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Alt 21.12.2006, 15:15   #1
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bengal macht alles soweit korrekt

zu / abflussprinzip warenbestand 06/07 ?


Moin

ich als "frischer" kleinunternehmer habe im Jahr 06 reichlich waren eingekauft(wegen Mengenrabatt etc), die erst 07 verkauft werden.


Nach dem zufluß und abflußprinzip werden doch die ausgaben und einnamen in dem Jahr berechnet in dem sie anfallen.


Übertrieben gesagt hätte ich so 06 nur verluste und in 07 massiv gewinne die ich versteuern müßte.

Gibt es da nich einen möglichkeit di eaufwende periodengerecht zu aktivieren ?

mfg

und danke euch allen ;-)
bengal ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 21.12.2006, 15:21   #2
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von bengal
Übertrieben gesagt hätte ich so 06 nur verluste und in 07 massiv gewinne die ich versteuern müßte.
Na und, geht mir genauso.

Macht doch aber nix >>> Verlustvortrag bzw. -Rücktrag
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2006, 15:22   #3
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Zitat:
Gibt es da nich einen möglichkeit di eaufwende periodengerecht zu aktivieren ?
nein, entweder du erstellst eine EÜR und bist an das Zu- und Abflussprinzip gebunden oder stellst eine Bilanz inkl. GuV auf, die aber neben der periodengerechten Abgrenzung noch ein paar andere Dinge erfordert.

Zitat:
Macht doch aber nix >>> Verlustvortrag bzw. -Rücktrag
aber nur wenn die negativen Einkünfte bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden können

Gruß
Sven
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 21.12.2006, 15:31   #4
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bengal macht alles soweit korrekt
danke

@sven heißt das das ich nur wenn ich einen verlust erleide in 06 den Betrag der nicht durch dem umsatz gedeckt wird als verlustvortrag behandeln kann?

mfg
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Alt 21.12.2006, 15:35   #5
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Das Prinzip des Verlustrück- und -vortrags steht hier:

http://www.traum-projekt.com/forum/9...tml#post669827
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Alt 21.12.2006, 15:37   #6
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Wie "massiv" sind diese Gewinne / Umsätze denn, die Du 2007 erwartest / erhoffst? Fällst Du damit noch in die Kleinunternehmerregelung?
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2006, 15:47   #7
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bengal macht alles soweit korrekt
danke

also ist das so wie ich das jetzt verstanden habe so das ich wenn ich unterm strich im jahr 06 keinen verlust habe auch keinen verlustvortrag vornehmen kann.

Das ist für mich als student natürlich etwas ungünstige da ich unter der 690 € gewinn marke bleiben wollte in 07 .

Mein wirktschaftsjahr habe ich bei der gewerbeanmeldung von 01.06.06-31.05.0X eingetragen.

hilft mir das irgendwie, bwz die Einkommenssteuer kann ich wahrscheinlich ja nicht frei auf den Zeitraum (wirtschaftsjahr) berechnen oder?


danke danke
bengal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2006, 15:56   #8
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bengal macht alles soweit korrekt
@ThomasMo


also ich habe das so geplant das ich während des studiums noch als kleinunternehmer bleibe, soll heiße im jahr 07 1400€/ monat umsatz und wenn möglich gewinn > 690€/ monat unterschreite. und ab 08 drüber bin und in 09 auh noch unter 50000€/ Jahr sodass ich ab 2010 umsattel zum "richtigen" Unternhemn.

Gibt es hier oder woanders eigentlich irgendwo eine liste mit steuertipps?

ich verliere leider oft den überblick

mfg
bengal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2006, 16:14   #9
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Zitat:
Zitat von bengal
also ist das so wie ich das jetzt verstanden habe so das ich wenn ich unterm strich im jahr 06 keinen verlust habe auch keinen verlustvortrag vornehmen kann.

Mein wirktschaftsjahr habe ich bei der gewerbeanmeldung von 01.06.06-31.05.0X eingetragen.
Hast du nun Verlust in 2006 mit deinem Gewerbe gemacht oder nicht?

Was hast du für eine Rechtsform für dein Gewerbe?
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2006, 16:29   #10
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bengal macht alles soweit korrekt
ich hab einen kleingewerbe elektrohandel

also der verlust ist nicht riesengroß aber es halt ärgerlich da ich so in 07 mehr gewinnmache und somit mehr steuern zahlen muß ==> daher wäre es besser gewesen wenn ich z.T rechnungen erst in 07 aktivieren könnte.


aber beim bogen zur steuerlichen erfassung hab ich angegebendas mein wirtschaftsjahre vin 1.06. -- 31.05.XX geht.. bringt das was?

mgh
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Alt 21.12.2006, 16:40   #11
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Zitat:
Zitat von bengal
aber beim bogen zur steuerlichen erfassung hab ich angegebendas mein wirtschaftsjahre vin 1.06. -- 31.05.XX geht.. bringt das was?
Drum hab ich nach der Rechtsform gefragt. Dein Wirtschaftsjahr ist immer das Kalenderjahr!
Der mögliche Umsatz von 17500 € um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen wir für 2006 natürlich auf die Anzahl der Monate umgerechnet.

