Hat jemand konkrete Erfahrung oder Tipps zur steuerlichen Anrechnung eines Arbeitszimmers für nebenberufliche Kleinunternehmer im Jahr 2006?
Aus den bisherigen Postings zu diesem Thema lese ich mehr oder weniger heraus, dass dies eher nicht möglich sein soll (Stichwort: "betriebliche oder berufliche Nutzung beträgt mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit"), das recht gut zu meinem Fall passende Beispiel unter
Softwareprogrammierung im Nebengewerbe: Arbeitszimmer absetzen? sagt allerdings aus, dass es doch funktioniert, da dort scheinbar die nebenberufliche Tätigkeit eigenständig gewertet wird, wenn dafür kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Falls es möglich sein sollte noch die anschliessende Frage unter welchem Punkt man das Arbeitszimmer in der EÜR am besten zu Anrechngung bringen könnte.
Auf die hier im Forum teilweise verwiesene "arbeitszimmer.pdf" hat man übrigens leider keinen Zugriff mehr.