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25.01.2007, 06:26
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Elmshorn
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steuern beim Kleingewerbe
hallo!
ich habe mir die letzten 2tage hier mal so einiges durchgelesen und für mich ist die kleinunternehmen regelung perfekt.
eine frage habe ich nur noch zum umsatz/gewinn, da bin ich noch nicht so ganz schlau draus geworden...
wenn ich z.b. 5500euro umsatz (ca. 3500euro gewinn) im jahr mache, zahle ich da keine steuern drauf sondern das bleibt mir so wie es ist?
habe mal was gelesen, dass ab ca 7000euro einkommensteuern anfallen, aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass ich darunter nichts an steuern auf meinen gewinn bezahlen muß....
wäre nett, wenn mir das einer etwas genauer erklären könnte...
gruß seni0re
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25.01.2007, 09:48
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Das stimmt schon, Einkommenssteuer müssen erst ab 7xxx Euro gezahlt werden (eine Einkommenssteuererklärung muß aber in jedem Fall vom Unternehmer abgegeben werden). Zu beachten ist nur, dass für diese Freigrenze alle Einkommensarten zusammen gezählt werden, wenn Du also noch ein Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis hast zählt diese Einkommen mit dem Einkommen aus der gewerblichen Tätigkeit zusammen.
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26.01.2007, 14:29
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Elmshorn
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ich habe noch ne frage zum gesamtumsatz im gründungsjahr...
bezieht sich die summe von 17500euro auf den umsatz aus dem kleinunternehmen oder beinhaltet das auch meinen normalen verdienst?
die summe 17500 ist brutto oder?
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26.01.2007, 14:43
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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das beeinhaltet nur die Umsätze aus dem Gewerbebetrieb. Wenn die Gründungnicht zum 1.1. erfolgt zeitanteilig auf die Monate umgerechnet.
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26.01.2007, 18:57
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Elmshorn
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Ich habe hier vom Amt ein Formular zum Gewerbe anmelden...
Ist doch nicht das richtige Formular um ein Kleinunternehmen anzumelden oder?
Formular
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26.01.2007, 19:02
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Das ist die Gewerbeanmeldung, abzugeben beim Gewerbeamt.
Das Gewerbeamt informiert weitere Behörden: Finanzamt, Berufsgenossenschaft, HWK/IHK... Vom Finanzamt bekommst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, da erklärst du dann das mit der Kleinunternehmerregelung und weiteres.
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26.01.2007, 19:02
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Bei der Gewerbeanmledung ist es egal, wie das Unternehmen geführt wird. Das mit der Kleinunternehmerregelung machst Du nur mit dem Finanzamt ab.
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26.01.2007, 19:43
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Elmshorn
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ok, vielen dank dafür 
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19.02.2007, 18:49
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
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Also darf ich von dem Gewinn den ich Jahr erziele noch schön Einkommensteuer abdrücken? Den selben Satz wie bei dem Angestelltenverhälnis?
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19.02.2007, 18:54
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#10
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Exakt.
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19.02.2007, 18:57
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
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Da gibts auch keine Grenzen nehme ich an. Bei 2500€ Gewinn/Jahr bei Lohnsteuerklasse 1... JUHU
Geändert von maulswurfds (19.02.2007 um 19:02 Uhr).
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19.02.2007, 19:02
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#12
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von maulswurfds
Da gibts auch keine Grenzen nehme ich an.
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Das Einkommensteuergesetz unterscheidet bei der Versteuerung der Einkünfte nicht. Warum auch?
Ansonsten ist jährliches Einkommen bis zu rund 7600 € steuerfrei.
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19.02.2007, 19:16
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#13
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Zitat:
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Den selben Satz wie bei dem Angestelltenverhälnis?
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Hallo ...
der Steuersatz steigt mit der Höhe des Einkommens, d.h. Sie erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Die Einkommensteuer aus nichtselbständiger Arbeit wird im Abzugsverfahren von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt weitergeleitet, in der Einkommensteuererklärung wird dann das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit hinzugerechnet und die Steuer ermittelt.
Da die Summe der Einkünfte durch das Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit insgesamt ansteigt, ändert sich der Steuersatz und erhöht sich.
Positiver Nebeneffekt... man kann die Betriebsausgaben ja gegenrechnen und durch eine Ansparabschreibung Einfluss auf die Summer der Einkünfte nehmen und den Steuersatz auf Null drücken... wenn man sich z.B. irgendwann mal ein neues Fahrzeug kaufen möchte oder einen neuen PC der beruflich genutzt werden soll.
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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19.02.2007, 22:21
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#14
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Positiver Nebeneffekt... man kann die Betriebsausgaben ja gegenrechnen und durch eine Ansparabschreibung Einfluss auf die Summer der Einkünfte nehmen und den Steuersatz auf Null drücken... wenn man sich z.B. irgendwann mal ein neues Fahrzeug kaufen möchte oder einen neuen PC der beruflich genutzt werden soll.
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dann sollte aber auch auf die Verzinsung hingewiesen werden, die mit 6 % per anno zu buche schlägt wenn die Wirtschaftsgüter nicht angeschafft werden. Nicht zu vergessen die gewinnerhöhende Auflösung. Es sei denn man ist Existenzgründer, dann entfällt die Verzinsung für die Ansparrücklage.
Gruß
Sven
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20.02.2007, 05:30
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#15
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
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Danke für die Hinweise
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