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Alt 10.01.2007, 13:37   #1
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Stefan X macht alles soweit korrekt

Frage zur Umsatzsteuer


Hallo Leute,

ein Auftraggeber meinerseits wollte, dass ich die Rechnung für Januar über im Dezember erbrachte Leistung mit dem alten Mehrsteuersatz abrechne, was ich folglich auch tat. Wie sieht das mit dem Elsterformularvordruck der Umsatzsteuervoranmeldung aus? Ist da schon automatisch auf 19% umgestellt?
Zweite Frage, da ich Umsatzsteuer erst seit letztem Jahr erhebe. Welches Formular muss ich ausfüllen, um Umsatzsteuer für angeschaffte Büromaterialien etc. zurückzubekommen? Und was bedeutet Vorsteuerabzug?

Danke
Stefan X ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 10.01.2007, 13:43   #2
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von Stefan X
ein Auftraggeber meinerseits wollte, dass ich die Rechnung für Januar über im Dezember erbrachte Leistung mit dem alten Mehrsteuersatz abrechne, was ich folglich auch tat.
Das ist auch korrekt so.

Zitat:
Zitat von Stefan X
Wie sieht das mit dem Elsterformularvordruck der Umsatzsteuervoranmeldung aus? Ist da schon automatisch auf 19% umgestellt?
Keine Ahnung, muss man dann wohl von 2007 haben, auf den CD's steht doch das Jahr oder? Ich mach meinen Kram mit EasyCash&Tax.

Zitat:
Zitat von Stefan X
Zweite Frage, da ich Umsatzsteuer erst seit letztem Jahr erhebe. Welches Formular muss ich ausfüllen, um Umsatzsteuer für angeschaffte Büromaterialien etc. zurückzubekommen? Und was bedeutet Vorsteuerabzug?
Dafür müssen monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden. Darin wird dann bezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug) mit der eingenommene Umsatzsteuer verrechnet. Und nach Ablauf des Jahres macht man dann noch eine Umsatzsteuererklärung.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2007, 14:46   #3
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Stefan X macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von dorintia
Dafür müssen monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden. Darin wird dann bezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug) mit der eingenommene Umsatzsteuer verrechnet. Und nach Ablauf des Jahres macht man dann noch eine Umsatzsteuererklärung.
Ich hab's nicht verrechnet, weil es sich teilweise um Kleckerbeträge handelte (Bleistifte z.B.). Bis wann muss ich denn die Umsatzsteuererklärung abgeben?
Stefan X ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2007, 14:53   #4
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Die Voranmeldungen bei Neugründungen immer bis zum 10. des Folgemonats.

Frag doch einfach mal beim FA nach, ob du mit der jährlichen Umsatzsteuererklärung das ganze noch berichtigen kannst.

Seit wann hast du dein Gewerbe?
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2007, 15:01   #5
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Stefan X macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von dorintia
Seit wann hast du dein Gewerbe?
Ich habe kein Gewerbe, ich bin Freiberufler. Ich gebe die Voranmeldungen auch nur alle drei Monate ab, weshalb ich möglicherweise Probleme mit den Elstervordrucken habe, wenn diese auf 19% ausgelegt sind.
Stefan X ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2007, 15:06   #6
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Wenn du schon Voranmeldungen abgegeben hast, musst du diese korrigieren und erneut abgeben. Dafür bekommen die auf dem Formular in das entsprechende Feld eine 1 eingetragen. In welchem Zeitrahmen das zu erfolgen hat, weiss ich nicht.

Ich sehe eigentlich kein Problem mit den unterschiedlichen Mwst.-Sätzen. Hab im Formular für Dezember auch schon Umsätze mit 19% angegeben, unter "Umsätze die anderen Steuersätzen unterliegen" oder so ähnlich. Adäquat sollte das auch in 2007 mit 16% gehen.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
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