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Alt 23.12.2006, 20:51   #1
usy
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EÜR und Rechnungen ohne Mwst?! Was tun?


Hallo,

ich habe Rechnungen bekommen von Leuten (Grafiker), die keine Mwst zu bezahlen haben.

Wie sieht das dann aus bei EÜR Rechnung mit diesen Rechnungen aus?
Kann ich da die Kosten "gar" nicht aufführen...?!?!

Vielleicht weiss ja jemand, was man da macht?

LG, usy
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Alt 23.12.2006, 23:45   #2
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Die Rechnung kannst Du genauso wie jede andere auch als Ausgabe geltend machen, nur halt keine Vorsteuer abziehen.
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Alt 24.12.2006, 16:41   #3
usy
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hallo,....

ja aber in der EÜR macht man ja eine aufstellung Mwst vs. Vorsteuer...also kann ich sie dann in diesem monat nicht reinnehmen sondern dann nur am ende des jahres, oder?

sorry...bin noch relativ frisch und daher...muss ich das fragen

danke usy
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Alt 24.12.2006, 17:03   #4
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Irgendwie verstehe ich jetzt nicht so recht, was Du meinst. In der EÜR geht es doch erstmal um das Betriebsergebnis, oder nicht? Und dort kannst Du die Rechnung von einem Kleinunternehmer ganz normal als Ausgabe reinnnehmen. Für die Umsatzsteuer/Vorsteuer ist die Rechnung logischerweise nicht relevant, da ja keine ausgewiesen wurde.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2006, 19:01   #5
usy
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hey thomas....naja vielleicht lieg ich ja falsch....also gaaanz langsam von mir nochmal erklärt

also...ich mach ja monatlich eine aufstellung..ausgaben/einnahme...rechnen die mwst gegen die vorsteuer und die differenz geht ab ans finanzamt.

in diesem fall ist ja jede rechnung ohne mwst dann für mich ja nicht gut, da ich ja keine mwst zum gegenrechnen habe...gegen die vorsteuer, oder?

das meinte ich mit,dass ich die rechnungen "ohne mwst" bei dieser aufstellung nicht reinnehmen kann, oder?

hoffe ich hab mich "einigermassen sinnvoll" ausdrücken können

danke schon mal...und frohes fest!

usy
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Alt 24.12.2006, 19:02   #6
usy
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glaub ich verwechsel da was...mit EÜR Rechnung...kann das sein?

usy
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Alt 24.12.2006, 19:04   #7
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Dass Du die Rechnung nicht in die Berechnung der Umsatsteuer / Vorsteuer aufnehmen kannst ist richtig.

Ich habe auch das Gefühl, dass Du unter EÜR was anderes verstehst als allgemein üblich.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.12.2006, 19:06   #8
usy
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ja das glaub ich ... *lach*

sorry...okay..somit sind ja dann ALLE rechnungen "ohne" mwst für die vorsteuer gegen rechnung....eher von nachteil für mich, oder?

usy
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Alt 25.12.2006, 10:31   #9
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Ich verstehe den Satz gerade ehrlich gesagt nicht so ganz
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.12.2006, 12:04   #10
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du bekommst aus den Rechnungen von Kleinunternehmern keine USt vom Finanzamt in Form von Vorsteuern zurück, weil keine ausgewiesen wurde. Insofern ist es natürlich günstiger eine Rechnung mit ausgewiesener USt zum gleichen Preis zu bekommen, da du dann den Vorsteuerabzug hast und du letztlich nur mit dem Nettobetrag belastet wirst vorausgesetzt du bist vorsteuerabzugsberechtigt.
Insofern ist es natürlich einen Nachteil einen Kleinunternehmer als Lieferer zu haben, der zu gleichen Preisen wie Regelversteuerer die Ware anbietet.

Frohes Fest
Sven
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Alt 25.12.2006, 13:52   #11
usy
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danke sven, das wollte ich noch wissen

schöne feiertage noch!

danke usy
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