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Was heisst das jetzt genau für mich. Also erstmal muß ich nun keine monatlichen Voranmeldungen machen und demnach zufolge auch keine Abgaben leisten.
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das heißt, dass du von der Verpflichtung Voranmeldungen abzugeben ausgenommen wirst. Es ist lediglich eine USt-Jahreserklärung abzugeben und dann die USt entsprechend zu zahlen.
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Muß ich trotzdem fürs vergangene Jahr eine Steuererklärung machen und eine Einnahmeüberschußrechnung???
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klar, es fallen lediglich die Voranmeldungen weg.
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Vor kurzem hat mir ein Steurberater gesagt das Privateinlagen steuerfrei sind.
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das wird der so nicht gesagt haben. Privateinlagen haben keine Auswirkung auf den Gewinn.
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Da aber auf der Hanydrechnung der gesetzliche Steuerbetrag aufgeführt ist könnte ich das doch dann gegenrechnen, und somit meine Steuerlast drücken
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so ist es. Allerdings ist auch die Privatnutzung des Handys zu versteuern.
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Gleichermaßen würde ich das auch so mit meiner Krankenversicherung machen, aber das geht glaub ich nicht.
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Krankenversicherungsbeiträge können lediglich als Sonderausgaben berücksichtigt werden (Mantelbogen Einkommensteuererklärung Seite 3)
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Dazu beginne ich jetzt mit einem Fernstudium was mich 130€ mntl. kostet, das würde ich da ebenfalls so machen wollen und das als Weiterbildung angeben.
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wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt können die Kosten für ein Fernstudium berücksichtigt werden.
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Kann man Kontoführungsgebühren geltend machen. Oder was kann man überhaupt geltend machen?
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Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und diese kann man auch geltend machen.
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Über Tips & Hilfe wäre ich dankbar. Und bitte nicht sagen zwecks Steuerberater, weil dafür wirft meine Fa (noch) zu wenig ab. Und meine Fa. soll kein Minusgeschäft sein.
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da verkneif ich mir lieber meinen Kommentar.
Gruß
Sven