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Alt 12.12.2006, 20:41   #1
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Leonhard macht alles soweit korrekt

Hinweis auf Steuern in Rechnung aus EU-Ländern ?


Wie erkenne ich die beeinhaltete Steuer bei Rechnungen aus EU-Ländern? Ich hab´s schon mal mit einer ähnlichen Variante dieser Frage versucht, aber da kam keine konkrete Antwort. Ich bin aus Italien zurück und habe dort Ware eingekauft, aber auf allen Belegen ist NICHTS von irgendwelchen Steuern zu sehen. Das heißt für mich, dass die Beträge die USt des jeweiligen Landes beeinhalten (Ursprungslandprinzip gilt). Auf meine Frage beim Lieferer, ob man die Steuern nicht ausgewiesen bekommen kann, sagte er, dies ginge nur bei Inländern (Italienern) die ein Gewerbe haben.
Ist meine Vermutung richtig und erkennt das Finanzamt ebenso, die darin enthaltene USt an? Denn bezahlt habe ich diese ja einmal und nochmal in Deutschland möchte ich keine USt dafür bezahlen.
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Alt 12.12.2006, 21:59   #2
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Frag doch einfach beim FA .......
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Alt 13.12.2006, 08:27   #3
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Leonhard macht alles soweit korrekt
Hab ich doch bereits gemacht, doch gestalten die sich den Tag meist recht angenehm und verweisen auf Steuerberater. Nebenbei gesagt bin ich mit Auskünften von Behörden sowieso vorsichtiger geworden, so dass das eigentlich immer der letzte Weg für mich ist. Dachte einige von Euch haben auch was mit innergemeinschaftlichen Erwerben zu tun. Bin doch nicht der einzige hier, der sein Zeug im EU-Ausland kauft und sich diese Fragen stellen muß, oder?
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Alt 13.12.2006, 10:20   #4
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Moin,

wenn jemand die UStID-Nr. hingibt und Waren einkauft, so liefert der Leistende steuerfrei, wobei der Empfänger einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern hat. Auf der Rechnung darf dann natürlich keine USt ausgewiesen werden, da die Rechnung steuerfrei ist. Es ist jedoch ein Hinweis auf die Steuerbefreiung anzubringen, wie z.B. "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung § 4 Nr. 1b UStG". Welche Formulierungen der Italiener verwendet weiß ich allerdings nicht.

Wenn der Empfänger die UStID-Nr. nicht hingegeben hat und auch sonst nichts davon erwähnt hat wird die Leistung mit der jeweiligen Landessteuer belastet.

Gruß
Sven
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Alt 14.12.2006, 09:31   #5
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Leonhard macht alles soweit korrekt
Genauso sieht´s aus ... und dem Finanzamt ist´s auch egal, da bei Kleinunternehmern keine USt zu zahlen ist.

1. Dann wäre man als Kleinunternehmer dumm, wenn man seine USt.Id. nicht benutzt, da man in diesem Fall immer nach dem Ursprungslandprinzip versteuern muß, hingegen mit USt.Id. nach dem Bestimmungslandprinzip, nach welchem einem die USt. in Deutschland erlassen wird (da Kleinunternehmer). Richtig oder falsch?

