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05.01.2007, 18:34
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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Frage zu Lagerbestand / Besteuerung
Hallo,
ich bin im 3. Jahr meiner Selbstständigkeit, wobei die ersten 2 Jahre nur nebenberuflich. Seit einem dreiviertel Jahr intensiv, Vollzeit.
Ich habe in diesen knapp 3 Jahren nie einen Gewinn erwirtschaftet, übers Jahr gesehen. Einfach aus dem Grund, weil ich die Verkaufserlöse gleich wieder in meinem Lagerbestand investiert habe, um meine Kunden zügig beliefern zu können.
Dementsprechend habe ich bislang keine Steuern gezahlt. Nun weiß ich nicht wielange das so noch weitergeht und wann ich das 1. Mal echten Gewinn erwirtschafte.
Inzwischen hat sich allerdings ein recht beachtlicher Warenwert im Lager angesammelt. Irgendwann wird das ja mal alles verkauft und dann wird in meinen Augen auch die Steuer fällig. Aber bei 4000 zu führenden Artikel ist einiger Kapitaleinsatz nötig, um von jedem Artikel eine entsprechende Menge vorrätig zu haben. Daher gesehen kann es schon noch einige Zeit so weitergehen, dass ich weiter in den Bestand investieren möchte.
Nun meine Fragen:
1. Wielange macht das Finanzamt das mit, wielange kann man ein Minus erwirtschaften? Also mit Liebhaberrei hat das nichts zu tun, dafür arbeite ich 14h täglich und mache ordentliche Umsätze, wovon halt im Moment nichts über bleibt, da gleich wieder investiert wird.
2. Stimmt es das das Finanzamt irgendwann den Lagerbestand als Gewinn bilanzieren kann und darauf Steuern gezahlt werden müssen?
Vielen Dank im vorraus!
LG Day
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05.01.2007, 19:47
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
bei einem Warenbestand von 4.000 unterschiedlichen Artikeln, wird aber so langsam eine kaufmännische Buchführung erforderlich.
Es mag sein, dass Sie im Moment noch damit zurecht kommen, das Finanzamt wird darin irgendwann die Erfordernis zuf kaufmännischen Buchführung erkennen.
Dann wird bilanziert (ab dem Jahr, das der Aufforderung folgt) und dann wandert das Warenlager in das Umlaufvermögen mit der Folge, dass die tatsächlichen Verbräuche, ermittelt durch die Inventur, als Wareneinsatz angesetzt werden und nicht mehr die Einkäufe.
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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05.01.2007, 21:30
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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Hallo,
vielen Dank erstmal.
Wann und wie erkennt das FA die Artikelanzahl? Oder gibt es einen eine Summe (Umsatz) ab dem das FA aufhorscht? Im Moment bekomme das FA ja im Prinzip nur die E/Ü Rechnung, was und wieviel im Lager ist wissen die ja garnicht.
Gruß Day
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05.01.2007, 21:35
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Die wissen aber was du an Ausgaben hast und wie "niedrig" dazu deine Einnahmen sind. Die werden sich schon melden....
Spätestens wenn das FA dein Gewerbe zur Liebhaberei erklären will, bist du im Zugzwang.
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05.01.2007, 22:25
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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Gibt es Erfahrungswerte ab welchen Jahr die sich melden?
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06.01.2007, 00:16
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
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Zitat von daytrader
Gibt es Erfahrungswerte ab welchen Jahr die sich melden?
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Unhöflicher Weise mal zurück gefragt: Gibt es Deinerseits Ambitionen diesen Zustand zum Positiven in Richtung Gewinnerzielung zu ändern? Ich verstehe nicht so recht, was Du gerade so treibst.
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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06.01.2007, 10:45
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Zitat:
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Gibt es Erfahrungswerte ab welchen Jahr die sich melden?
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Hallo ...
spätestens bei einer Umsatzsteuerprüfung wird alles von unten nach oben gekehrt und dann wird auf einer doppelte Buchführung umgestellt.
MfG
BEBOUB
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06.01.2007, 14:59
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#8
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
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Zitat von daytrader
Seit einem dreiviertel Jahr intensiv, Vollzeit.
Ich habe in diesen knapp 3 Jahren nie einen Gewinn erwirtschaftet, übers Jahr gesehen.
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Dumm gefragt: Wovon lebst Du?
Zitat:
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Einfach aus dem Grund, weil ich die Verkaufserlöse gleich wieder in meinem Lagerbestand investiert habe, um meine Kunden zügig beliefern zu können.
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Hört sich für mich aber nach einem überdimensionierten Lagerbestand an. Nach 3 Jahren hat man doch gewöhnlich Erfahrungswerte, was geht und was nicht, und kann seine Einkäufe entsprechend ausrichten.
Zitat:
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Dementsprechend habe ich bislang keine Steuern gezahlt. Nun weiß ich nicht wielange das so noch weitergeht und wann ich das 1. Mal echten Gewinn erwirtschafte.
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Siehe oben, wovon lebst Du?
Zitat:
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Inzwischen hat sich allerdings ein recht beachtlicher Warenwert im Lager angesammelt. Irgendwann wird das ja mal alles verkauft
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Wann? Gewöhnlich erzielt man mit langer Lagerhaltung nur Verluste und keine Gewinne. Außer Du handelst mit guten Weinen, kann ich mir bei 4000 verschiedenen Artikeln aber nicht vorstellen.
