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Alt 26.01.2007, 23:28   #1
TP-Junior
 
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Chriz37 macht alles soweit korrekt

Umsatzsteuerabgabe/Erklärung/Allgemeine Fragen


Hallo habe vergangenen Woche vom Finanzamt nen Brief bekommen worin mit mittgeteilt wurde das ich im Jahr 2007 von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zur Entrichtung von Umsatzsteuerauszahlungen befreit bin, da ich mit meiner Fa. im Jahr 2006 nicht mehr als 512€ Umsatzsteuer bezahlt habe.

Was heisst das jetzt genau für mich. Also erstmal muß ich nun keine monatlichen Voranmeldungen machen und demnach zufolge auch keine Abgaben leisten.

Meine Frage wie sieht das dann aus muß ich dann im kommenden Jahr für 2007eine Steuererklärung einreichen und eine Einnahmeüberschußrechnung machen???

Muß ich trotzdem fürs vergangene Jahr eine Steuererklärung machen und eine Einnahmeüberschußrechnung???

Ich denke schon oder?



Dazu habe ich einige andere Fragen die mich interessieren:


Ich will event. mein Privathandy in Zukunft als richtieges Firemhandy nutzen, also meine Rechnunngsanschrift beim ANbietern auf meine Firmenanschrift ändern. Ich will das dann über meine Fa. laufen lassn um mir einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen. Also ich muß ja dann logischer Weise die Handyrechnungen auch von meinem Firmeneinnahmen bezahlen. Ich will das aber so machen das ich den kompletten Rechnungsbetrag als Privateinlage auf mein Firmenkonto überweise. Vor kurzem hat mir ein Steurberater gesagt das Privateinlagen steuerfrei sind. Da aber auf der Hanydrechnung der gesetzliche Steuerbetrag aufgeführt ist könnte ich das doch dann gegenrechnen, und somit meine Steuerlast drücken. Geht das überhaupt so, meine vom Rechtsweg aus usw.

Gleichermaßen würde ich das auch so mit meiner Krankenversicherung machen, aber das geht glaub ich nicht.

Also gut zu wissen wäre ob das System funktionieren tut und auch rechtns ist.

Dazu beginne ich jetzt mit einem Fernstudium was mich 130€ mntl. kostet, das würde ich da ebenfalls so machen wollen und das als Weiterbildung angeben.

Kann man Kontoführungsgebühren geltend machen. Oder was kann man überhaupt geltend machen?

Über Tips & Hilfe wäre ich dankbar. Und bitte nicht sagen zwecks Steuerberater, weil dafür wirft meine Fa (noch) zu wenig ab. Und meine Fa. soll kein Minusgeschäft sein.
Chriz37 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 26.01.2007, 23:47   #2
TP-Moderator
 
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Zitat:
Was heisst das jetzt genau für mich. Also erstmal muß ich nun keine monatlichen Voranmeldungen machen und demnach zufolge auch keine Abgaben leisten.
das heißt, dass du von der Verpflichtung Voranmeldungen abzugeben ausgenommen wirst. Es ist lediglich eine USt-Jahreserklärung abzugeben und dann die USt entsprechend zu zahlen.

Zitat:
Muß ich trotzdem fürs vergangene Jahr eine Steuererklärung machen und eine Einnahmeüberschußrechnung???
klar, es fallen lediglich die Voranmeldungen weg.

Zitat:
Vor kurzem hat mir ein Steurberater gesagt das Privateinlagen steuerfrei sind.
das wird der so nicht gesagt haben. Privateinlagen haben keine Auswirkung auf den Gewinn.

Zitat:
Da aber auf der Hanydrechnung der gesetzliche Steuerbetrag aufgeführt ist könnte ich das doch dann gegenrechnen, und somit meine Steuerlast drücken
so ist es. Allerdings ist auch die Privatnutzung des Handys zu versteuern.

Zitat:
Gleichermaßen würde ich das auch so mit meiner Krankenversicherung machen, aber das geht glaub ich nicht.
Krankenversicherungsbeiträge können lediglich als Sonderausgaben berücksichtigt werden (Mantelbogen Einkommensteuererklärung Seite 3)

Zitat:
Dazu beginne ich jetzt mit einem Fernstudium was mich 130€ mntl. kostet, das würde ich da ebenfalls so machen wollen und das als Weiterbildung angeben.
wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt können die Kosten für ein Fernstudium berücksichtigt werden.

