Zitat:
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Zitat von bengal
aber beim bogen zur steuerlichen erfassung hab ich angegebendas mein wirtschaftsjahre vin 1.06. -- 31.05.XX geht.. bringt das was?
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Drum hab ich nach der Rechtsform gefragt. Dein Wirtschaftsjahr ist immer das Kalenderjahr!
Der mögliche Umsatz von 17500 € um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen wir für 2006 natürlich auf die Anzahl der Monate umgerechnet.
Pass auf... wenn du in 2006 negative Einkünfte aus deinem Gewerbe hast, und sonst weiter keine Einkünfte, dann kannst du deinen Verlust "aufheben" also vortragen. Hast du 2007 dann positive Einkünfte, werden beide Werte aufgerechnet und dein zu versteuerndes Einkommen sinkt.
Edit: Oder du lässt deinen Verlust eben "rücktragen", wenn du in 2005 Steuern bezahlt hast.
Hast du in 2006 noch weitere steuerpflichtige Einkünfte, werden erstmal die mit deinem Verlust aufgerechnet= dein steuerpflichtiges Einkommen sinkt.
Hast du dauerhaft überhaupt kein steuerpflichtiges Einkommen, weil du jedes Jahr immer unter den rund 7600 € bleibst, nützt dir der schönste Verlust nix. Denn nur wo Steuern bezahlt werden, kann man auch welche erstattet bekommen.
Wie lange man den Verlust "mitschleppen" kann weiss ich jetzt nicht.