Wie Umsatzsteuerlich behandeln? Gutschrift und Anzahlung.
Guten Abend,
ich habe zu zwei Punkten eine Frage.
Ich bin Einzelunternehmerin, versteuere nach vereinnahmten Entgelten und führe keine Bilanz, sondern eine GuV-Rechnung.
Ich habe in diesem Jahr ein Elektrogerät bei meinem Großhändler vorbestellt.
Hierfür mußte ich 50,00 Euro anzahlen. Die Ware erscheint erst im Frühjahr 2007.
Nun meine Frage: ich habe für die Anzahlung, nur die vom Hersteller bereitgestellte Quittung mit dem Betrag von 50,00 Euro erhalten. Keine Rechnung oder ähnliches. Eine Rechnung erhalte ich erst, wenn die Ware geliefert wird. Das heißt ich werde im Frühjahr 2007 die Vorsteuer geltend machen, denn erst bei Lieferung bezahle ich ja den Rest. Aber wie behandele ich jetzt die 50,00 Euro? Ich habe keine Rechnung, wo die Umsatzsteuer für die 50,00 Euro ausgewiesen ist. Also kann ich auch keine Vst für diese 50 Euro vom Finanzamt verlangen. Das ganze ist für mich etwas verwirrend, da ich ja eigentlich nach vereinnahmten Entgelten versteuere.
Wie habe ich das jetzt zu behandeln? Soll ich einfach selbst von den 50,00 Euro die Umsatzsteuer rausrechnen und diese dann in meine Ust-Voranmeldung angeben oder soll ich es doch erst mit Erhalt der Rechnung machen (obwohl ich 50 Euro bereits im Jahr zuvor bezahlt habe???) Weiß einer Rat?
So nun zu Frage zwei.
Ich habe bei einem anderen Großhändler einen Teil von meiner Bestellung aufgrund mangelnder Qualität zurückgeschickt. Im Monat zuvor hatte ich jedoch für die gesamte Lieferung Vorsteuer geltend gemacht. Für die zurückgeschickte Ware habe ich nun eine Gutschrift erhalten. Ich habe also kein Geld erstattet bekommen, sondern einfach nur eine Gutschrift auf mein Kundenkonto, die ich mit meiner nächsten Bestellung verrechnen kann.
Wie habe ich das nun zu behandeln? Eigentlich müßte ich doch in dem Monat wo ich die Gutschrift erhalten habe, dies wieder als Einnahmen verbuchen und Umsatzsteuer abführen, oder ist das falsch? Es ist ja nur eine Gutschrift und keine Erstattung. Wie gehe ich hier vor?
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