei ums Leben kommen würde (bei 120 kmh und 1700 U/min weiß mans halt nicht), aber mal angenommen, so etwas passiert und man kann es vielleicht durch einen Amateurfilmer, der vom Rad aus alles aufgezeichnet hat nachweisen, das mein Dekoraufkleber am Absturz des Helikopters schuld ist ... was dann???? Wer trägt den Schaden???
Muss ich für solche Fälle vorsorgen und eine passend Versicherung abschließen, oder ist jeder Kunde für die Verarbeitung der Aufkleber selbst verantwortlich? Es hätte ja auch sein können, dass der Kunde den zu beklebenden Untergrund seines Modells vor dem Aufkleben nicht richtig gesäubert hat ... etc.
Genügt evtl. ein Hinweis zu jedem Produkt/ Aufkleber im Shop, dass die Verarbeitung/ das Aufkleben auf eigene Gefahr durchgeführt wird?
Tja, danke auf alle Fälle für Eure aufklärenden Beiträge.
Gruß
Infoo
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06.11.2006, 02:13
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Heidelberg
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Mannomann, und wenn ich jetzt mit Saftflaschen auf Leute werfe und jemand filmt das, ist dann der Safthersteller dafür verantwortlich (weil der Hersteller nicht auf saftflaschenwerfende Leute hingewiesen hat)?
Das ist nur meine amateurhaft saftflaschenwerfende Meinung dazu ...
Vielleicht steck ich Deinen Aufkleber auch in einen Pfandautomaten ... oder kleb ihn auf eine rote Ampel ... deckt Deine Versicherung das ab?
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06.11.2006, 09:30
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2006
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Ist das hier ein "TP Hilfe - Forum" oder ein "ich laber mal schnell amateurhafte Schei..., Hauptsache ich schreibe was - Forum" ????
Das müßtest Du als sogenannter "TP-Moderator" wohl am besten wissen *lach*!
Eine beknacktere Antwort ist Dir wohl nicht eingefallen ...! Zumal Dein Beispiel nicht im Entferntesten mit meiner Frage zu vergleichen wäre.
Danke für Deine Hilfe
An den Rest:
Sorry, für meine Ausdrucksweise ... über solche schlauen Antworten könnte ich mich echt ärgern und solchen Idio... am liebsten einen extra Aufkleber anfertigen um denen dann das Teil rekt... einzuführen. Sorry, aber echt!
Geändert von infoo (06.11.2006 um 09:52 Uhr).
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06.11.2006, 10:10
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Nicht aufregen, durchatmen und locker bleiben.
Zu Deinem Beispiel: Als juristischer Laie sehe ich das so, dass bei sachgemäßem Gebrauch des Produktes und dennoch eingetretenem Schadensfall ein Fall der Produkthaftung vorliegt. Wie weit hierbei allerdings Folgeschäden mit einbezogen werden, kann Dir wohl nur ein Anwalt beantworten.
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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06.11.2006, 10:15
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Schweiz, Dinhard
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Ich glaube nicht, dass LimaX mit seiner Aussage Dich "ärgern" wollte, sondern lediglich sein Statement als Laie darlegen, welches sich eigentlich mit Deinem Problem beschäftigt. Ich (ebenfalls) Laie, sehe kein Problem für Dich und Deine Folien. Mein gesunder Menschverstand reagiert da gleich wie LimaX. Nach dem Motto: Wenn jemand Deine Folie auf den Kopf eines Pudels pappt und der erstickt, ist es wohl nicht die Schuld des Folienherstellers.
Ich sehe hier kein pampiges Antworten, sondern nur die Äusserung eines Bauchgefühls.
Rektal, anal etc. finde ich hier viel pampiger.
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06.11.2006, 10:24
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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@Oliver
Um weiter bei der Sache zu bleiben: Infoo will imho auf einen Schadensfall bei sachgemäßem Gebrauch hinaus. Du und Limax referieren aber auf unsachgemäßen Gebrauch. Ich sehe da einen Unterschied.
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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06.11.2006, 10:32
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Schweiz, Dinhard
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Recht hast Du.
Wie Du sagst, kann da wohl nur ein Anwalt weiterhelfen.
Sorry für's schlecht durchlesen, aber trotzdem hoffe ich auf einen freundlichen Ton im Thread ;-)
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06.11.2006, 10:34
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2006
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@oliveramberg
OK, sehe ich ein ... das mit dem rekt...! Entschuldige ich mich auch für.
Wobei auch Dein Pudel nichts mit meiner Frage zu tun hat :-) !
Ich möchte eigentlich wissen, ob ich mich für selbst hergestelltes (eigene Entwicklung und Produktion - in diesem Fall halt NUR Aufkleber) so schützen/ versichern muss, dass ich im Schadensfall abgesichert bin.
Ob mein Kunde nun mit den gekaufen Aufklebern jemanden erdrosselt, oder die Teile auf eine Ampel klebt ist mir auch ziemlich egal,
ABER
wenn sich nun der Aufkleber von der Helikopter-Kabinenhaube löst, auf die er draufgehört und dadurch ein Schaden entsteht ist das etwas Anderes. (Ob ich nun mit meinen gekauften Alufelgen meine Oma erschlage, interessiert den Hersteller auch nicht ... doch wenn mir die Felgen auf der Autobahn bei 120 km/h brechen, das hat den Hersteller wohl zu interessieren)
Danke
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EDIT:
@wys
Ja, genau das meine ich ... Danke!
