Hallo,
ich habe im Februar diesen Jahres nebenberuflich ein Kleinunternehmen gegründet, da ich hin und wieder etwas über internet verkaufe, als Hobby/Zeitvertreib.
Jetzt wollte ich mir mal die EÜR Rechnung anschauen, bzw. ausfüllen. Dafür habe ich mich dann im Internet etwas durchgelesen, da bin ich auf folgende Website gestoßen:
http://www.mediafon.net/ratgeber_det..._40e5741d2dbd1
Dort steht folgendes:
Zitat:
Wer muss das EÜR-Formular ausfüllen?
Eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) auf dem amtlichen Formular müssen alle Selbstständigen abgeben, die
...
nicht die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG (Ratgeber) in Anspruch nehmen, also keine Umsatzsteuer erheben – die dürfen als EÜR weiterhin eine formlose Aufstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben abgeben.
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Ich bin dieser Fall, ich habe gerade mal 1000 € oder weniger Umsatz gemacht, ich erhebe keine UST.
Heißt das, dass ich gar keine EÜR ausfüllen muss? - Kann ich einfach einen Brief verfassen in dem steht, "ich habe so und so viel ausgegeben und so und so viel eingenommen"??? - mal primitiv ausgedrückt.
Wann muss ich dies dem FA zukommen lassen? Erst wenn ein Geschäftsjahr rum ist oder zum Jahresende? also am 01.02.07 (genau nach einem Jahr der Eröffnung) oder 02.01.07 - oder an einem ganz anderem Datum? Denn in diesem Formular steht etwas von "für das Kalenderjahr 2005" habe ich nur das falsche Formular oder muss ich erst ende 2007 für 2006 meine EÜR(wenn überhaupt) bzw. formlose Gegenüberstellung abgeben.
Es sind vielleicht etwas leichte Fragen, aber ich bin gerade etwas verwirrt...

Danke!