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24.11.2006, 23:04
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Verlustrücktrag von 2006 nach 2005
Hallo allerseits,
wenn ich eine Verlustrücktrag aus privaten Veräußerungsgeschäften nach 2005 angeben will, muß ich dann die Formulare von 2005 verwenden?
Oder muß das irgendwo in die Formulare von diesem Jahr - also 2006 - mit rein?
Danke schon mal!
Frank
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24.11.2006, 23:15
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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wenn ich eine Verlustrücktrag aus privaten Veräußerungsgeschäften nach 2005 angeben will, muß ich dann die Formulare von 2005 verwenden?
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mmh, der Fall kommt nicht alle Tage vor.
Der Verlustrücktrag dürfte automatisch vom Finanzamt vorgenommen werden. Du kannst den Verlustrücktrag aber begrenzen um für die Zukunft mehr Verlustausgleichsvolumen zu behalten. Dies geschieht in der Anlage SO des Veranlagungszeitraums 2006. Ich weiß jetzt nicht ob die neue Anlage SO schon veröffentlicht wurde. In der alten Anlage SO 2005 wäre es jedoch Zeile 14 gewesen.
Gruß
Sven
Geändert von Sven (24.11.2006 um 23:29 Uhr).
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25.11.2006, 11:33
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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angenommen du hast 2005 ein Minus beim Aktienhandel gemacht dann trägst du diesen Verlust bei der Einkommenssteuererklärung 2005 unter Verlustvortrag ein.
In den Nachfolgejahren kannst du dann diesen Verlustvortrag entweder abarbeiten (durch Aktiengewinne) oder weiter vergrößern (durch Aktienverluste).
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25.11.2006, 23:49
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Verlustrücktrag von 2006 nach 2005
Hallo Sven, Sven0,
danke für die Antworten!
Ich hatte in 2005 Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften und in 2006 habe ich jetzt Verluste die ich mit den Gewinnen aus 2005 verrechnen will.
Verstehe ich es richtig, dass wenn ich jetzt in 2006 lediglich den angefallenen Verlust angebe, dass das FA dann automatisch den kompletten Verlust nach 2005 rückträgt?
Deshalb ist es nun u.U. für mich sinnvoll den Verlustrücktrag nach 2005 zu begrenzen (über Zeile 14 in Anlage SO).
Nochmal danke für Eure Antworten - es war schon echt hilfreich!!!
Frank
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26.11.2006, 15:17
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Verlustrücktrag 2006 nach 2005
Hallo,
habe mir gerade die Zeile 14 in der Anlage SO nochmal genau angeguckt.
Diese Zeile bezieht sich doch nur auf die Einkünfte aus Leistungen.
Das hat doch mit Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften nix zu tun - wahrscheinlich sollte ich lieber Zeile 62 verwenden...
Frank
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26.11.2006, 16:20
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Das hat doch mit Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften nix zu tun - wahrscheinlich sollte ich lieber Zeile 62 verwenden...
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äh, klar. War mein Fehler.
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26.11.2006, 17:53
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Verlustrücktrag 2006 nach 2005
Für Verlustrückträge aus privaten Veräußerungsgeschäften gibts scheinbar auch noch Zeile 54 im Mantelbogen.
Muß man diese Zeile auch verwenden? (Neben Zeile 64 in der Anlage SO)
Danke!
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26.11.2006, 18:47
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Muß man diese Zeile auch verwenden? (Neben Zeile 64 in der Anlage SO)
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nein, da wird auf einen anderen Verlustrücktrag Bezug genommen. Da wird der § 10d EStG nämlich direkt angesprochen und nicht über den Umweg des § 23 Abs. 3 EStG. Das macht einen Unterschied.
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26.11.2006, 20:33
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Verlustrücktrag
OK. Ich verwende also nur Zeile 14 in Anlage SO.
Danke!
PS. Es sieht für mich als Laie so aus als ob sowohl Zeile 94 im Mantelbogen also auch Zeile 14 in der Anlage SO auf §10 verweisen. Zumindest taucht §10 in beiden Zeilen auf....
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26.11.2006, 21:13
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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OK. Ich verwende also nur Zeile 14 in Anlage SO.
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Zeile 62
Zitat:
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PS. Es sieht für mich als Laie so aus als ob sowohl Zeile 94 im Mantelbogen also auch Zeile 14 in der Anlage SO auf §10 verweisen. Zumindest taucht §10 in beiden Zeilen auf....
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in beiden Fällen wird auf § 10d EStG verwiesen. § 10d EStG beschreibt ein Verlustverrechnungsschema, was an mehreren Stellen in einer Einkommensteuerberechnung verwendet werden kann. So zum Beispiel bei den privaten Veräußerungsgeschäften gem. § 23 Abs. 3 S. 8 + 9 EStG. Da werden die Verluste aber direkt von den Einkünften abgezogen, während der § 10d EStG an sich den Verlust vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen würde.
Gruß
Sven
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27.11.2006, 19:40
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Verlustrücktrag 2006 nach 2005
Danke. Da weiß ich jetzt Bescheid (Zumindest kommt es mir so vor)
ja Zeile 62 - ich bin jetzt soweit alle Zeilen durcheinander zu werfen 
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29.11.2006, 21:09
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Verlustrücktrag
...halbiert eigentlich das FA (wegen Halbeinkünfteverfahren) den in Zeile 62 eingegebenen Betrag?
Danke!
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29.11.2006, 21:14
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#13
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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nein, die Beträge werden nicht halbiert aufgrund des HEV.
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24.06.2007, 13:47
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
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Bescheid vom FA
Hallo,
ich hatte (wie beschrieben) in 2006 Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften und habe den Verlustrücktrag nach 2005 über die Zeile 61 der Anlage SO beschränkt.
Nun kam der Bescheid vom FA:
Zu meiner Überaschung wurde der komplette Verlust vorgetragen!
Das ist doch ein Fehler vom FA, oder?
Oder habe ich doch irgendwas falsch ausgefüllt?
Frank
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24.06.2007, 22:27
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#15
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zu meiner Überaschung wurde der komplette Verlust vorgetragen!
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wenn in 2005 keine positiven Einkünfte aus Wertpapiergeschäften vorlagen wird der gesamte Betrag in da Jahr 2007 vorgetragen. Falls doch ein Verlustausgleichsvolumen in 2005 bestand, dass auch ausgeglichen werden sollte würde ich im Finanzamt zufragen und Einspruch einlegen.
Gruß
Sven
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