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20.12.2006, 14:44
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Kleinunternehmer und 50.000 Euro überschritten
Hallo,
ich habe 2003 ein Gewerbe angemeldet und auf Kleinunternehmer optiert. Die Umsätze in 2003/4/5 lagen jeweils deutlich unter 17.500 Euro und auch für dieses Jahr war zumindest nicht zu erwarten, dass die 50.000 überschritten werden. Zu Jahresbeginn war nicht einmal geplant, die bisherigen Umsätze überhaupt deutlich zu überschreiten (also weiterhin unter 17.500).
Im Februar wurden mir jedoch Waren angeboten, die ich mit gutem Gewinn verkaufen konnte und so kam ich ab März auf monatliche Umsätze von 3000-5000 Euro. Ende Oktober waren so knapp 40.000 zusammengekommen.
Dann bot sich die nächste gute Gelegenheit - mit geringerer Marge zwar, aber durch erhöhten Umsatz noch attraktiv.
Nun bin ich bei etwas über 60.000 angelangt und etwas verunsichert durch den Bericht eines Verkäufers, dass er vor einigen Jahren ordentlich USt. nachentrichten musste, weil er die Grenze überschritten hatte.
Wenn ich nun aber den §19 UStG und die FAQ hier im Forum richtig verstanden habe, geht es bei den 50.000 Euro um eine Grenze, die voraussichtlich nicht überschritten wird - also um einen Blick in die Zukunft am Jahresanfang. Da war es nun wirklich noch nicht abzusehen, dass die 50.000 auch nur annähernd erreicht werden.
Frage 1
Sehe ich das richtig, dass ich mir keine Sorgen zu machen brauche, dass/wenn von meinen Umsätzen 16% nachgefordert werden?
Daraus ergibt sich nun, dass ich ab 2007 19% auf meinen Rechnungen ausweisen muss.
Ich habe aktuell zwei verschiedene Einkunftsbereiche. Zum einen programmiere ich und die Ergebnisse werden überwiegend von Käufern abgenommen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind. Es ist daher für beide Seiten kostenneutral, wenn ich nun auf die bisherigen Preise 19% aufschlage - meine Brutto- also in Nettopreise umwandle. Dieser Bereich ist aus meiner Sicht auch unproblematisch.
Zum anderen habe ich bisher Ware (über eBay) in Großmengen von "privat" gekauft und diese mit entsprechendem Aufschlag in Kleinmengen wieder verkauft (teilweise über eBay, teilweise auch daran vorbei). Für meine Verkäufe habe ich Rechnungen unter Hinweis auf §19 UStG geschrieben.
Für meine Einkäufe habe ich als Nachweis nur die Kaufbestätigungen von eBay und meine Kontauszüge. Damit kann ich nachweisen, was ich gekauft habe und dass ich dafür auch bezahlt habe.
Frage 2
Reicht das als Nachweis aus? Ich weiss, dass die Verkäufer verpflichtet wären, mir eine "Rechnung" auszustellen, wenn ich das einfordere. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass die damit ein Problem haben und sich zunächst einmal quer stellen würden bzw. gar nicht erst reagieren.
Habe ich hier evtl. Verpflichtungen verletzt, weil ich bei den angekauften Mengen von einem gewerblichen Verkäufer ausgehen musste?
Die Warenverkäufe sind an Endverbraucher und es lohnt sich nicht mehr, wenn ich von Umsatz 19% abführen muss, da ich ja keine Vorsteuer abziehen kann.
Mir stellt sich nun die Frage, ob und wie ich den Handel weiter betreiben kann. Zunächst einmal habe ich dafür gesorgt, dass die laufenden Verkäufe bis zum Jahresende abgewickelt werden und der Restbestand möglichst gering ist.
Frage 3
Wäre ab 2007 für den von mir geschilderten Fall (Einkauf von Großmengen ohne ausgewiesene MwSt) Differenzbesteuerung möglich?
Mit dem Thema habe ich mich noch gar nicht befasst. Es wäre aber für mich eine Möglichkeit, den Handel fortzuführen, wenn ich nur auf den Gewinn 19% abführen müsste. Sollte dies eine Möglichkeit sein, wird es von mir sicherlich noch Nachfragen zur konkreten Ausgestaltung geben.
