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Alt 06.01.2007, 13:47   #1
TP-Newbie
 
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Question

Wie verbuche ich eine Leasingsonderzahlung beim KFZ-Leasing in einer EÜR?


Hallo erstmal,
ich habe über die Suchfunktion leider nix zum genannten Thema gefunden und deshalb schreibe ich hier mal meinen Eintrag rein:

Vorgeschichte:
Ich bin Angestellter und habe seit 2002 nebenzu ein kleines Gewerbe angemeldet um Computer zu verkaufen und auch Dienstleistungen in diesem Bereich zu erbringen. Ich weise in meinen Rechnungen die MwSt. aus und muss deshalb vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt erstellen.

Ich erfasse meine wenigen Einnahmen und Ausgaben einfach in einer Einnahmen-Überschussrechnung in einer Excel-Datei und übertrage diese am Jahresende bei der Steuererklärung in den EÜR Bogen des Finanzamtes (und vorher natürlich vierteljährlich als Umsatzsteuervoranmeldung).

Nun zum eigentlichen Thema:
Ich habe mir nun Anfang Oktober ein Leasingneufahrzeug mit 36 Monaten Laufzeit zugelegt. Ich hatte 20% als Leasingsonderzahlung vereinbart.
Im Internet habe ich folgende Info hierzu gefunden:
"Eine Leasingsonderzahlung müssen Sie aktivieren und auf die Laufzeit des Leasingvertrags verteilen."
(Quelle: http://www.steuernetz.de/homepages/b...hiv/PT107.html)

D.h. doch, dass ich die Leasingsonderzahlung nicht komplett im Oktober als Ausgabe in meine EÜR eintragen darf?

Frage: Wie aktiviere ich so eine Leasingsonderzahlung? Ich habe ja keine richtige Buchführung, sondern lediglich meine Einnahmen-Überschussrechnung in meiner Excel-Datei.

Kann ich diese Leasingsonderzahlung einfach auf die 36 Monate aufteilen und in meiner EÜR monatlich 1/36 (ein sechsundreißigstel) angeben? Würde dies so ausreichen?

Was meint ihr? Ich bin für jeden Tipp dankbar.
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Alt 06.01.2007, 14:26   #2
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Bei einem geleasten Fahrzeug gehört eine Leasingsonderzahlung im Kalenderjahr der Zahlung in voller Höhe zu den Gesamtkosten (BFH vom 05.05.1994 - BStBl II*S.*643).

so steht es in meinem Steuerprogramm....
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Alt 06.01.2007, 17:05   #3
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Zitat:
so steht es in meinem Steuerprogramm....
ACHTUNG: Gesetzesänderung seit 2005, vgl. § 11 Abs. 2 S. 3 EStG

Zitat:
Zitat von § 11 Abs. 2 S. 3 EStG
Werden Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus geleistet, sind sie insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird; § 42 der Abgabenordnung bleibt unberührt.
Trifft hier zwar nicht zu, aber bevor der nächste etwas in den falschen Hals bekommt will ich da lieber drauf hinweisen

Gruß
Sven
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Geändert von Sven (06.01.2007 um 17:21 Uhr).
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Alt 06.04.2007, 17:33   #4
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Registriert seit: Jan 2007
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Folgenden Text habe ich aus einer PDF-Datei, die bei meinem neuen Steuerprogramm für 2007 dabei war:

"Eine Leasing- oder Mietvorauszahlung gilt bei der Umsatzsteuer im Allgemeinen als >>Vorauszahlung auf spätere Teilleistungen<<. Wenn sie sich über den Jahreswechsel 2006/2007 erstreckt, ist sie zeitanteilig auf den Zeitraum vor und nach der Steuersatzänderung zu verteilen und entsprechend zu versteuern"

Dazu wird folgendes Beispiel angegeben:

"Herr Müller zahlt monatliche Leasing-Raten für seinen BMW. Zu Beginn der dreijährigen Vertragslaufzeit im Januar 2006 hat er eine Leasing-Sonderzahlung von netto € 9.000,- zzgl 16% MwSt. geleistet. Davon entfllt netto € 3.000,- auf das Jahr 2006 und netto € 6.000,- auf das Jahr 2007 und 2008. Der zeitanteilige Monatsbeitrag liegt bei € 250,-. Von Januar 2007 bis Dezember 2008 muss monatlich eine Nachversteuerung von 3 Prozentpunkten (3% von € 250,- , also € 7,50) erfolgen. Außerdem erhöht sich ab Januar 2007 auch die Umsatzsteuer auf die laufende monatliche Leasingrate von 16% auf 19%."

Kann mir jemand aus diesem Text heraus nun erklären, wie bzw. wann man nun angeben muss?

- Nachdem ja in 2006 bereits 16% auf die komplette Leasingsonderzahlung angeben wurden - wie gibt man denn eine "Nachversteuerung" dieser 3% an????
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Alt 06.04.2007, 17:59   #5
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Zitat:
Kann mir jemand aus diesem Text heraus nun erklären, wie bzw. wann man nun angeben muss?
wo willst du sie denn angeben. USt-Voranmeldung, USt-Erklärung, EÜR oder was meinst du?
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Alt 06.04.2007, 18:08   #6
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Oh, sorry.
Also, angeben muss man das ja in allen der genannten. Also würden mich auch alle drei interessieren ;-)
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