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01.01.2007, 23:12
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
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Kleinunternehmer oder was sonst?
Hallo!
Ich bin etwas verwirrt, da ich einige Beiträge hier gelesen habe. Erst eimal meine Fakten:
Rahmenbedingungen:- Nebengewerbe
- anfänglich geringer Umsatz
- überwiegend Firmenkunden
Tätigkeit:- Hosting
- Webdesign
- Webdesign inkl. Hosting
- Werbung für meine Firma
- Werbung für meine Kunden
- Affiliate (Provision von Werbepartnert)
Ich wollte jetzt zum Amt gehen, mir ein Gewebeschein geben lassen und dann schön arbeiten und
- Rechnungen mit Auweisung der MwSt. schreiben
- Einnahmen den Ausgaben (PC usw.) gegenrechnen und
- den Überschuss dem Finanzamt als Einnahme mitteilen.
Da habe ich es mir wohl etwas einfach gemacht. Als Kleinunternehmer darf man ja wohl keine Rechnung mit MwSt. ausstellen, aber keine Kunden sind fast nur Firmen und die wollen soche Rechnungen.
Welches Gewerbe melde ich da an und wie lasse ich mich einstufen?
Würde mich über Rückmeldungen freuen!
Gruß
Sebastian
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01.01.2007, 23:16
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#2
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Einfach ein ganz normales Gewerbe anmelden.
Wo ist Dein Problem damit? Wenn Du doch schon weißt, dass Deine Kunden eine RE mit Steuer haben wollen.
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01.01.2007, 23:21
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
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Ok, ich darf mich dann nicht als Kleinunternehmer einstufen lassen. Oder? Aber was bin ich dann?
Und dann frage ich mich noch was als Bezeichnung auf dem Gewerbeschein stehen muss.
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01.01.2007, 23:25
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#4
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Du meldest es einfach an, ohne die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
Dann bist du ein normaler Gewerbetreibender.
Was meinst Du hier nun mit Bezeichnung?
Kann mich da nun nicht genau dran erinnern, wofür das Feld sein soll ... ist schon etwas her. 
Ggf.: Abweichende Firmenbezeichnung? Dann ist es ein Phantasiename, den Du verwenden kannst. Dieser ist aber auf Dokumenten nur in Verbindung mit Deinem Namen gültig.
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02.01.2007, 01:22
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von SebastianT
Ok, ich darf mich dann nicht als Kleinunternehmer einstufen lassen. Oder? Aber was bin ich dann?
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Beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung (der kommt vom Finanzamt oder kann dort direkt ausgefüllt werden, wenn man hingeht) optierst du freiwillig zur Regelbesteuerung und bist an diese Entscheidung dann 5 Jahre gebunden. Somit kannst du Rechnungen mit MwSt. schreiben, musst USt. an das FA bezahlen und kannst Vorsteuer ziehen.
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02.01.2007, 10:24
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
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Vielen Dank für die Hilfe.
USt. an das Finanzamt zahlen bedeutet jeden Monat eine Abrechnung machen und an das Finanzamt zahlen. Das ist doch recht aufwendig. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich das als Kleinunternehmer nicht monatlich, sondern am Jahresende. Kann aber keine Rechnung mit MwSt. schreiben. Habe ich das richtig verstanden?
Mit Bezeichnung habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich meinte die Art des Gewerbe. Habe gelesen, wenn man da das falsche schreibt kann man ruck zuck einer Kammer "zugeordnet" werden und die wollen Beiträge haben.
So wie ich das sehe brauche ich zusätzlich zu Eurer Hilfe (obwohl man hier viel lernt) professionelle Hilfe vor dem Start. Wo geht man da hin? Zum Steuerberater, den brauche ich eh...
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02.01.2007, 10:56
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
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Zitat von SebastianT
USt. an das Finanzamt zahlen bedeutet jeden Monat eine Abrechnung machen und an das Finanzamt zahlen. Das ist doch recht aufwendig. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich das als Kleinunternehmer nicht monatlich, sondern am Jahresende. Kann aber keine Rechnung mit MwSt. schreiben. Habe ich das richtig verstanden?
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Wenn Du unter 17.500 Euro Umsatz bleibst ist das an sich richtig, dann mußt Du auch am JAhresende keine Umsatzsteuer zahlen sondern nur der Form halber eine Umsatzsteuererklärung über 0 Euro abgeben.
Zitat:
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Mit Bezeichnung habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich meinte die Art des Gewerbe. Habe gelesen, wenn man da das falsche schreibt kann man ruck zuck einer Kammer "zugeordnet" werden und die wollen Beiträge haben.
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Ich denke das richtet sich nach dem, was Du machst, und das mußt Du halt auch möglichst exakt eintragen lassen. Ob da eine KAmmer was von Dir will solltest Du vor derAnmeldung klären.
Zitat:
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So wie ich das sehe brauche ich zusätzlich zu Eurer Hilfe (obwohl man hier viel lernt) professionelle Hilfe vor dem Start. Wo geht man da hin? Zum Steuerberater, den brauche ich eh...