Zitat:
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1. Wielange macht das Finanzamt das mit, wielange kann man ein Minus erwirtschaften? Also mit Liebhaberrei hat das nichts zu tun, dafür arbeite ich 14h täglich und mache ordentliche Umsätze, wovon halt im Moment nichts über bleibt, da gleich wieder investiert wird.
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Hast Du dich noch nie selbst gefragt, ob das so wie Du es machst Sinn macht?
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06.01.2007, 19:32
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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Ich versteh nicht warum ihr das nicht versteht
Was heißt " Nach 3 Jahren muss man ein Gefühl haben welche Artikel gehen und welche nicht"? Ich könnte 10.000 Artikel ins Sortmiment aufnehmen. Habe aber davon 4000 ausgewählt. Und die gehen alle mal mehr und mal weniger. Echte Ladenhüter sind nicht dabei.
Ich habe bei 0 angefangen, habe 0 Fördergelder eingestrichen. War vieleicht ein Fehler, aber ich bin Schuldenfrei. Woher soll denn das Geld für den Lagerbestand kommen? Ich bin keine 30J. Also habe ich mit 5000 Euro Eigenkapital angefangen. Aus den Erlösen der Verkäufe habe ich noch mehr Waren eingekauft. Einfach, weil ich nicht wie andere Shops, die Waren bei Bestellung erst einkaufen will und der Kunde 3 Wochen warten muss.
Inzwischen habe ich als sagen wir mal 80.000 Euro(nur Beispiel, will keine echten Zahlen nennen) Warenwert im Lager. Um alle meine Wunschartikel vorrätig zu haben brauche ich sagen wir mal 150.000 Euro Warenwert im Lager. Dazu brauche ich halt noch etwas Zeit.
Gemessen an meinen Mitbewerbern kann ich nicht von überdimensionierten Lagerbestand reden, im Gegenteil.
Als Versandhandel braucht man nun mal eine große Lagerhaltung, wenn man sich seine Kunden nicht im langen Wartezeiten vergraulen möchte. Meine Kunden sind es gewohnt, heute zu bestellen und morgen oder übermorgen beliefert zu werden und das trotz riesiger Auswahl. Was ist daran verkehrt?
Ich bin zufrieden, mein Kundenstamm wächst, der Umsatz ebenso, von Monat zu Monat. Würde ich nicht ständig investieren, könnte ich recht gut davon leben.
Im Moment gönne ich mir selber recht wenig und lebe hautsächlich von meiner Frau. Mein Projekt ist mein Baby und mir im Moment wichtiger, als irgendwelche Luxusgüter für den privaten Gebrauch.
Wenn ich meinem Wunschlagerbestand erreicht habe, wird sich das ganze natürlich ändern und die Einnahmenseite größer sein, als die Ausgabenseite.
Deshalb war meine Frage wielange das FA das so mitmacht.
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06.01.2007, 19:39
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Was sollte das Finanzamt denn für Argumente bringen, die für eine Liebhaberei sprechen???? ... mir fallen ad hoc keine ein. Zumindest keine, die man nicht innerhalb von einer Minute wieder entkräften könnte.
Die Buchführungspflicht könnte natürlich ein Thema werden.
Gruß
Sven
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06.01.2007, 20:15
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
Sie leben demnach von den nicht reinvestierten Abschreibungen.
Ist doch toll, wenn man heutzutage noch solch eine Nische findet, in der man gut arbeiten kann und keine teuren Darlehen dafür in Anspruch nehmen muss.
Weiterhin viel Erfolg, das FA wird bestenfalls bei einer USt.-Prüfung auf den Gedanken kommen, dass der Umfang der Geschäftstätigkeit längst eine doppelte Buchführung erfordert und danach hierzu auffordern.
Wenn dem so sein sollte, dann fliesst der Warenbestand ins Umlaufvermögen und dann stehen den Verkäufen keine gewinnmindernden Einkäufe mehr gegenüber, ansonsten würden Sie ja von sich selbst erwerben.
Somit gleicht sich der bislang verschobene Gewinn recht schnell wieder aus, Sie betreiben so gesehen ein Modell, nach dem die Steuer auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird, von daher wir auch kein FA etwas dagegen sagen.
Viel Erfolg weiterhin!
MfG
BEBOUB
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07.01.2007, 12:48
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Somit gleicht sich der bislang verschobene Gewinn recht schnell wieder aus, Sie betreiben so gesehen ein Modell, nach dem die Steuer auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird, von daher wir auch kein FA etwas dagegen sagen.
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Problematisch wird dieses angelehnte "Lohmann-Ruchti-Effekt"-Spielchen bei dem Übergang zur Gewinnermittlung, da hier der nicht verkaufte Wareneingang eine Hinzurechnung darstellt und somit den Übergangsgewinn erhöht. Im Zeitpunkt der Veräußerung würde der Bestand der Ware sich wieder gewinnmindernd auswirken und somit den Veräußerungsgewinn schmälern, allerdings kann es im Zeitpunkt der Änderung der Gewinnermittlungsart zu hohen Nachforderungen kommen. Der ermittelte Übergangsgewinn kann jedoch zur Vermeidung von Härten auf insgesamt 3 Jahre verteilt werden, vgl. R 4.6 EStR und Anlage 1 zu R 4.6 EStR.
Gruß
Sven
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