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Alt 25.01.2007, 06:26   #1
TP-Junior
 
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Seni0re macht alles soweit korrekt

steuern beim Kleingewerbe


hallo!

ich habe mir die letzten 2tage hier mal so einiges durchgelesen und für mich ist die kleinunternehmen regelung perfekt.
eine frage habe ich nur noch zum umsatz/gewinn, da bin ich noch nicht so ganz schlau draus geworden...

wenn ich z.b. 5500euro umsatz (ca. 3500euro gewinn) im jahr mache, zahle ich da keine steuern drauf sondern das bleibt mir so wie es ist?
habe mal was gelesen, dass ab ca 7000euro einkommensteuern anfallen, aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass ich darunter nichts an steuern auf meinen gewinn bezahlen muß....

wäre nett, wenn mir das einer etwas genauer erklären könnte...

gruß seni0re
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Alt 25.01.2007, 09:48   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Das stimmt schon, Einkommenssteuer müssen erst ab 7xxx Euro gezahlt werden (eine Einkommenssteuererklärung muß aber in jedem Fall vom Unternehmer abgegeben werden). Zu beachten ist nur, dass für diese Freigrenze alle Einkommensarten zusammen gezählt werden, wenn Du also noch ein Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis hast zählt diese Einkommen mit dem Einkommen aus der gewerblichen Tätigkeit zusammen.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2007, 14:29   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Elmshorn
Seni0re macht alles soweit korrekt
ich habe noch ne frage zum gesamtumsatz im gründungsjahr...

bezieht sich die summe von 17500euro auf den umsatz aus dem kleinunternehmen oder beinhaltet das auch meinen normalen verdienst?

die summe 17500 ist brutto oder?
Seni0re ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2007, 14:43   #4
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
das beeinhaltet nur die Umsätze aus dem Gewerbebetrieb. Wenn die Gründungnicht zum 1.1. erfolgt zeitanteilig auf die Monate umgerechnet.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2007, 18:57   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Elmshorn
Seni0re macht alles soweit korrekt
Ich habe hier vom Amt ein Formular zum Gewerbe anmelden...

Ist doch nicht das richtige Formular um ein Kleinunternehmen anzumelden oder?

Formular
Seni0re ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2007, 19:02   #6
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Das ist die Gewerbeanmeldung, abzugeben beim Gewerbeamt.
Das Gewerbeamt informiert weitere Behörden: Finanzamt, Berufsgenossenschaft, HWK/IHK... Vom Finanzamt bekommst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, da erklärst du dann das mit der Kleinunternehmerregelung und weiteres.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2007, 19:02   #7
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Bei der Gewerbeanmledung ist es egal, wie das Unternehmen geführt wird. Das mit der Kleinunternehmerregelung machst Du nur mit dem Finanzamt ab.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2007, 19:43   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Elmshorn
Seni0re macht alles soweit korrekt
ok, vielen dank dafür
Seni0re ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2007, 18:49   #9
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2006
maulswurfds macht alles soweit korrekt
Also darf ich von dem Gewinn den ich Jahr erziele noch schön Einkommensteuer abdrücken? Den selben Satz wie bei dem Angestelltenverhälnis?
maulswurfds ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2007, 18:54   #10
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Exakt.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2007, 18:57   #11
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2006
maulswurfds macht alles soweit korrekt
Da gibts auch keine Grenzen nehme ich an. Bei 2500€ Gewinn/Jahr bei Lohnsteuerklasse 1... JUHU

Geändert von maulswurfds (19.02.2007 um 19:02 Uhr).
maulswurfds ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2007, 19:02   #12
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von maulswurfds
Da gibts auch keine Grenzen nehme ich an.
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet bei der Versteuerung der Einkünfte nicht. Warum auch?

Ansonsten ist jährliches Einkommen bis zu rund 7600 € steuerfrei.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2007, 19:16   #13
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Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Zitat:
Den selben Satz wie bei dem Angestelltenverhälnis?
Hallo ...

der Steuersatz steigt mit der Höhe des Einkommens, d.h. Sie erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Die Einkommensteuer aus nichtselbständiger Arbeit wird im Abzugsverfahren von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt weitergeleitet, in der Einkommensteuererklärung wird dann das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit hinzugerechnet und die Steuer ermittelt.

Da die Summe der Einkünfte durch das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit insgesamt ansteigt, ändert sich der Steuersatz und erhöht sich.

Positiver Nebeneffekt... man kann die Betriebsausgaben ja gegenrechnen und durch eine Ansparabschreibung Einfluss auf die Summer der Einkünfte nehmen und den Steuersatz auf Null drücken... wenn man sich z.B. irgendwann mal ein neues Fahrzeug kaufen möchte oder einen neuen PC der beruflich genutzt werden soll.

MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2007, 22:21   #14
TP-Moderator
 
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Zitat:
Positiver Nebeneffekt... man kann die Betriebsausgaben ja gegenrechnen und durch eine Ansparabschreibung Einfluss auf die Summer der Einkünfte nehmen und den Steuersatz auf Null drücken... wenn man sich z.B. irgendwann mal ein neues Fahrzeug kaufen möchte oder einen neuen PC der beruflich genutzt werden soll.
dann sollte aber auch auf die Verzinsung hingewiesen werden, die mit 6 % per anno zu buche schlägt wenn die Wirtschaftsgüter nicht angeschafft werden. Nicht zu vergessen die gewinnerhöhende Auflösung. Es sei denn man ist Existenzgründer, dann entfällt die Verzinsung für die Ansparrücklage.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 20.02.2007, 05:30   #15
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2006
maulswurfds macht alles soweit korrekt
Danke für die Hinweise
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