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Alt 04.01.2007, 13:07   #1
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dominic_haupt macht alles soweit korrekt

Auslandsgeschäfte als Kleinunternehmer?


Hallo,

ich habe in den AGB des Online-Shops eines Kleinunternehmers folgenden Paragraph gefunden:
Lieferung ins europäische Ausland:
Da wir ein Kleinunternehmen sind und die Mehrwertsteuer, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht ausweisen, können wir Bestellungen aus dem Ausland leider nicht annehmen.

Ich bin selber Kleinunternehmer und würde gerne auch europaweit (an Endverbraucher) verkaufen, ist das somit gar nicht so ohne weiteres möglich? Bei anderen Kleinunternehmen wiederum habe ich einen solchen Paragraphen nicht gefunden und es wurde zum Teil auch auf Versandkosten für das Ausland hingewiesen.
Was ist nun richtig?

Viele Grüße,
Dominic
dominic_haupt ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 04.01.2007, 13:24   #2
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Wenn du nur an ausländische Privatkunden verkaufen willst, ist das kein Problem. Schwierig wird es, wenn ausländische Firmenkunden mit Hilfe ihrer UmsatzSteuer-ID Rechnungen ohne Mehrwertsteuer wollen.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2007, 14:03   #3
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@dorintia: Solange Du es dem gewerblichen Kunden erklären kannst sollte es kein Thema sein. Hatte bei meinen beiden Lieferanten im Ausland bislang keine Probleme das zu erklären, warum ich keine UST-Id habe. Da muß man sich dann halt die Mühe machen, und ein paar Sätze auf Englisch formulieren.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2007, 14:06   #4
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Ich hatte ja auch geschrieben "wollen" und nicht "zwingend haben müssen". Es gibt hier in Dtschld. schon genug Unternehmen die unbedingt Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. wollen, da kannste erklären was 'de willst.

Außerdem hast du geschrieben "deine Lieferanten", also bist du der Kunde - das ist genau andersrum.

Geändert von dorintia (04.01.2007 um 14:12 Uhr).
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2007, 14:27   #5
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Zitat:
Ich hatte ja auch geschrieben "wollen" und nicht "zwingend haben müssen". Es gibt hier in Dtschld. schon genug Unternehmen die unbedingt Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. wollen, da kannste erklären was 'de willst.
Preis im Angebot 20% höher kalkulieren und dann als "Ersatz" für die nicht vorhandenen Mehrwertsteuer den entsprechenden Rabatt anbieten

Zitat:
Außerdem hast du geschrieben "deine Lieferanten", also bist du der Kunde - das ist genau andersrum.
Da stellen sich viele Firmen genauso an, da die nicht zu Händlerpreisen an Privatleute verkaufen wollen. Viele nehmen da eine vorhandene UST-Id als Händlernachweis.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.01.2007, 14:36   #6
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Mir brauchste das nicht erklären ... Dominic hat sich über die AGB bei Kleinunternehmern gewundert...

Ich selbst hab zur Regelbesteuerung optiert, wegen hoher Anfangsinvestitionen und Firmenkunden (die wollen das nunmal) ... und mir schnellstmöglich für innergemeinschaftliche Erwerbe (die ich schon in höheren Beträgen getätigt habe) die USt.-ID besorgt, alles andere wäre zu meinem Nachteil.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
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