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Alt 10.01.2007, 22:00   #1
TP-Junior
 
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dmarquardt macht alles soweit korrekt

Ein paar Fragen zur EÜR und zu Fahrtkosten


Hallo zusammen,

ich habe mir gerade mit Excel ein paar Gedanken für meine zukünftiges "Geschäftsfallmanagement" sowie eine EÜR gemacht. Bin der Meinung, dass ich das bequem mit Excel hinbekomme und für meine wenigen Geschäftsfälle sicherlich erstmal keine zusätzliche Software kaufen muss.

Mein Resultat habe ich euch mit ein paar Demoeingaben gefüllt und zwei Hardcopies gemacht.

1. Geschäftsfälle



Hoffe man kann was erkennen, habs bewusst auf 800 Pixel in der Breite begrenzt.

Zum Aufbau:

Die wichtigsten Punkte sollte ich drin haben, oder? Jeder Geschäftsfall bekommt eine fortlaufende Nummer mit Datum. Die Spalte "Vorgang" dient im wesentlichen der Bestimmung ob der Fall Vor- oder Umsatzsteuer verursacht. Ermittele das per Formel in der Spalte "Typ". Die Spalte "Bereich" dient der Aufschlüsselung in ein Einnahme- bzw. Ausgabereiche und wird in die EÜR übernommen (ebenfalls formelbasiert).

Fall 4: Habe irgendwo in einem EÜR Muster gelesen das Kosten des Geldverkehrs sowie Porto umsatzsteuerfrei sind, korrekt?

Fall 6 und 7: Ist das, vom Zeitpunkt des Eintrages mal abgesehen, so nachvollziehbar? In dem Fall solls die Anschaffung eines Notebooks für 1.500 EUR wiederspiegeln, das über 3 Jahre abgeschrieben werden soll. Fall 6 ist die Erstattung der Vorsteuer (der Steuersatz "Steuer" ist in dem Fall eine Hilfskonstruktion zu weiteren formelmäßigen Auswertung des Ganzen). Fall 7 stellt die Abschreibung für das erste von drei Jahren dar.

Fall 10 und 11: Hebt sich gegenseitig auf, sollte ich aber der Vollständigkeit halber dennoch aufführen, oder?

Fall 12: Fahrtkosten, da habe ich im Moment am wenigsten Durchblick. Ausgangsituation ist folgende: Meinen privaten PKW würde ich nutzen, um zum Kunden zu fahren. Hab gelesen, dass ich da 0,30 EUR/km ansetzen kann. Netto, brutto oder steuerfrei? Nach meinem Verständnis müsste ich netto ansetzen, weil ich meinem Kunden Anfahrtskosten ja auch netto berechne.
Aber schreibe ich 0,30 EUR/km netto auf oder 0,25 EUR/km netto um damit bei 0,30 EUR brutto zu landen?

Davon losgelöst: Wenn ich nur Fahrten zum Kunden als Betriebsausgaben ansetzen möchte, wäre es dann zulässig auf ein Fahrtenbuch zu verzichten, wenn die Distanz auf meinen Ausgangsrechnungen ausgewiesen wird?
Es stellt sich für mich die Frage, ob der Aufwand für ein Fahrtenbuch im Verhältnis steht, wenn z.B. eben in die Stadt fahre und Büromaterial kaufe. Will sagen "Kosten" für das Führen eines Fahrtenbuches im Vergleich zu dem was ich als Betriebsausgaben in solchen Fällen ansetzen könnte.


2. EÜR



Hier finden sich die bereits in den Geschäftsfällen genannten "Bereiche" wieder, man könnte es auch Geschäftsbereiche und Kostenstellen nennen.
Ich summiere per Formel die jeweiligen Beträge aus den Geschäftsfällen auf und ermittle Umsatzsteuerzahllast und Gewinn. Weiterhin könnte ich durch den Aufbau meine Einnahmen- bzw. Kostenbereiche auch noch grafisch auswerten.

Habe hier gelesen, dass das FA bei Gewerbetätigkeit im eher kleineren Umfang nicht auf den FA Vordruck besteht, sondern auch so eine Version akzeptiert. Wäre meine Variante (entsprechend in einen Briefbogen integriert) so akzeptabel?

