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10.01.2007, 18:36
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Gummersbach
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EÜR: Betriebsausgaben bzw. Abschreibungen
Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei, mir eine EÜR mit Excel zu basteln um mich schon mal auf den Start meines Gewerbes vorzubereiten.
Im Bereich Betriebsausgaben bzw. Abschreibungen habe ein kleines Verständnisproblem. Angenommen ich habe, da ich u.a. mit Computerteilen handeln will, einen Punkt Hardwareausgaben. Da fließen alle Ausgaben für Hardware rein, die ich zum Zwecke des Weiterverkaufs eingekauft habe bzw. nicht abschreibungspflichtige Hardware für den eigenen Gebrauch. Die gezahlte Vorsteuer entsprechend in den Bereich Vorsteuer.
Soweit verstanden...
Jetzt schaffe ich aber selbst einen Computer an um damit meinen Papierkram zu erledigen. Gehen wir mal davon aus, der kostet 1.200 EUR netto und muss über 3 Jahre abgeschrieben werden.
Wo trage ich das jetzt in der EÜR ein? Sicher nicht unter Hardwareausgaben und Abschreibung. Das wäre ja doppelt. Ich würde sagen, dass ich pro Jahr jeweils 400 EUR bei Abschreibungen auf BuG angeben muss, oder? Wie ist es mit der Vorsteuer? Muss ich die auch auf 3 Jahre verteilen oder darf ich mir die direkt wiederholen?
Hätte ich mal in Rechnungswesen besser aufgepasst...
Gruß
Dominik Marquardt
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10.01.2007, 18:47
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Gummersbach
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Nachtrag: Vorsteuer wird direkt abgesetzt, da die Anschaffungskosten entscheidend sind (netto).
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10.01.2007, 18:56
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von dmarquardt
Angenommen ich habe, da ich u.a. mit Computerteilen handeln will, einen Punkt Hardwareausgaben. Da fließen alle Ausgaben für Hardware rein, die ich zum Zwecke des Weiterverkaufs eingekauft habe[...]
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Das ist i.d.R. unter dem Punkt "Wareneinkauf" aufzuführen
Zitat:
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Zitat von dmarquardt
[...]bzw. nicht abschreibungspflichtige Hardware für den eigenen Gebrauch.
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Das gibt es so nicht. Voraussetzung für ein Wirtschaftsgut ist die selbstständige Nutzung. Eine Festplatte alleine kann man nicht alleine Nutzen...
Wenn du Ersatzteile kaufst, dann musst du diese zu dem Entsprechenden PC hinzuaktivieren.
Zitat:
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Zitat von dmarquardt
Die gezahlte Vorsteuer entsprechend in den Bereich Vorsteuer.
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richtig.
Zitat:
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Zitat von dmarquardt
Ich würde sagen, dass ich pro Jahr jeweils 400 EUR bei Abschreibungen auf BuG angeben muss, oder?
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richtig. Du musst aber ein Anlagenverzeichnis führen, in dem du alle Wirtschaftsgütrer aufführst, die du aktiviert hast, welche AfA in welchem Jahr in Anspruch genommen wurde, etc.
Zitat:
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Zitat von dmarquardt
Wie ist es mit der Vorsteuer? Muss ich die auch auf 3 Jahre verteilen oder darf ich mir die direkt wiederholen?
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Die Vorsteuer ist direkt abzugfähig.
Zitat:
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Zitat von dmarquardt
Hätte ich mal in Rechnungswesen besser aufgepasst...
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Schule zahlt sich eben doch aus...
Gruß
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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10.01.2007, 19:28
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Gummersbach
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Hallo Matthias,
danke für die ausführliche Antwort. Stimmt, mein Beispiel für ein GwG war in dem Fall nicht ganz passend.
Aus deinen Antworten ergeben sich für mich noch ein paar Fragen:
1. Hinzuaktivierung bei Erweiterung:
Besagter Computer bekommt nach 1,5 Jahren eine neue Festplatte. Nach meinem Verständnis erhöht sich somit der für die AfA relevante Wert, also der Buchwert nach 1,5 Jahren Abschreibung um die Anschaffungskosten für die Festplatte und ich schreibe den neuen Buchwert dann über die ursprüngliche Nutzungsdauer ab? Also in dem Fall noch 1,5 Jahre...
2. Anlageverzeichnis
Hier komme ich sicher auch mit Excel erstmal aus, oder? Die entsprechenden Anlagen werden mit Datum der Anschaffung, Anschaffungskosten, Nutzungsdauer lt. AfA Tabelle, Angabe der Abschreibungsart (linear oder degressiv) und dem daraus resultierenden jährlichen AfA Betrag aufgeführt. Entsprechend kann ich dann ja auch die jährlichen AfA's runterrechnen um immer den aktuellen Buchwert im Blick zu haben. Fälle wie in 1) kann man ja entsprechend kommentieren.
3. Thema Schule
Na, ein paar Basics hab ich ja schon noch. Und eine recht aktuelle Ausgabe vom Schmolke/Deitermann "Industrielles Rechnungswesen".
Gruß
Dominik Marquardt
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11.01.2007, 06:07
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von dmarquardt
1. Hinzuaktivierung bei Erweiterung:
Besagter Computer bekommt nach 1,5 Jahren eine neue Festplatte. Nach meinem Verständnis erhöht sich somit der für die AfA relevante Wert, also der Buchwert nach 1,5 Jahren Abschreibung um die Anschaffungskosten für die Festplatte und ich schreibe den neuen Buchwert dann über die ursprüngliche Nutzungsdauer ab? Also in dem Fall noch 1,5 Jahre...
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richtig.
Zitat:
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Zitat von dmarquardt
2. Anlageverzeichnis
Hier komme ich sicher auch mit Excel erstmal aus, oder? Die entsprechenden Anlagen werden mit Datum der Anschaffung, Anschaffungskosten, Nutzungsdauer lt. AfA Tabelle, Angabe der Abschreibungsart (linear oder degressiv) und dem daraus resultierenden jährlichen AfA Betrag aufgeführt. Entsprechend kann ich dann ja auch die jährlichen AfA's runterrechnen um immer den aktuellen Buchwert im Blick zu haben. Fälle wie in 1) kann man ja entsprechend kommentieren.
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Für das Finanzamt muss in jedem Fall die Entwicklung der Anlagegüter ersichtlich sein, wie du das ganze gestaltest, ist deine Sache. Excel wäre meiner Meinung nach i.O.
Zitat:
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Zitat von dmarquardt
3. Thema Schule
Na, ein paar Basics hab ich ja schon noch. Und eine recht aktuelle Ausgabe vom Schmolke/Deitermann "Industrielles Rechnungswesen". 
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Na dann, rann an die EÜR... 
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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12.01.2007, 14:26
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2006
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Da drängt sich mir beim Lesen eine Frage auf: Wie verhällt es sich in besagtem Fall mit der Festplatte, wenn der PC bereits abgeschrieben ist? Ist in einem solchen Fall neue Hardware immer sofort gänzlich abzuschreiben und was passiert wenn die neue Hardware alleine die 400-Euro-Grenze überschreitet?
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12.01.2007, 16:05
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Gummersbach
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Du nimmst mir die Worte aus dem Mund bzw. die Gedanken aus dem Kopf...
Gruß
Dominik Marquardt
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