2. Welches Land gilt als Bestimmungsland, wenn ich die Ware selbst in EU-Ländern abhole, nach Deutschland befördere und in einem Drittland verkaufe?
Die Ware macht also in Deutschland Zwischenstation geht aber zu 100% in ein Drittland (über den Umweg Deutschland).
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Alt 14.12.2006, 09:47   #6
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Zitat:
Zitat von Leonhard
2. Welches Land gilt als Bestimmungsland, wenn ich die Ware selbst in EU-Ländern abhole, nach Deutschland befördere und in einem Drittland verkaufe?
Die Ware macht also in Deutschland Zwischenstation geht aber zu 100% in ein Drittland (über den Umweg Deutschland).
Für den Vorgang des Wareneinkaufs ist Deutschland das Bestimmungsland, für den Vorgang des Warenverkaufs das Drittland.
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Alt 14.12.2006, 09:58   #7
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Zitat:
Zitat von Leonhard
hingegen mit USt.Id. nach dem Bestimmungslandprinzip, nach welchem einem die USt. in Deutschland erlassen wird (da Kleinunternehmer). Richtig oder falsch?
Falsch! Du bekommst zwar für den Einkauf im anderen EU-Land durch Hingabe der UStID eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, musst diese aber dann in Dtschld. zahlen. Auch als Kleinunternehmer!
Also, wie schon in einem anderen Thread erwähnt, gucken welcher Steuersatz günstiger ist.
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Alt 14.12.2006, 10:17   #8
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Zitat:
2. Welches Land gilt als Bestimmungsland, wenn ich die Ware selbst in EU-Ländern abhole, nach Deutschland befördere und in einem Drittland verkaufe?
Die Ware macht also in Deutschland Zwischenstation geht aber zu 100% in ein Drittland (über den Umweg Deutschland).
beim Drittland wird nicht mehr vom Ursprungsland und Bestimmungsland gesprochen. Dies gilt nur für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Da die Ware tatsächlich nach Deutschland befördert wird ist in D ein igE zu versteuern, während die Lieferung ins Drittland steuerfrei ist (steuerfreie Ausfuhrlieferung § 4 Nr. 1a UStG i.V.m. § 6 UStG). Ein Vorsteuerabzug bzgl. des igE ist als Regelbesteuerer möglich aufgrund § 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG, für Kleinunternehmer hingegen nicht.

Gruß
Sven
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Alt 14.12.2006, 21:10   #9
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Stimmt dorintia. Bin heute echt nicht auf dem Laufendem. Innergemeinschaftlicher Erwerb und Kleinunternehmer haben diesbezüglich ja nichts miteinander zu tun. Sei´s mir verziehen.
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Alt 02.02.2007, 16:12   #10
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Zitat:
Zitat von Sven
Moin,

wenn jemand die UStID-Nr. hingibt und Waren einkauft, so liefert der Leistende steuerfrei, wobei der Empfänger einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern hat. Auf der Rechnung darf dann natürlich keine USt ausgewiesen werden, da die Rechnung steuerfrei ist. Es ist jedoch ein Hinweis auf die Steuerbefreiung anzubringen, wie z.B. "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung § 4 Nr. 1b UStG". Welche Formulierungen der Italiener verwendet weiß ich allerdings nicht.

Wenn der Empfänger die UStID-Nr. nicht hingegeben hat und auch sonst nichts davon erwähnt hat wird die Leistung mit der jeweiligen Landessteuer belastet.

Gruß
Sven
Kurze Zwischenfrage:

Wenn ich als Deutscher Ware in Polen (22%) kaufe, wird mir gegen Nennung der Ust-Id. keine Steuer berechnet. Wenn ich diese Ware dann weiter nach Schweden (25%) an einen Endkunden verkaufe, weise ich die Deutsche Steuer aus? Muss dieser Kunde dann die Differenz zwischen 19% und 25% beim Schwedischen FA nachbezahlen oder kann man den Mwst. Vorteil ausnutzen?

Danke

Daniel
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Alt 02.02.2007, 18:38   #11
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Geschäftskunde mit UST-ID oder Privatkunde?
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Alt 02.02.2007, 19:06   #12
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Einkauf in Polen vom Unternehmer mit Ust Identnummer, Verkauf an einen Privatkunden aus Schweden oder auch an Schwedischen Unternehmer mit Ust Identnummer.

Daniel
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Alt 03.02.2007, 00:11   #13
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Wenn der Kunde ein Unternehmer mit UStID-Nr. ist kannst du ganz normal steuerfrei an diesen liefern. Der Kunde hat dann in Schweden einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern.

Wenn der Kunde eine Privatperson ist und deine Exporte 320.000 schwedische Kronen (maßgebende Lieferschwelle für Schweden, vgl. § 3c Abs. 3 Nr. 2 UStG in Verbindung mit A 42j UStR) im Kalenderjahr unterschreiten hast du deutsche USt in Rechnung zu stellen.

Gruß
Sven

EDIT: Ausnahmen gibt es für neue Fahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtige Waren (z.B. Alohol etc.)
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Alt 04.02.2007, 10:28   #14
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Gelten Neu- und Gebrauchtboote auch als Fahrzeuge?

Danke

Daniel
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Alt 04.02.2007, 15:35   #15
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dazu am besten mal ins Gesetz schauen.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1b.html
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