Hallo zusammen,
ich habe mir gerade mit Excel ein paar Gedanken für meine zukünftiges "Geschäftsfallmanagement" sowie eine EÜR gemacht. Bin der Meinung, dass ich das bequem mit Excel hinbekomme und für meine wenigen Geschäftsfälle sicherlich erstmal keine zusätzliche Software kaufen muss.
Mein Resultat habe ich euch mit ein paar Demoeingaben gefüllt und zwei Hardcopies gemacht.
1. Geschäftsfälle
Hoffe man kann was erkennen, habs bewusst auf 800 Pixel in der Breite begrenzt.
Zum Aufbau:
Die wichtigsten Punkte sollte ich drin haben, oder? Jeder Geschäftsfall bekommt eine fortlaufende Nummer mit Datum. Die Spalte "Vorgang" dient im wesentlichen der Bestimmung ob der Fall Vor- oder Umsatzsteuer verursacht. Ermittele das per Formel in der Spalte "Typ". Die Spalte "Bereich" dient der Aufschlüsselung in ein Einnahme- bzw. Ausgabereiche und wird in die EÜR übernommen (ebenfalls formelbasiert).
Fall 4: Habe irgendwo in einem EÜR Muster gelesen das Kosten des Geldverkehrs sowie Porto umsatzsteuerfrei sind, korrekt?
Fall 6 und 7: Ist das, vom Zeitpunkt des Eintrages mal abgesehen, so nachvollziehbar? In dem Fall solls die Anschaffung eines Notebooks für 1.500 EUR wiederspiegeln, das über 3 Jahre abgeschrieben werden soll. Fall 6 ist die Erstattung der Vorsteuer (der Steuersatz "Steuer" ist in dem Fall eine Hilfskonstruktion zu weiteren formelmäßigen Auswertung des Ganzen). Fall 7 stellt die Abschreibung für das erste von drei Jahren dar.
Fall 10 und 11: Hebt sich gegenseitig auf, sollte ich aber der Vollständigkeit halber dennoch aufführen, oder?
Fall 12: Fahrtkosten, da habe ich im Moment am wenigsten Durchblick. Ausgangsituation ist folgende: Meinen privaten PKW würde ich nutzen, um zum Kunden zu fahren. Hab gelesen, dass ich da 0,30 EUR/km ansetzen kann. Netto, brutto oder steuerfrei? Nach meinem Verständnis müsste ich netto ansetzen, weil ich meinem Kunden Anfahrtskosten ja auch netto berechne.
Aber schreibe ich 0,30 EUR/km netto auf oder 0,25 EUR/km netto um damit bei 0,30 EUR brutto zu landen?
Davon losgelöst: Wenn ich nur Fahrten zum Kunden als Betriebsausgaben ansetzen möchte, wäre es dann zulässig auf ein Fahrtenbuch zu verzichten, wenn die Distanz auf meinen Ausgangsrechnungen ausgewiesen wird?
Es stellt sich für mich die Frage, ob der Aufwand für ein Fahrtenbuch im Verhältnis steht, wenn z.B. eben in die Stadt fahre und Büromaterial kaufe. Will sagen "Kosten" für das Führen eines Fahrtenbuches im Vergleich zu dem was ich als Betriebsausgaben in solchen Fällen ansetzen könnte.
2. EÜR
Hier finden sich die bereits in den Geschäftsfällen genannten "Bereiche" wieder, man könnte es auch Geschäftsbereiche und Kostenstellen nennen.
Ich summiere per Formel die jeweiligen Beträge aus den Geschäftsfällen auf und ermittle Umsatzsteuerzahllast und Gewinn. Weiterhin könnte ich durch den Aufbau meine Einnahmen- bzw. Kostenbereiche auch noch grafisch auswerten.
Habe hier gelesen, dass das FA bei Gewerbetätigkeit im eher kleineren Umfang nicht auf den FA Vordruck besteht, sondern auch so eine Version akzeptiert. Wäre meine Variante (entsprechend in einen Briefbogen integriert) so akzeptabel?
Fragen über Fragen...
Gruß
Dominik Marquardt