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Denk' mal drüber nach, warum der sich Steuerberater und nicht Unternehmensberater nennt 
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02.01.2007, 11:06
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
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Zitat:
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Zitat von ThomasMo
Denk' mal drüber nach, warum der sich Steuerberater und nicht Unternehmensberater nennt 
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 Klar, aber ersten ist nur der Steuerteil etwas unklar und zweitens ist ein Unternehmensberater bei dem was ich vor habe etwas mit Kanonen auf Spatzen geschossen. 
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02.01.2007, 11:06
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#9
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Eine Erklärung muss nicht unbedingt monatlich gemacht werden, sie werden sie Dir wohl erstmal quartalsweise aufdücken, später kann es sogar sein, dass es nur jährlich gemacht werden muss, wenn Dein Gewinn nicht all zu hoch ist, oder halt dann doch mon., wenn Du gute Gewinne fährst.
Aber eine Voranmeldung ist doch nun wirklich fix gemacht. Wenn Du Deine EÜR immer pflegst, ist das eine Sache von 5-10Min.
Was die Kammer angeht, auch da kann man sich befreien lassen, wenn man unter einer gewissen Grenze liegt, erst darüber zahlt man dann. Was dann bei entspr. Gewinn aber auch nicht das Problem sein sollte.
Was die Infos zu allem Möglichen angeht, da kann man sich auch an die Kammer wenden. Die IHKs bieten immer wieder Gründerseminare an, die sollten um einiges günstiger sein, als gleich einen Unternehmensberater zu nehmen.
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02.01.2007, 12:44
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#10
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von webcreate
Eine Erklärung muss nicht unbedingt monatlich gemacht werden, sie werden sie Dir wohl erstmal quartalsweise aufdücken,
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Glaub ich eher weniger, weil seit 'ner Weile neue Gewerbe die Voranmeldung monatlich machen müssen. Und ich kenne pers. keinen Gewerbetreibenden der die Voranmeldung nur jährlich machen muss. Ich würde ehrlich gesagt auch nicht so lange auf meine Vorsteuer warten wollen. Monatlich finde ich praktisch, alles bleibt überschaubar, ich bekomme die Vorsteuer schnell wieder... klar muss ich auch zeitnah die eingenommene USt. weiterleiten, aber besonders am Anfang mit den für mich höheren Ausgaben ... nix dagegen 
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02.01.2007, 12:49
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von dorintia
[...]weil seit 'ner Weile neue Gewerbe die Voranmeldung monatlich machen müssen.
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richtig.
Zitat:
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Zitat von dorintia
Und ich kenne pers. keinen Gewerbetreibenden der die Voranmeldung nur jährlich machen muss.
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Die gibt es aber... leider
Zitat:
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Zitat von dorintia
Ich würde ehrlich gesagt auch nicht so lange auf meine Vorsteuer warten wollen.
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Die Unternehmer, die die USt jährlich abgeben, haben so wenig VoSt und USt das der Aufwand wesentlich höhere Kosten verursachen würde als der ganzen Sache gerecht werden würde.
Frohes Neues
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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02.01.2007, 12:50
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#12
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Mag sein, dass sich das geändert hat, ich habe damals mit monatlich begonnen.
Jährlich erfolgt eigentlich nur dann, wenn man das Gewerbe ruhen lässt, so war das gemeint.
Aber man sollte da ggf. auch das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen. Wenn es sich für das FA nicht lohnt und man nicht so schnell auf seine VSt angewiesen ist und dafür lieber weniger Papierkram hat ... Nur sprechenden Menschen kann man helfen. 
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02.01.2007, 19:46
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#13
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Stuttgart
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Auf jeden Fall ist es für Sebastian nicht sinnvoll die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, weil seine Kunden überwiegend Firmen sind und die wollen schließlich das Ganze von der Steuer absetzen.
Wie webcreate schon gesagt hat, pflege deine EÜR (Buchungen) ordentlich, dann ist das auch ruckzuck gemacht.
Es macht zumindest kein Sinn, wenn du überwiegend Firmenkunden hast, die Kleinunternehmerregelung zu beanspruchen. Aber kurz noch dazu etwas: Bei der Kleinunternehmerregelung musst du gar keine Steuer teilweise zahlen, wenn man unter gewissen Freibeträgen bleibt.
Als du meldest dein Gewerbe an, und dann bist du ein ganz normaler Unternehmer
__________________
Liebe Grüße Felix
"Es gibt keine Probleme nur Herausforderungen."
Good Old Europe
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02.01.2007, 20:20
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
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Ich danke EUCH!!
Noch ein paar Kleinigkeiten. Wenn ich dan Unternehmer bin und wie schon gesagt wurde meine Buchhaltung gut pflege sollte ich eine Software benutzen. Was würdet ihr empfehlen? Denke das brauche ich: - Buchhaltung inkl. Elster
- Kundenveraltung
- Rechnungen
Noch etwas zu Rechnungen. Ich habe gelesen, dass ich auf Rechnungen dann nicht einen Firmennamen und Logo drucken darf, sondern nur meinen Namen und Vornamen. Habe ich das falsch verstanden?
Kann man meine oben im Beitrag 1 beschriebene Tätigkeiten als "IT-Service" bezeichnen?
Schönen Abend... 
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02.01.2007, 20:33
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#15
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Du darfst schon einen Firmennamen drauf drucken, aber Dein vollständiger Name muß immer direkt daneben / darunter stehen.
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