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Da muß ich mal nachhaken, Sven: Sind damit nicht Zuschüsse gemeint, die mindestens dem Progressionsvorbehalt unterliegen?
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Das Einstiegsgeld ist doch nicht steuerfrei, zumindest wüsste ich nicht wie ich das Geld in
§ 3 EStG einordnen sollte, zumal es auch eine freiwillige Leistung der Agentur ist.
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Im Programm was ich im Titel eingegebe habe, gibt es so ein Konto nicht.
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entweder du erstellst das Konto oder buchst den Betrag auf ein anderes Konto, dass den Gewinn erhöht. Es ist eine normale Betriebseinnahme.
Ansonsten belehrt mich eines besseren, dass das Einstiegsgeld steuerfrei ist.
Gruß
Sven