 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
07.01.2007, 21:58
|
#1
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2007
|
Einkommensteuer & Umsatzsteuer buchen
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie ich in die Buchhaltung meine Steuerzahlungen einbringen muss? UstVA ist eigentlich klar, wird als Betriebsausgabe gebucht, aber wie siehts denn mit der Einkommensteuer aus? Ist das eine betriebliche Ausgabe, die verbucht wird und damit meinen Gewinn reduziert oder ist dies eine "persönliche" Steuer, die mit der Buchhaltung nichts zu tun hat?
Danke im Voraus!
|
|
|
07.01.2007, 22:17
|
#2
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Letzteres.
|
|
|
07.01.2007, 22:56
|
#3
|
|
TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
|
Rechtsgrundlage: § 12 EStG
|
|
|
08.01.2007, 06:21
|
#4
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Zitat:
|
Zitat von Charlie13
[...]oder ist dies eine "persönliche" Steuer, die mit der Buchhaltung nichts zu tun hat?
|
Kommt drauf an...
Wenn du die ESt von deinem betrieblichen Bankkonto bezahlt hast, dann buchst du die Zahlung der ESt auf ein Privat-Konto (SKR03 #1810).-> keine Gewinnauswirkung.
Hast du die Zahlung von deinem privaten Konto vorgenommen, dann musst du in der Buchführung nichts berücksichtigen.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
08.01.2007, 11:10
|
#5
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2007
|
So, das habe ich mir fast schon gedacht, vielen Dank für eure Antworten!
Gruß
Charlie13
|
|
|
08.01.2007, 22:43
|
#6
|
|
TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
|
Zitat:
|
Zitat von MaWeSol
Kommt drauf an...
Wenn du die ESt von deinem betrieblichen Bankkonto bezahlt hast, dann buchst du die Zahlung der ESt auf ein Privat-Konto (SKR03 #1810).-> keine Gewinnauswirkung.
|
Was bedeutet keine Gewinnauswirkung?
|
|
|
09.01.2007, 05:45
|
#7
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Das bedeutet, das die Zahlung der Einkommensteuer keine Betriebsausgabe/Werbungskosten darstellt und somit den Gewinn nicht mindert.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
09.01.2007, 08:00
|
#8
|
|
TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
|
@ Matthias
So, hatte ich deinen "Nachsatz" auch interpretiert, allerdings, was bedeutet das im Umkehrschluss ...
Zitat:
|
Zitat von MaWeSol
Hast du die Zahlung von deinem privaten Konto vorgenommen, dann musst du in der Buchführung nichts berücksichtigen.
|
.... das bei Zahlung vom Privatkonto es den Gewinn mindert? Nein nicht wirklich, oder?
|
|
|
09.01.2007, 12:12
|
#9
|
|
TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
|
Nö, steht ja auch nicht drin.
Einkommenssteuerzahlungen wirken sich aus Prinzip nicht auf das Betriebsergebnis aus, da sie ja eine Steuer auf eben dieses Betriebsergebnis sind  Das wäre sonst ja die Quadratur des Kreises 
|
|
|
09.01.2007, 12:47
|
#10
|
|
TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
|
@ Thomas,
ja ist schon klar, aber du hattest "keine Gewinnauswirkung" extra explizit dazugeschrieben ... Und bei der Steuer weiß man ja nie, also lieber mal nachgefragt. 
|
|
|
09.01.2007, 12:58
|
#11
|
|
TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
|
ich hatte in dem Thread bislang noch nichts geschrieben 
|
|
|
09.01.2007, 13:08
|
#12
|
|
TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
|
Sorry Thomas, bin gerade ein wenig im Streß. 
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:10 Uhr.
|
 |