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21.12.2006, 15:41
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Nebenberuf, Umsatzsteuervoranmeldung monatlich?
Hi Leute habe da paar Fragen,
wenn man nebenberuflich tätig ist, muss man da auch eine monatliche UstVoranmeldung abgeben?
Und darf man dann auch seine UstID Nummer behalten??? Oder Darf man keine haben wenn man Nebenberufler ist?
Wenn ich von Haupt auf Nebenberuf ummelde im Ordnungsamt, läuft dass dann Hand in Hand mit dem FA? Oder muss ich dem FA auch bescheid geben (wenn ich zb. ggf. keine monatlichen UstVoranmeldungen abgebe)
???
Fragen über Fragen :-)
Ich hoffe dazu gibt es Antworten
Schöne Grüße
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21.12.2006, 15:53
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Für das FA gibt es keine steuerlich relevante Unterscheidung in nebenberuflich oder hauptberuflich.
Ich hab zwar auf meinem Gewerbeschein stehen: (im Nebenerwerb), das Ganze dient wahrscheinlich eher statistischen Zwecken und ist allenfalls für die IHK/HWK und die Berufsgenossenschaft interessant.
Ach und grundsätzlich musst du ja nur USt-Voranmeldungen abgeben, wenn du wegen dem Umsatz oder freiwillig (als Kleinunternehmer optierst) der Regelbesteuerung unterliegst. Ich z.B. mach es freiwillig.
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21.12.2006, 17:04
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Ach und grundsätzlich musst du ja nur USt-Voranmeldungen abgeben, wenn du wegen dem Umsatz oder freiwillig (als Kleinunternehmer optierst) der Regelbesteuerung unterliegst. Ich z.B. mach es freiwillig.
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das bitte genauer erläutern??? ich habe zb mitbekommen dass nebenberufler KEINE monatliche ust voanm. abgeben müssen.
oder ist dass nur für die die keine mwst ausweisen?
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21.12.2006, 17:12
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von Jordan
oder ist dass nur für die die keine mwst ausweisen?
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Genau, das eine hat ja mit dem anderen nicht zwingend was tun.
Es ist zwar wahrscheinlicher, das jemand der das nur nebenberuflich macht, auch die Kleinunternehmerregelung (also ohne MwSt./USt.) in Anspruch nimmt, aber man muss ja nicht, so wie ich.
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21.12.2006, 17:14
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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du gibst sie also monatlich ab
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21.12.2006, 17:18
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ja,
ich bleibe zwar noch bei weitem unter dem Grenzbetrag von 17500 € Umsatz, habe aber freiwillig zur Regelbesteuerung optiert.
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24.12.2006, 15:53
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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hallo forumler,
als erstes wünsche ich allen hier ein frohes weihnachtsfest
und nun kommt noch eine kleine frage die zu diesem thema passt...
was ist wenn ich mal paar monate keine umsätze getätigt habe als nebenberufler?
kommt dass dem fa irgendwie komisch vor dann? muss ich das irgendwie nachweisen?
es wird nämlich sicherlich so sein dass mal nix ist und die eine 0 auf der UST voranmeldung bekommen...
kann mir jemand dazu was sagen?
schöne grüße
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24.12.2006, 20:10
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2005
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hallo,
wenn du nix hast...also NULL....dann gibt es eine sogenannte "nullmeldung" ans FA.
grüsse usy und frohes fest 
__________________
meine signatur ist raus -brachte nur ärger
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24.12.2006, 20:14
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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das weiss ich dass es sie gibt usy
trotzdem ist meine frage ob es denen nicht mal spanisch vorkommt wenn 5 monate oder sonstwas nur nullmeldungen kommen
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24.12.2006, 20:16
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2005
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hmmm...naja...wenn es so ist, ist das doch so..da kann denen doch spanisch vorkommen was will, oder?
die können doch auch liebend gern nachfragen...oder was wäre dein problem?
problematisch wird es....falls du was zu verbergen hast
usy 
__________________
meine signatur ist raus -brachte nur ärger
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24.12.2006, 20:18
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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nö zu verbergen hab ich nix
ich seh es wohl zu sehr aus meiner sicht.......wenn einer von denen wäre
ich würd mich fragen wozu hat er ein gewerbe wenn er eh nix macht 
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