Fragen über Fragen...


Gruß
Dominik Marquardt
dmarquardt ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 10.01.2007, 22:36   #2
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Guck mal da: http://www.easyct.de/news.php

Das nutze ich.
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Alt 10.01.2007, 22:58   #3
TP-Junior
 
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dmarquardt macht alles soweit korrekt
Hallo dorintia,

stundenlange Arbeit mit Excel umsonst... Nee, bin da recht flink dabei gewesen.

Habe mir das Programm gerade mal runtergeladen, sieht zwar recht altbacken aus, aber das spielt ja keine Rolle. Muss mir mal durch den Kopf gehen lassen, wie ich es mache...

@ all: Hätte aber gerne schon ein paar Kommentare zu meinen Fällen.


Gruß
Dominik Marquardt
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Alt 11.01.2007, 13:52   #4
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Zitat:
Fall 4: Habe irgendwo in einem EÜR Muster gelesen das Kosten des Geldverkehrs sowie Porto umsatzsteuerfrei sind, korrekt?
Portokosten sind aber nur von der Deutschen Post steuerfrei, von anderen Anbietern wird USt berechnet. Einfach auf die jeweiligen Quittungen schauen, ob Ust ausgewiesen wurde oder nicht.

Zitat:
Fall 10 und 11: Hebt sich gegenseitig auf, sollte ich aber der Vollständigkeit halber dennoch aufführen, oder?
nicht nur der Vollständigkeit. Wenn eine Zahlung geleistet wurde ist diese auch zu erfassen, auch wenn die Zahlung später rückgängig gemacht wird.

Zitat:
Fall 12: Fahrtkosten, da habe ich im Moment am wenigsten Durchblick. Ausgangsituation ist folgende: Meinen privaten PKW würde ich nutzen, um zum Kunden zu fahren. Hab gelesen, dass ich da 0,30 EUR/km ansetzen kann. Netto, brutto oder steuerfrei? Nach meinem Verständnis müsste ich netto ansetzen, weil ich meinem Kunden Anfahrtskosten ja auch netto berechne.
Aber schreibe ich 0,30 EUR/km netto auf oder 0,25 EUR/km netto um damit bei 0,30 EUR brutto zu landen?
Die 0,30 EUR je Kilometer sind ohne USt zu buchen als Betriebsausgaben. Die dem Kunden berechneten Anfartskosten hingegen stellen eine Nebenleistung zur Hauptleistung dar und sind somit steuerpflichtig, sofern die Hauptleistung auch steuerpflichtig ist.

Zitat:
Wäre meine Variante (entsprechend in einen Briefbogen integriert) so akzeptabel?
ist nachvollziehbar

Gruß
Sven
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Alt 11.01.2007, 16:47   #5
TP-Junior
 
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dmarquardt macht alles soweit korrekt
Hallo Sven,

danke für die Kommentare, hast mir insbesondere bei den Fahrtkosten sehr geholfen.

Meinen Fall 6 und 7 kann man so nachvollziehen, oder? Hab da ein bißchen rumgebastelt damit ich die jeweiligen Vor- bzw. Umsatzsteuerbeträge in der EÜR ermitteln kann. Es müsste dann entsprechend noch ein Anlagenverzeichnis geben, wo dann die Abschreibungen detailliert aufgeführt sind.

Für die Bereiche Porto kann ich mir ja bei Bedarf noch "Unterkonten" anlegen, mal gucken.

Sicher ist das von dorintia empfohlene EasyCash&Tax eine Alternative, aber ich finde meine Lösung für mich persönlich übersichtlicher. Entweder stricke ich das noch so um, dass ich in dem Tabellenblatt alle Fälle des Jahres unterbringe und mir in einem extra Tabellenblatt eine monatliche Statistik ziehe. Oder aber ich kopiere das Tabellenblatt und die EÜR für jeden Monat und kumuliere die Monats-EÜRs am Ende als Jahres-EÜR.


Gruß
Dominik Marquardt
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Alt 12.01.2007, 12:30   #6
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Zitat:
Meinen Fall 6 und 7 kann man so nachvollziehen, oder?
das passt
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