Geändert von infoo (06.11.2006 um 10:45 Uhr).
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06.11.2006, 10:45
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Für solche weitreichenden Antworten zum Thema Haftung solltest du wirklich einen Anwalt aufsuchen, der sich mit diesem Thema auskennt. 'Ne sichere Rechtsauskunft darf dir hier sowieso keiner geben.
Wie handhaben das denn die anderen (mal auf Webseiten gucken) -oder bist du der einzige?
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06.11.2006, 10:52
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Und vielleicht als Einstiegsüberblick mal hier schauen.
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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06.11.2006, 12:18
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2006
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@dorintia
Anwalt ... jau, danke! Den wollte ich eigentlich erst in Anspruch nehmen, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt
Ich habe es mir ja schon fast denken, können, dass meine Frage zu speziell für das Forum ist.
Ja, es gibt zwar andere Anbieter, doch zu denen habe ich keinen Kontakt aufgenommen, da ich speziell mit meiner Idee und mit der Art der Aufkleber der einzige im www zu sein scheine. Soll ja eine Überraschung werden *freu*
@wys
Die IHK ... ja, dass iss mal ein guter Tipp. Ich werde mich schlau machen und vielleicht die Lösung hier posten ... wenn es jemanden interessiert!
Danke an Euch bis hierher.
Infoo
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06.11.2006, 13:50
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2006
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@wys
OK, wenn ich mir die komplette Regelung HIER durchlese, würde ich mich anschl. folgendermaßen einstufen:
Quasihersteller
Als "Quasihersteller" werden solche Hersteller bezeichnet, die ein Produkt nicht selbst herstellen, sondern lediglich von anderen Herstellern produzierte Produkte unter Anbringung des eigenen Namens, Warenzeichens oder einer eigenen Marke in die Öffentlichkeit bringen. Häufig kommt dies bei Hausmarken von z. B. Einzelhändlern vor.
Ein Quasihersteller kann dann von der Haftung frei werden, wenn er bei Inverkehrbringung neben seinem Namen auch noch den Namen des tatsächlichen Herstellers auf dem Produkt anbringt oder ihm eine reine Händlereigenschaft des Verkaufs zugeschrieben werden kann. Die nachträgliche Nennung des tatsächlichen Herstellers erst im Schadensfall reicht hingegen nicht zu einem Haftungsausschluss.
Da jedoch die Klebefolie, die ich verkaufen will eigentlich für den Bereich PKW- und LKW-Werbung eigesetzt wird und nicht für den Modellflug, muss ich mich u.a. mal beim Hersteller selbst schlau machen.
Ich werde wohl nicht um eine Auskunft eines Anwalts herum kommen. Was mag eine Auskunft kosten?
Infoo
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06.11.2006, 14:00
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#13
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Das mit dem Quasihersteller würde ich vorsichtig betrachten.
IMHO ist damit nur der Fall gemeint, wenn ich ein fertiges Produkt "umlabel".
Du kaufst ja ein Produkt und verarbeitest es weiter.
Nun könnte der Folienhersteller im Falle des Falles sagen, deine Bearbeitung war nicht produktgerecht. Weiterhin kommt der unterschiedliche Verwendungszweck ins Spiel.
Eine weitere Möglichkeit wäre ggf. ein Vermerk: "Verwendung nur auf eigene Gefahr."
Ich bin auf dem rechtsgebiet aber auch nur Laie. Ein Anwalt wäre da schon sinnvoll. Beratungskosten, ohne Schriftverkehr dürfte bei ca. 100-150€ liegen.
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06.11.2006, 14:18
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#14
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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Naja die Gebürh wie viel eine Beratung kostet richtet sich nach einem Gegestandswert, lässt sich kein Gegenstandswert ermitteln, erhält der Anwalt festgelegte Gebührensätze.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz is da recht "kompliziert".
Aber wenn ich nicht alles aus meiner Ausbildung als RA_Fachangestellten verlernt hab kostet sowas mindestens 10 € und maximal 190 €.
Aber das ändert sich ja ständig XD
Ich weiß noch wir haben alle 3 Monate einen packen papier für den Schönfelder bekommen der ausgetauscht werden musste weil sich irgendwas geändert hatte ^^"
Aber für jeden dens interessiert der kann sich hier das Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt mal runterladen und sich im groben auch mal selsbt Anwaltskosten berechnen, wenn er die nerven dafür hat XD
http://www.rechtspraxis.de/beratung/beratungskosten.htm
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06.11.2006, 15:14
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#15
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2006
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OK, so langsam kommen sehr brauchbare Beiträge.
Danke schon mal dafür!
Anwalt! Hm ... OK, doch an was für einen Anwalt richte ich mich? Wie wäre die korrekte Bezeichnung? Gibt es vielleicht Anwälte, die sich speziell um Existenzgründer "kümmern"?
Weiterhin habe ich soeben an der Hersteller der Folie, die ich weiterverarbeiten will eine Anfrage geschickt, bzgl. der Einsatzgebiete seiner Folie. Vielleicht kann er mir evtl. sagen, ob die Folie für den Flugmodellbaubereich geeignet ist, oder evtl. Alternativen für mich hat.
;-)
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