Zitat:
Kann man Kontoführungsgebühren geltend machen. Oder was kann man überhaupt geltend machen?
Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und diese kann man auch geltend machen.

Zitat:
Über Tips & Hilfe wäre ich dankbar. Und bitte nicht sagen zwecks Steuerberater, weil dafür wirft meine Fa (noch) zu wenig ab. Und meine Fa. soll kein Minusgeschäft sein.
da verkneif ich mir lieber meinen Kommentar.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2007, 02:47   #3
TP-Junior
 
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Chriz37 macht alles soweit korrekt
Privateinlagen haben keine Auswirkungen auf den Gewinn! Was heisst das jetzt im Klartext. Hat das nen Vorteil wenn ich jeden Monat den Rechnungsbetrag auf mein Firmenkonto von meinem Privatkonto anweise und dann die Rechnung bezahle?

Zu den Betriebsausgaben: Also im vergangenen Jahr habe ich folgende Ausgaben gehabt: Kontoführungsgebühren, Gebühren wegen Abbuchngsaufträge bei der Bank.

Die gibt man dann in der Steuererklärung an unter Betriebsausgaben?


Ich bin mit meiner Fa. in einer Fachhandelskooperation und muß da nen mntl. Beitrag von 150€ zahlen (Brutto) Kann man sowas auch geltend machen?
Chriz37 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.01.2007, 11:05   #4
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Privateinlagen oder -entnahmen sind für die Gewinnermittlung irrelevant. Alles was über bleibt ist deins. Und das irgendwoher das Geld für Ausgaben kommen muss - in der Anfangszeit übersteigt das ja schonmal gern die Einnahmen - weiss sogar das FA.
Was machst du eigentlich- EÜR oder doppelte Buchführung? In meiner EÜR tauchen nämlich solche Sachen garnicht auf.

Und zu den anderen Punkten... wie Sven geschrieben hat, alle betrieblich/gewerblich veranlassten Ausgaben. Enthalten diese auch Anteile privater Nutzung sind die ggf. herauszurechnen oder zu versteuern.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2007, 17:27   #5
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Chriz37 macht alles soweit korrekt
Ich muß ne Einnahmeüberschußrechnung machen, ist auch alles kein Problem soweit, ich weiß halt bloß nicht ob ich was geltend machen kann, und wenn ja wo ich ich das dann eintragen soll. Geht mir da speziell um die Kontoführungsgebühren, die bei mir angefallen sind. Sowie habe ich mir nen Notebook angeschafft so als Firmenanschaffung. Weiß da halt nicht ob man da was geltend machen kann. Habe ist ja klar alle Steruern von meinen EInnahmen und alle Steuern von meinen Ausgaben. Ja und da habe ich knapp 120 € bezahlt. Dazu haben wir uns ein Warenwirtschaftprogramm für knapp 600€gekauft sone Sachen mein ich, inwiefern man da was wiederbekommen kann und ob überhaupt
Chriz37 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2007, 17:33   #6
TP-Lady-Mod
 
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Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Wenn du regelbesteuert wirst, kannst du dir aus den gewerblichen Anschaffungen die Vorsteuer erstatten lassen. Der Rest sind dann normale Ausgaben. Bestimmte Dinge kann man nicht sofort gegen die Einnahmen rechnen sondern muss die über mehrere Jahre abschreiben.
Und wie schon mehrfach erwähnt... alle gewerblichen Ausgaben, die für das FA plausibel und nachvollziehbar sind, kannst du gegen deine Einnahmen rechnen.

Wenn du grundsätzlich mit der Materie Probleme hast, solltest du dich vielleicht an einen Steuerberater wenden. Das Geld sollte ja da sein... denn wer sich 'ne Warenwirtschaft für 600 € kauft ...
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2007, 17:35   #7
TP-Junior
 
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Chriz37 macht alles soweit korrekt
Ja war jetzt halt das erste Jahr und da waren halt erstmal einige Anschaffungen nötig, deswegen ist viel vom zwischenzeitlichen Gewinn investiert worden, und die Steuer habe ich logischerweise überall gegengerechnet. Ja ich meine ich will mir das halt nicht vom Steuerberater machen lassen, aber ich will aufjedenfalll mich in meinen fragen beraten lassen. Was kostet denn ca. sone Beratungsstunde. Nur ungefähr damit ich weiß worauf ich mich einstellen muß.
Chriz37 ist offline   Mit Zitat antworten
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