Da mir beides (Softwareentwicklung und Handel) eigentlich zu viel ist, habe ich mir überlegt, die Handelsaktivitäten auf meine Frau zu übertragen. Sie hat auch bereits dieses Jahr ein Gewerbe angemeldet aber bisher noch nichts gemacht (und das FA hat wohl die Meldung noch nicht verarbeitet). Sie könnte also m.E. die Kleinunternnehmerregelung beanspruchen.
Mir ist klar, dass das FA so etwas kritisch betrachten würde, weil es ja schon sehr eindeutig ist, dass es darauf hinausläuft, keine USt. abführen zu müssen. Und sie müsste natürlich unter den 17.500 bleiben.
Frage 4 (falls Differenzbesteuerung nicht möglich/sinnvoll)
Was wäre zu beachten, wenn meine Frau die Handelsaktivität fortführt? Könnte/sollte ich ihr meinen Restbestand verkaufen? Wenn ja, sollte dies natürlich noch 2006 erfolgen.
Ich weiss - viele Fragen und ich hätte mir auch schon früher dazu Gedanken machen sollen ...
Ralf
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20.12.2006, 15:06
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Sehe ich das richtig, dass ich mir keine Sorgen zu machen brauche, dass/wenn von meinen Umsätzen 16% nachgefordert werden?
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für das Jahr 2006 dürfte nichts nachgefordert werden, weil wie schon erkannt auf einen voraussichtlichen Umsatz abgestellt wird und damals bist du davon ausgegangen, dass du unter 50.000 EUR bleiben wirst.
Für das Jahr 2007 musst du die Regelbesteuerung anwenden, da dein Gesamtumsatz im Vorjahr 17.500 EUR überschritten hat.
Zitat:
Reicht das als Nachweis aus? Ich weiss, dass die Verkäufer verpflichtet wären, mir eine "Rechnung" auszustellen, wenn ich das einfordere. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass die damit ein Problem haben und sich zunächst einmal quer stellen würden bzw. gar nicht erst reagieren.
Habe ich hier evtl. Verpflichtungen verletzt, weil ich bei den angekauften Mengen von einem gewerblichen Verkäufer ausgehen musste?
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das reicht als Nachweis aus. Eine Rechnung ist für den Vorsteuerabzug natürlich vorgeschrieben, da allerdings Privatleute sowieso keine Vorsteuer ausweisen dürfen und somit kein Vorsteuerabzug für dich besteht spielt das also keine Rolle.
Zur Differenzbesteuerung habe ich irgendwann mal eine pdf-Datei gepostet. Einfach mal die Suche benutzen.
Gruß
Sven
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20.12.2006, 15:22
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Hallo Sven,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zitat:
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Eine Rechnung ist für den Vorsteuerabzug natürlich vorgeschrieben, da allerdings Privatleute sowieso keine Vorsteuer ausweisen dürfen und somit kein Vorsteuerabzug für dich besteht spielt das also keine Rolle.
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Für 2006 bin ich ja noch Kleinunternehmer und von daher ist das egal. Es ging mir auch eher um die Frage, ob ich vom Verkäufer eine Rechnung verlangen müsste. Es geht hier immerhin um ca. 10.000 Euro, für die er Waren an mich verkauft hat. Ich hatte privat in Anführungszeichen gesetzt, weil es eben einer dieser Pseudo-Privatverkäufer auf eBay ist. Hat dieses Jahr mit Sicherheit mehr Umsatz als ich gemacht ...
Zitat:
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Zur Differenzbesteuerung habe ich irgendwann mal eine pdf-Datei gepostet. Einfach mal die Suche benutzen.
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Da hast du natürlich Recht. Die Frage kam auch erst im Laufe des Schreibens auf - sorry.
Bei Frage 4 ging es allerdings nicht um Differenzbesteuerung, aber das kann auch noch offen bleiben, bis ich mich zur Differenzbesteuerung schlau gemacht habe.
Ralf
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