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Alt 14.01.2007, 13:36   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2007
larsneo macht alles soweit korrekt

nebenberuflicher Kleinunternehmer und Arbeitszimmer


Hat jemand konkrete Erfahrung oder Tipps zur steuerlichen Anrechnung eines Arbeitszimmers für nebenberufliche Kleinunternehmer im Jahr 2006?

Aus den bisherigen Postings zu diesem Thema lese ich mehr oder weniger heraus, dass dies eher nicht möglich sein soll (Stichwort: "betriebliche oder berufliche Nutzung beträgt mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit"), das recht gut zu meinem Fall passende Beispiel unter Softwareprogrammierung im Nebengewerbe: Arbeitszimmer absetzen? sagt allerdings aus, dass es doch funktioniert, da dort scheinbar die nebenberufliche Tätigkeit eigenständig gewertet wird, wenn dafür kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Falls es möglich sein sollte noch die anschliessende Frage unter welchem Punkt man das Arbeitszimmer in der EÜR am besten zu Anrechngung bringen könnte.

Auf die hier im Forum teilweise verwiesene "arbeitszimmer.pdf" hat man übrigens leider keinen Zugriff mehr.

Geändert von larsneo (14.01.2007 um 14:04 Uhr).
larsneo ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 14.01.2007, 14:13   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
Auf die hier im Forum teilweise verwiesene "arbeitszimmer.pdf" hat man übrigens leider keinen Zugriff mehr.
ich habe die Datei rausgenommen, weil sich die Gesetzeslage ab 2007 geändert hat.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Geändert von Sven (15.08.2007 um 21:17 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2007, 19:07   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2006
oerdiz ist auf einem guten Weg
Ist also ein Arbeitsverhältnis vorhanden kann ein Arbeitszimmer für einen Nebenjob nicht mehr angesetzt werden ab 2007.
oerdiz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2007, 08:10   #4
TP-Newbie
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Niedersachsen
Plauline macht alles soweit korrekt
Hallo,
btr. ab 2007 Neuregelung das Arbeitszimmer betr.
Habe mich auch gerade mit diesem Thema beschäftigt und aktuelle Info von meinem Steuerberater dazu bekommen (übernehme aber keine Garantie, das ich das so komplett richtig verstanden habe):
Arbeitszimmer ist ab 2007 nur noch dann absetzbar, wenn dieses den Mittelpunkt der gesammten betrieblichen Betätigung bildet. (egal ob Haupt.- oder Nebenberuflich) Das heißt: Wenn Du z.B. über die Hälfte der Arbeitszeit an einem anderem Ort arbeitest, kannst Du das Arbeitszimmer nicht mehr geltend machen! (Bsp. Herr X arbeitet 1 Tag in der Woche in iner Redaktion, sonst zu Hause. Damit kann es das Arbeitszimmer ab 2007 auch nicht mehr teilweise absetzen!)
Plauline ist offline   Mit Zitat antworten
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