Pass auf... wenn du in 2006 negative Einkünfte aus deinem Gewerbe hast, und sonst weiter keine Einkünfte, dann kannst du deinen Verlust "aufheben" also vortragen. Hast du 2007 dann positive Einkünfte, werden beide Werte aufgerechnet und dein zu versteuerndes Einkommen sinkt.
Edit: Oder du lässt deinen Verlust eben "rücktragen", wenn du in 2005 Steuern bezahlt hast.

Hast du in 2006 noch weitere steuerpflichtige Einkünfte, werden erstmal die mit deinem Verlust aufgerechnet= dein steuerpflichtiges Einkommen sinkt.

Hast du dauerhaft überhaupt kein steuerpflichtiges Einkommen, weil du jedes Jahr immer unter den rund 7600 € bleibst, nützt dir der schönste Verlust nix. Denn nur wo Steuern bezahlt werden, kann man auch welche erstattet bekommen.

Wie lange man den Verlust "mitschleppen" kann weiss ich jetzt nicht.

Geändert von dorintia (21.12.2006 um 17:04 Uhr).
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Alt 21.12.2006, 16:53   #12
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bengal macht alles soweit korrekt
hallo

ja dem kann ich soweit folgen danke.

da mein gewerbe am 01.06.06 gestartet ist deutet das das ioch die nur 1/2 der 17500€ umsatz haben darf bis 31.12.06?

mfg
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Alt 21.12.2006, 17:06   #13
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Nein, für 7 Monate = 17500 / 12 x 7 = 10208 €
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Alt 21.12.2006, 17:14   #14
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
hier wird sehr viel durcheinander geworfen.

Zitat:
Das ist für mich als student natürlich etwas ungünstige da ich unter der 690 € gewinn marke bleiben wollte in 07 .
woher kommen die 690 EUR. Für das Kindergeld sind es 7.680 EUR Einkünfte und Bezüge und für die Steuer 7.664 EUR zu versteuerndes Einkommen bezogen auf das Kalenderjahr.

Zitat:
Mein wirktschaftsjahr habe ich bei der gewerbeanmeldung von 01.06.06-31.05.0X eingetragen.
das ist gar nicht möglich, da § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 S. 1 EStG für dich maßgebend ist und somit zwingend das Kalenderjahr vorgeschrieben ist. Wenn du Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuch wärst könntest du ein abweichendes Wirtschaftsjahr wählen. Dies ist aber nicht der Fall. Außerdem gilt dies nur für die EÜR und somit für die Einkommensteuer. Das hat nichts mit der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung zu tun.

Zitat:
also der verlust ist nicht riesengroß aber es halt ärgerlich da ich so in 07 mehr gewinnmache und somit mehr steuern zahlen muß ==> daher wäre es besser gewesen wenn ich z.T rechnungen erst in 07 aktivieren könnte.
um hier überhaupt irgendwelche Aussagen über eine Verlustrücktrag oder -vortrag machen zu können ist festzustellen ob weitere Einkünfte vorliegen, wie hoch der Gesamtbetrag der Einkünfte im Vorjahr war und und und. Ohne diese kann man dazu keine Aussagen treffen.

Zitat:
Hast du 2007 dann positive Einkünfte, werden beide Werte aufgerechnet und dein zu versteuerndes Einkommen sinkt.
nicht ganz, der Verlustvortrag wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und nicht von den Einkünften.

Zitat:
Wi lange man den Verlust "mitschleppen" kann weiss ich jetzt nicht.
ewig und drei Tage

Zitat:
da mein gewerbe am 01.06.06 gestartet ist deutet das das ioch die nur 1/2 der 17500€ umsatz haben darf bis 31.12.06?
nimm die Finger zur Hilfe - mach ich auch.

Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2006, 17:20   #15
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bengal macht alles soweit korrekt
gut da recht es isch wieder wenn man sich vor beginn nicht komplett informiert- aber das ist typisch für mich :-(

als saldo werde ich wohl auf einen gewinn von 200 € kommen :-(
also was mein handeln (lagereinkauf ...) aus steuerlicher sicht ganz großer b*********** da mir freibetrag ohne ende flöten gegeangen ist .

naja

was solls

wenn wer weiß wo es paar tipps gibt wie ich im 07 steuern sparen kann wäre super.

mfg
bengal ist offline   Mit Zitat antworten
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