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Alt 27.12.2006, 00:27   #1
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Betrieb 2006 gegründet, wann EÜR ausfüllen?


Hallo,

ich habe im Februar diesen Jahres nebenberuflich ein Kleinunternehmen gegründet, da ich hin und wieder etwas über internet verkaufe, als Hobby/Zeitvertreib.

Jetzt wollte ich mir mal die EÜR Rechnung anschauen, bzw. ausfüllen. Dafür habe ich mich dann im Internet etwas durchgelesen, da bin ich auf folgende Website gestoßen:
http://www.mediafon.net/ratgeber_det..._40e5741d2dbd1

Dort steht folgendes:
Zitat:
Wer muss das EÜR-Formular ausfüllen?
Eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) auf dem amtlichen Formular müssen alle Selbstständigen abgeben, die
...
nicht die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG (Ratgeber) in Anspruch nehmen, also keine Umsatzsteuer erheben – die dürfen als EÜR weiterhin eine formlose Aufstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben abgeben.
Ich bin dieser Fall, ich habe gerade mal 1000 € oder weniger Umsatz gemacht, ich erhebe keine UST.

Heißt das, dass ich gar keine EÜR ausfüllen muss? - Kann ich einfach einen Brief verfassen in dem steht, "ich habe so und so viel ausgegeben und so und so viel eingenommen"??? - mal primitiv ausgedrückt.


Wann muss ich dies dem FA zukommen lassen? Erst wenn ein Geschäftsjahr rum ist oder zum Jahresende? also am 01.02.07 (genau nach einem Jahr der Eröffnung) oder 02.01.07 - oder an einem ganz anderem Datum? Denn in diesem Formular steht etwas von "für das Kalenderjahr 2005" habe ich nur das falsche Formular oder muss ich erst ende 2007 für 2006 meine EÜR(wenn überhaupt) bzw. formlose Gegenüberstellung abgeben.

Es sind vielleicht etwas leichte Fragen, aber ich bin gerade etwas verwirrt... Danke!

Geändert von DisCover (27.12.2006 um 00:33 Uhr).
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Alt 27.12.2006, 00:53   #2
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Formlos heißt in dem Fall, dass Du nicht das amtliche Formular verwenden musst. Trotzdem mußt Du das Zustandekommen der Zahlen aufschlüsseln - z. B. in einer StarOffice Calc Tabelle (um nicht immer nur Microsoft-Produkte zu nennen ;-) ) und nicht einfach nur die Summen an das FA einreichen. Außerdem müssen die Zahlen (Summen) dann natürlich noch im Rahmen der Steuererklärung in die entsprechenden Formulare eingetragen werden.
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Alt 27.12.2006, 18:14   #3
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also aufschreiben 50 € Porto, 100 € Handelswaren, 30 € Telefon = 180 € Ausgaben? Beispielsweise?

Leider sind noch nicht all meine Fragen beantwortet worden

Steuererklärung mache ich bisher noch nicht, ich bin Azubi und verdiene noch nicht viel, Aufwand würde sich auch noch nicht Lohnen.
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Alt 27.12.2006, 18:21   #4
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Die entsprechenden Belege solltest Du aber auch aufheben, falls es mal zur Steuerprüfung kommt.

Um die Einkommenssteuererklärung wirst Du m. E. nicht herumkommen, wenn Du ein GEwerbe hast.
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Alt 27.12.2006, 18:22   #5
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Zitat:
Steuererklärung mache ich bisher noch nicht, ich bin Azubi und verdiene noch nicht viel, Aufwand würde sich auch noch nicht Lohnen.
das interessiert das Finanzamt aber nicht. Sofern eine Gewerbe angemeldet ist, ist man auch verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

Diese ist für jedes Kalenderjahr abzugeben in dem die gewerbliche Tätigkeit bestand. Wenn die gewerbliche Tätigkeit in 06 aufgenommen wurde ist auch für das Jahr 06 eine Steuererklärung abzugeben und nicht bezogen auf die Laufzeit des Gewerbes. Die Steuererklärungen sind bis zum 31.5. des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Für 06 hast du also bis zum 31.05.07 Zeit.

Gruß
Sven
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Alt 27.12.2006, 18:32   #6
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Frag am Rande: Welche Blätter / Anlagen zur Steuererklärung muß ich als Kleinunternehmer alles ausfüllen?
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Alt 27.12.2006, 18:46   #7
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Für die Umsatzsteuer die USt-Erklärung und für die Einkommensteuer den Mantelbogen und die Anlage GSE. Je nachdem was sonst noch für Einkünfte und andere Gegebenheiten vorliegen kommen noch weitere Anlagen hinzu.
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Alt 27.12.2006, 18:48   #8
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Alles andere war nur über zwei Lohnsteuerkarten, das ist nicht das Thema, da kenne ich mich soweit aus. Ging mir nur um die Sachen die für das Kleinunternehmen dazu kommen da ich das noch nie hatte
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